DGAP-News: Centrotec Sustainable AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Centrotec Sustainable AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.12.2019 in Mainburg mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-10-28 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
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CENTROTEC Sustainable AG Brilon ISIN DE 0005407506
WKN 540750 Wir laden unsere Aktionäre zu der am Dienstag, den 10. Dezember 2019 um 12:00 Uhr in der
Industriestraße 1, 84048 Mainburg, Deutschland stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein.
*Tagesordnung*
TOP *Beschlussfassung über die Umwandlung der
1 CENTROTEC Sustainable AG in eine Europäische
Gesellschaft (SE)*
Die CENTROTEC Sustainable AG soll im Wege der
formwechselnden Umwandlung gemäß Artikel
2 Abs. 4 in Verbindung mit Artikel 37 der
Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8.
Oktober 2001 über das Statut der Europäischen
Gesellschaft (SE) ('SE-VO') in eine
Europäische Gesellschaft (_Societas Europaea_,
SE) mit der Firma 'CENTROTEC SE' umgewandelt
werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie
folgt zu beschließen, wobei gemäß §
124 Abs. 3 Satz 1 und 2 AktG nur der
Aufsichtsrat den Vorschlag auf Bestellung des
Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers
sowie des Prüfers für eine etwaige püferische
Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das
erste Geschäftsjahr der zukünftigen CENTROTEC
SE (Abschnitt IV des Umwandlungsplans)
unterbreitet:
Dem Umwandlungsplan vom 2. Oktober 2019
(UR-Nr. 830/2019 vom 2. Oktober 2019 in
Verbindung mit den Bezugsurkunden UR-Nr.
829/2019 vom 2. Oktober 2019 und UR-Nr.
828/2019 vom 1. Oktober 2019) des Notars
Dr. Ralf Laws, Notar in Brilon, betreffend
die Umwandlung der CENTROTEC Sustainable AG
mit Sitz in Brilon in die Rechtsform der
Societas Europaea (SE) wird zugestimmt; die
dem Umwandlungsplan als Anlage 1 beigefügte
Satzung der CENTROTEC SE wird genehmigt.
Der Umwandlungsplan, die diesem als Anlage 1
beigefügte Satzung der CENTROTEC SE sowie die
diesem als Anlage 2 beigefügte Vereinbarung
über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der
CENTROTEC SE vom 30. Juli 2019 sind im
Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt.
TOP *Wahl der Mitglieder des ersten Aufsichtsrats
2 der CENTROTEC SE*
Im Hinblick auf die unter Tagesordnungspunkt 1
zur Beschlussfassung vorgeschlagene Umwandlung
der CENTROTEC Sustainable AG in eine SE sind -
vorbehaltlich eines zustimmenden Beschlusses
der Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 1 -
die Mitglieder des ersten Aufsichtsrats der
durch die Umwandlung entstehenden CENTROTEC SE
zu wählen.
Der Aufsichtsrat der CENTROTEC SE besteht
gemäß Artikel 40 Abs. 2 und 3 SE-VO, § 17
Abs. 1 SEAG i. V. m. § 11 Abs. 1 der Satzung
der CENTROTEC SE aus drei Mitgliedern, die von
der Hauptversammlung ohne Bindung an
Wahlvorschläge gewählt werden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
a. Herrn Guido A. Krass, selbstständiger
Unternehmer, Vorsitzender des
Aufsichtsrats der medimondi AG, Gründer
und Inhaber der Pari Group AG, wohnhaft
in Oberwil-Lieli, Schweiz
b. Herrn Andreas-Falk Freiherr von Maltzan,
selbständiger Unternehmer,
Geschäftsführer und Gesellschafter der
Cynobia GmbH, wohnhaft in München
c. Herrn Mag. Christian Pochtler,
geschäftsführender Alleingesellschafter
der Pochtler Industrieholding GmbH (iSi
Group), wohnhaft in Wien, Österreich
zu Mitgliedern des ersten Aufsichtsrats der
CENTROTEC SE zu wählen. Die Wahl erfolgt
jeweils mit Wirkung ab Beendigung der heutigen
Hauptversammlung und gemäß § 11 Abs. 2
Satz 3 der Satzung der CENTROTEC SE für die
Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung,
die über die Entlastung für das erste Voll-
oder Rumpfgeschäftsjahr der CENTROTEC SE
beschließt, längstens jedoch für sechs
Jahre.
Die Wahl erfolgt ferner jeweils unter dem
Vorbehalt, dass die Hauptversammlung der
Umwandlung der CENTROTEC Sustainable AG in
eine Europäische Gesellschaft (Societas
Europaea, SE) mit Beschluss zu
Tagesordnungspunkt 1 mit der erforderlichen
Mehrheit zustimmt.
Es ist beabsichtigt, die Wahl der neuen
Mitglieder des Aufsichtsrats der CENTROTEC SE
im Wege der Einzelwahl durchzuführen. Im Falle
seiner Wahl wird Herr Guido Krass für das Amt
des Vorsitzenden des Aufsichtsrats der
CENTROTEC SE kandidieren.
*Weitere Informationen zu den zur Wahl
vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten sowie
Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG und
Ziffer 5.4.1 Absätze 6 bis 8 deutscher
Corporate Governance Kodex*
*a. Guido A. Krass*
Guido A. Krass (Jg. 1957), Wirtschaftsjurist
und Unternehmer, hat sich seit 1986 auf
technisch attraktive und wachsende Firmen des
Mittelstands fokussiert. Als Gründer und
Großaktionär der CENTROTEC Sustainable AG
ist er eng in die Strategie und
Personalführung eingebunden. Ein weltweites
Netzwerk hilft bei der Entwicklung neuer
Geschäftsideen und der Identifizierung von
Akquisitionsoptionen, aber auch bei der
Internationalisierung von Vertrieb und
Produktion. Seine langjährigen anderen
unternehmerischen Aktivitäten und Erfahrungen
in den USA und Asien kommen so auch der
CENTROTEC Sustainable AG zugute.
Herr Krass hat derzeit folgende weitere
Mandate in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien anderer
Wirtschaftsunternehmen inne:
- medimondi AG, Fulda (Vorsitzender des
Aufsichtsrats)
- Wolf GmbH, Mainburg (Mitglied des
Aufsichtsrats)
- Stiftung Ordo Laboris, Zürich (Präsident
des Stiftungsrats).
Herr Krass hält zusammen mit seiner Familie
mehr als 50 % der Aktien der CENTROTEC
Sustainable AG. Darüber hinaus bestehen nach
Einschätzung des Aufsichtsrats zwischen Herrn
Krass und der CENTROTEC Sustainable AG und
deren Konzernunternehmen, den Organen der
CENTROTEC Sustainable AG oder einem wesentlich
an der CENTROTEC Sustainable AG beteiligten
Aktionär keine weiteren nach Ziffer 5.4.1
Absätze 6 bis 8 Deutscher Corporate Governance
Kodex offenzulegenden persönlichen oder
geschäftlichen Beziehungen.
*b. Andreas-Falk Freiherr von Maltzan*
Andreas-Falk Freiherr von Maltzan (Jg. 1964),
Dipl. Kaufmann und Dipl. Kommunikationswirt,
hatte eine Reihe von leitenden Positionen in
der Medienbranche inne und ist seit 2000
Digitalunternehmer, Gründer und
Geschäftsführer der Cynobia GmbH, München.
Während seiner unternehmerischen Tätigkeit hat
Herr von Maltzan mit einer Vielzahl von Medien
und Internet Community Start-ups mit bekannten
Finanzpartnern gearbeitet und dabei eine
Vielzahl verschiedener Mergers & Acquisitions
Transaktionen, Umstrukturierungen sowie
Kapitalmaßnahmen begleitet.
Spezialgebiete seiner unternehmerischen
Tätigkeit sind Big-Data, Process-Mining,
Social-Media Marketing und Community Building.
Herr von Maltzan hat keine weiteren Mandate in
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in
vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien anderer Wirtschaftsunternehmen
inne.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen
zwischen Herrn von Maltzan und der CENTROTEC
Sustainable AG und deren Konzernunternehmen,
den Organen der CENTROTEC Sustainable AG oder
einem wesentlich an der CENTROTEC Sustainable
AG beteiligten Aktionär keine nach Ziffer
5.4.1 Absätze 6 bis 8 Deutscher Corporate
Governance Kodex offenzulegenden persönlichen
oder geschäftlichen Beziehungen.
*c. Mag. Christian C. Pochtler*
Mag. Christian C. Pochtler (Jg. 1952) ist seit
1984 geschäftsführender Alleingesellschafter
der Pochtler Industrieholding GmbH,
Österreich (iSi Group), die
Weltmarktführer im Bereich von
Druckgasbehältern ist.
Herr Pochtler hat derzeit folgende weitere
Mandate in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien anderer
Wirtschaftsunternehmen inne:
- Denzel AG, Wien (Mitglied des
Aufsichtsrats)
- Schoeller Holding SE & Co. KGaA, Pullach
(Mitglied des Aufsichtsrats).
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen
zwischen Herrn Mag. C. Pochtler und der
CENTROTEC Sustainable AG und deren
Konzernunternehmen, den Organen der CENTROTEC
Sustainable AG oder einem wesentlich an der
CENTROTEC Sustainable AG beteiligten Aktionär
keine nach Ziffer 5.4.1 Absätze 6 bis 8
Deutscher Corporate Governance Kodex
offenzulegenden persönlichen oder
geschäftlichen Beziehungen.
*Zu Tagesordnungspunkt 1:*
Der Umwandlungsplan sowie die dem Umwandlungsplan als Anlage 1 beigefügte Satzung der CENTROTEC SE und die dem
Umwandlungsplan als Anlage 2 beigefügte Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der CENTROTEC SE
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October 28, 2019 10:05 ET (14:05 GMT)
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