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DGAP-HV: Centrotec Sustainable AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.12.2019 in Mainburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Centrotec Sustainable AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Centrotec Sustainable AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.12.2019 in Mainburg mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-10-28 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
CENTROTEC Sustainable AG Brilon ISIN DE 0005407506 
WKN 540750 Wir laden unsere Aktionäre zu der am Dienstag, den 10. Dezember 2019 um 12:00 Uhr in der 
Industriestraße 1, 84048 Mainburg, Deutschland stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
*Tagesordnung* 
 
TOP *Beschlussfassung über die Umwandlung der 
1   CENTROTEC Sustainable AG in eine Europäische 
    Gesellschaft (SE)* 
 
    Die CENTROTEC Sustainable AG soll im Wege der 
    formwechselnden Umwandlung gemäß Artikel 
    2 Abs. 4 in Verbindung mit Artikel 37 der 
    Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. 
    Oktober 2001 über das Statut der Europäischen 
    Gesellschaft (SE) ('SE-VO') in eine 
    Europäische Gesellschaft (_Societas Europaea_, 
    SE) mit der Firma 'CENTROTEC SE' umgewandelt 
    werden. 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie 
    folgt zu beschließen, wobei gemäß § 
    124 Abs. 3 Satz 1 und 2 AktG nur der 
    Aufsichtsrat den Vorschlag auf Bestellung des 
    Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers 
    sowie des Prüfers für eine etwaige püferische 
    Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das 
    erste Geschäftsjahr der zukünftigen CENTROTEC 
    SE (Abschnitt IV des Umwandlungsplans) 
    unterbreitet: 
 
     Dem Umwandlungsplan vom 2. Oktober 2019 
     (UR-Nr. 830/2019 vom 2. Oktober 2019 in 
     Verbindung mit den Bezugsurkunden UR-Nr. 
     829/2019 vom 2. Oktober 2019 und UR-Nr. 
     828/2019 vom 1. Oktober 2019) des Notars 
     Dr. Ralf Laws, Notar in Brilon, betreffend 
     die Umwandlung der CENTROTEC Sustainable AG 
     mit Sitz in Brilon in die Rechtsform der 
     Societas Europaea (SE) wird zugestimmt; die 
     dem Umwandlungsplan als Anlage 1 beigefügte 
     Satzung der CENTROTEC SE wird genehmigt. 
 
    Der Umwandlungsplan, die diesem als Anlage 1 
    beigefügte Satzung der CENTROTEC SE sowie die 
    diesem als Anlage 2 beigefügte Vereinbarung 
    über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der 
    CENTROTEC SE vom 30. Juli 2019 sind im 
    Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt. 
TOP *Wahl der Mitglieder des ersten Aufsichtsrats 
2   der CENTROTEC SE* 
 
    Im Hinblick auf die unter Tagesordnungspunkt 1 
    zur Beschlussfassung vorgeschlagene Umwandlung 
    der CENTROTEC Sustainable AG in eine SE sind - 
    vorbehaltlich eines zustimmenden Beschlusses 
    der Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 1 - 
    die Mitglieder des ersten Aufsichtsrats der 
    durch die Umwandlung entstehenden CENTROTEC SE 
    zu wählen. 
 
    Der Aufsichtsrat der CENTROTEC SE besteht 
    gemäß Artikel 40 Abs. 2 und 3 SE-VO, § 17 
    Abs. 1 SEAG i. V. m. § 11 Abs. 1 der Satzung 
    der CENTROTEC SE aus drei Mitgliedern, die von 
    der Hauptversammlung ohne Bindung an 
    Wahlvorschläge gewählt werden. 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
    a. Herrn Guido A. Krass, selbstständiger 
       Unternehmer, Vorsitzender des 
       Aufsichtsrats der medimondi AG, Gründer 
       und Inhaber der Pari Group AG, wohnhaft 
       in Oberwil-Lieli, Schweiz 
    b. Herrn Andreas-Falk Freiherr von Maltzan, 
       selbständiger Unternehmer, 
       Geschäftsführer und Gesellschafter der 
       Cynobia GmbH, wohnhaft in München 
    c. Herrn Mag. Christian Pochtler, 
       geschäftsführender Alleingesellschafter 
       der Pochtler Industrieholding GmbH (iSi 
       Group), wohnhaft in Wien, Österreich 
 
    zu Mitgliedern des ersten Aufsichtsrats der 
    CENTROTEC SE zu wählen. Die Wahl erfolgt 
    jeweils mit Wirkung ab Beendigung der heutigen 
    Hauptversammlung und gemäß § 11 Abs. 2 
    Satz 3 der Satzung der CENTROTEC SE für die 
    Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, 
    die über die Entlastung für das erste Voll- 
    oder Rumpfgeschäftsjahr der CENTROTEC SE 
    beschließt, längstens jedoch für sechs 
    Jahre. 
 
    Die Wahl erfolgt ferner jeweils unter dem 
    Vorbehalt, dass die Hauptversammlung der 
    Umwandlung der CENTROTEC Sustainable AG in 
    eine Europäische Gesellschaft (Societas 
    Europaea, SE) mit Beschluss zu 
    Tagesordnungspunkt 1 mit der erforderlichen 
    Mehrheit zustimmt. 
 
    Es ist beabsichtigt, die Wahl der neuen 
    Mitglieder des Aufsichtsrats der CENTROTEC SE 
    im Wege der Einzelwahl durchzuführen. Im Falle 
    seiner Wahl wird Herr Guido Krass für das Amt 
    des Vorsitzenden des Aufsichtsrats der 
    CENTROTEC SE kandidieren. 
 
    *Weitere Informationen zu den zur Wahl 
    vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten sowie 
    Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG und 
    Ziffer 5.4.1 Absätze 6 bis 8 deutscher 
    Corporate Governance Kodex* 
 
    *a. Guido A. Krass* 
 
    Guido A. Krass (Jg. 1957), Wirtschaftsjurist 
    und Unternehmer, hat sich seit 1986 auf 
    technisch attraktive und wachsende Firmen des 
    Mittelstands fokussiert. Als Gründer und 
    Großaktionär der CENTROTEC Sustainable AG 
    ist er eng in die Strategie und 
    Personalführung eingebunden. Ein weltweites 
    Netzwerk hilft bei der Entwicklung neuer 
    Geschäftsideen und der Identifizierung von 
    Akquisitionsoptionen, aber auch bei der 
    Internationalisierung von Vertrieb und 
    Produktion. Seine langjährigen anderen 
    unternehmerischen Aktivitäten und Erfahrungen 
    in den USA und Asien kommen so auch der 
    CENTROTEC Sustainable AG zugute. 
 
    Herr Krass hat derzeit folgende weitere 
    Mandate in gesetzlich zu bildenden 
    Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und 
    ausländischen Kontrollgremien anderer 
    Wirtschaftsunternehmen inne: 
 
    - medimondi AG, Fulda (Vorsitzender des 
      Aufsichtsrats) 
    - Wolf GmbH, Mainburg (Mitglied des 
      Aufsichtsrats) 
    - Stiftung Ordo Laboris, Zürich (Präsident 
      des Stiftungsrats). 
 
    Herr Krass hält zusammen mit seiner Familie 
    mehr als 50 % der Aktien der CENTROTEC 
    Sustainable AG. Darüber hinaus bestehen nach 
    Einschätzung des Aufsichtsrats zwischen Herrn 
    Krass und der CENTROTEC Sustainable AG und 
    deren Konzernunternehmen, den Organen der 
    CENTROTEC Sustainable AG oder einem wesentlich 
    an der CENTROTEC Sustainable AG beteiligten 
    Aktionär keine weiteren nach Ziffer 5.4.1 
    Absätze 6 bis 8 Deutscher Corporate Governance 
    Kodex offenzulegenden persönlichen oder 
    geschäftlichen Beziehungen. 
 
    *b. Andreas-Falk Freiherr von Maltzan* 
 
    Andreas-Falk Freiherr von Maltzan (Jg. 1964), 
    Dipl. Kaufmann und Dipl. Kommunikationswirt, 
    hatte eine Reihe von leitenden Positionen in 
    der Medienbranche inne und ist seit 2000 
    Digitalunternehmer, Gründer und 
    Geschäftsführer der Cynobia GmbH, München. 
    Während seiner unternehmerischen Tätigkeit hat 
    Herr von Maltzan mit einer Vielzahl von Medien 
    und Internet Community Start-ups mit bekannten 
    Finanzpartnern gearbeitet und dabei eine 
    Vielzahl verschiedener Mergers & Acquisitions 
    Transaktionen, Umstrukturierungen sowie 
    Kapitalmaßnahmen begleitet. 
    Spezialgebiete seiner unternehmerischen 
    Tätigkeit sind Big-Data, Process-Mining, 
    Social-Media Marketing und Community Building. 
 
    Herr von Maltzan hat keine weiteren Mandate in 
    gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in 
    vergleichbaren in- und ausländischen 
    Kontrollgremien anderer Wirtschaftsunternehmen 
    inne. 
 
    Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen 
    zwischen Herrn von Maltzan und der CENTROTEC 
    Sustainable AG und deren Konzernunternehmen, 
    den Organen der CENTROTEC Sustainable AG oder 
    einem wesentlich an der CENTROTEC Sustainable 
    AG beteiligten Aktionär keine nach Ziffer 
    5.4.1 Absätze 6 bis 8 Deutscher Corporate 
    Governance Kodex offenzulegenden persönlichen 
    oder geschäftlichen Beziehungen. 
 
    *c. Mag. Christian C. Pochtler* 
 
    Mag. Christian C. Pochtler (Jg. 1952) ist seit 
    1984 geschäftsführender Alleingesellschafter 
    der Pochtler Industrieholding GmbH, 
    Österreich (iSi Group), die 
    Weltmarktführer im Bereich von 
    Druckgasbehältern ist. 
 
    Herr Pochtler hat derzeit folgende weitere 
    Mandate in gesetzlich zu bildenden 
    Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und 
    ausländischen Kontrollgremien anderer 
    Wirtschaftsunternehmen inne: 
 
    - Denzel AG, Wien (Mitglied des 
      Aufsichtsrats) 
    - Schoeller Holding SE & Co. KGaA, Pullach 
      (Mitglied des Aufsichtsrats). 
 
    Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen 
    zwischen Herrn Mag. C. Pochtler und der 
    CENTROTEC Sustainable AG und deren 
    Konzernunternehmen, den Organen der CENTROTEC 
    Sustainable AG oder einem wesentlich an der 
    CENTROTEC Sustainable AG beteiligten Aktionär 
    keine nach Ziffer 5.4.1 Absätze 6 bis 8 
    Deutscher Corporate Governance Kodex 
    offenzulegenden persönlichen oder 
    geschäftlichen Beziehungen. 
 
*Zu Tagesordnungspunkt 1:* 
 
Der Umwandlungsplan sowie die dem Umwandlungsplan als Anlage 1 beigefügte Satzung der CENTROTEC SE und die dem 
Umwandlungsplan als Anlage 2 beigefügte Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der CENTROTEC SE 

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October 28, 2019 10:05 ET (14:05 GMT)

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