
DGAP-News: Centrotec Sustainable AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Centrotec Sustainable AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.12.2019 in Mainburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2019-10-28 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. CENTROTEC Sustainable AG Brilon ISIN DE 0005407506 WKN 540750 Wir laden unsere Aktionäre zu der am Dienstag, den 10. Dezember 2019 um 12:00 Uhr in der Industriestraße 1, 84048 Mainburg, Deutschland stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein. *Tagesordnung* TOP *Beschlussfassung über die Umwandlung der 1 CENTROTEC Sustainable AG in eine Europäische Gesellschaft (SE)* Die CENTROTEC Sustainable AG soll im Wege der formwechselnden Umwandlung gemäß Artikel 2 Abs. 4 in Verbindung mit Artikel 37 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) ('SE-VO') in eine Europäische Gesellschaft (_Societas Europaea_, SE) mit der Firma 'CENTROTEC SE' umgewandelt werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen, wobei gemäß § 124 Abs. 3 Satz 1 und 2 AktG nur der Aufsichtsrat den Vorschlag auf Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für eine etwaige püferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das erste Geschäftsjahr der zukünftigen CENTROTEC SE (Abschnitt IV des Umwandlungsplans) unterbreitet: Dem Umwandlungsplan vom 2. Oktober 2019 (UR-Nr. 830/2019 vom 2. Oktober 2019 in Verbindung mit den Bezugsurkunden UR-Nr. 829/2019 vom 2. Oktober 2019 und UR-Nr. 828/2019 vom 1. Oktober 2019) des Notars Dr. Ralf Laws, Notar in Brilon, betreffend die Umwandlung der CENTROTEC Sustainable AG mit Sitz in Brilon in die Rechtsform der Societas Europaea (SE) wird zugestimmt; die dem Umwandlungsplan als Anlage 1 beigefügte Satzung der CENTROTEC SE wird genehmigt. Der Umwandlungsplan, die diesem als Anlage 1 beigefügte Satzung der CENTROTEC SE sowie die diesem als Anlage 2 beigefügte Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der CENTROTEC SE vom 30. Juli 2019 sind im Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt. TOP *Wahl der Mitglieder des ersten Aufsichtsrats 2 der CENTROTEC SE* Im Hinblick auf die unter Tagesordnungspunkt 1 zur Beschlussfassung vorgeschlagene Umwandlung der CENTROTEC Sustainable AG in eine SE sind - vorbehaltlich eines zustimmenden Beschlusses der Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 1 - die Mitglieder des ersten Aufsichtsrats der durch die Umwandlung entstehenden CENTROTEC SE zu wählen. Der Aufsichtsrat der CENTROTEC SE besteht gemäß Artikel 40 Abs. 2 und 3 SE-VO, § 17 Abs. 1 SEAG i. V. m. § 11 Abs. 1 der Satzung der CENTROTEC SE aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung ohne Bindung an Wahlvorschläge gewählt werden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, a. Herrn Guido A. Krass, selbstständiger Unternehmer, Vorsitzender des Aufsichtsrats der medimondi AG, Gründer und Inhaber der Pari Group AG, wohnhaft in Oberwil-Lieli, Schweiz b. Herrn Andreas-Falk Freiherr von Maltzan, selbständiger Unternehmer, Geschäftsführer und Gesellschafter der Cynobia GmbH, wohnhaft in München c. Herrn Mag. Christian Pochtler, geschäftsführender Alleingesellschafter der Pochtler Industrieholding GmbH (iSi Group), wohnhaft in Wien, Österreich zu Mitgliedern des ersten Aufsichtsrats der CENTROTEC SE zu wählen. Die Wahl erfolgt jeweils mit Wirkung ab Beendigung der heutigen Hauptversammlung und gemäß § 11 Abs. 2 Satz 3 der Satzung der CENTROTEC SE für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das erste Voll- oder Rumpfgeschäftsjahr der CENTROTEC SE beschließt, längstens jedoch für sechs Jahre. Die Wahl erfolgt ferner jeweils unter dem Vorbehalt, dass die Hauptversammlung der Umwandlung der CENTROTEC Sustainable AG in eine Europäische Gesellschaft (Societas Europaea, SE) mit Beschluss zu Tagesordnungspunkt 1 mit der erforderlichen Mehrheit zustimmt. Es ist beabsichtigt, die Wahl der neuen Mitglieder des Aufsichtsrats der CENTROTEC SE im Wege der Einzelwahl durchzuführen. Im Falle seiner Wahl wird Herr Guido Krass für das Amt des Vorsitzenden des Aufsichtsrats der CENTROTEC SE kandidieren. *Weitere Informationen zu den zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten sowie Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG und Ziffer 5.4.1 Absätze 6 bis 8 deutscher Corporate Governance Kodex* *a. Guido A. Krass* Guido A. Krass (Jg. 1957), Wirtschaftsjurist und Unternehmer, hat sich seit 1986 auf technisch attraktive und wachsende Firmen des Mittelstands fokussiert. Als Gründer und Großaktionär der CENTROTEC Sustainable AG ist er eng in die Strategie und Personalführung eingebunden. Ein weltweites Netzwerk hilft bei der Entwicklung neuer Geschäftsideen und der Identifizierung von Akquisitionsoptionen, aber auch bei der Internationalisierung von Vertrieb und Produktion. Seine langjährigen anderen unternehmerischen Aktivitäten und Erfahrungen in den USA und Asien kommen so auch der CENTROTEC Sustainable AG zugute. Herr Krass hat derzeit folgende weitere Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien anderer Wirtschaftsunternehmen inne: - medimondi AG, Fulda (Vorsitzender des Aufsichtsrats) - Wolf GmbH, Mainburg (Mitglied des Aufsichtsrats) - Stiftung Ordo Laboris, Zürich (Präsident des Stiftungsrats). Herr Krass hält zusammen mit seiner Familie mehr als 50 % der Aktien der CENTROTEC Sustainable AG. Darüber hinaus bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats zwischen Herrn Krass und der CENTROTEC Sustainable AG und deren Konzernunternehmen, den Organen der CENTROTEC Sustainable AG oder einem wesentlich an der CENTROTEC Sustainable AG beteiligten Aktionär keine weiteren nach Ziffer 5.4.1 Absätze 6 bis 8 Deutscher Corporate Governance Kodex offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen. *b. Andreas-Falk Freiherr von Maltzan* Andreas-Falk Freiherr von Maltzan (Jg. 1964), Dipl. Kaufmann und Dipl. Kommunikationswirt, hatte eine Reihe von leitenden Positionen in der Medienbranche inne und ist seit 2000 Digitalunternehmer, Gründer und Geschäftsführer der Cynobia GmbH, München. Während seiner unternehmerischen Tätigkeit hat Herr von Maltzan mit einer Vielzahl von Medien und Internet Community Start-ups mit bekannten Finanzpartnern gearbeitet und dabei eine Vielzahl verschiedener Mergers & Acquisitions Transaktionen, Umstrukturierungen sowie Kapitalmaßnahmen begleitet. Spezialgebiete seiner unternehmerischen Tätigkeit sind Big-Data, Process-Mining, Social-Media Marketing und Community Building. Herr von Maltzan hat keine weiteren Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien anderer Wirtschaftsunternehmen inne. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen zwischen Herrn von Maltzan und der CENTROTEC Sustainable AG und deren Konzernunternehmen, den Organen der CENTROTEC Sustainable AG oder einem wesentlich an der CENTROTEC Sustainable AG beteiligten Aktionär keine nach Ziffer 5.4.1 Absätze 6 bis 8 Deutscher Corporate Governance Kodex offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen. *c. Mag. Christian C. Pochtler* Mag. Christian C. Pochtler (Jg. 1952) ist seit 1984 geschäftsführender Alleingesellschafter der Pochtler Industrieholding GmbH, Österreich (iSi Group), die Weltmarktführer im Bereich von Druckgasbehältern ist. Herr Pochtler hat derzeit folgende weitere Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien anderer Wirtschaftsunternehmen inne: - Denzel AG, Wien (Mitglied des Aufsichtsrats) - Schoeller Holding SE & Co. KGaA, Pullach (Mitglied des Aufsichtsrats). Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen zwischen Herrn Mag. C. Pochtler und der CENTROTEC Sustainable AG und deren Konzernunternehmen, den Organen der CENTROTEC Sustainable AG oder einem wesentlich an der CENTROTEC Sustainable AG beteiligten Aktionär keine nach Ziffer 5.4.1 Absätze 6 bis 8 Deutscher Corporate Governance Kodex offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen. *Zu Tagesordnungspunkt 1:* Der Umwandlungsplan sowie die dem Umwandlungsplan als Anlage 1 beigefügte Satzung der CENTROTEC SE und die dem Umwandlungsplan als Anlage 2 beigefügte Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der CENTROTEC SE
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October 28, 2019 10:05 ET (14:05 GMT)
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