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(2)

DGAP-HV: Centrotec Sustainable AG: Bekanntmachung -2-

DJ DGAP-HV: Centrotec Sustainable AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.12.2019 in Mainburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Centrotec Sustainable AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Centrotec Sustainable AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.12.2019 in Mainburg mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-10-28 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
CENTROTEC Sustainable AG Brilon ISIN DE 0005407506 
WKN 540750 Wir laden unsere Aktionäre zu der am Dienstag, den 10. Dezember 2019 um 12:00 Uhr in der 
Industriestraße 1, 84048 Mainburg, Deutschland stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
*Tagesordnung* 
 
TOP *Beschlussfassung über die Umwandlung der 
1   CENTROTEC Sustainable AG in eine Europäische 
    Gesellschaft (SE)* 
 
    Die CENTROTEC Sustainable AG soll im Wege der 
    formwechselnden Umwandlung gemäß Artikel 
    2 Abs. 4 in Verbindung mit Artikel 37 der 
    Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. 
    Oktober 2001 über das Statut der Europäischen 
    Gesellschaft (SE) ('SE-VO') in eine 
    Europäische Gesellschaft (_Societas Europaea_, 
    SE) mit der Firma 'CENTROTEC SE' umgewandelt 
    werden. 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie 
    folgt zu beschließen, wobei gemäß § 
    124 Abs. 3 Satz 1 und 2 AktG nur der 
    Aufsichtsrat den Vorschlag auf Bestellung des 
    Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers 
    sowie des Prüfers für eine etwaige püferische 
    Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das 
    erste Geschäftsjahr der zukünftigen CENTROTEC 
    SE (Abschnitt IV des Umwandlungsplans) 
    unterbreitet: 
 
     Dem Umwandlungsplan vom 2. Oktober 2019 
     (UR-Nr. 830/2019 vom 2. Oktober 2019 in 
     Verbindung mit den Bezugsurkunden UR-Nr. 
     829/2019 vom 2. Oktober 2019 und UR-Nr. 
     828/2019 vom 1. Oktober 2019) des Notars 
     Dr. Ralf Laws, Notar in Brilon, betreffend 
     die Umwandlung der CENTROTEC Sustainable AG 
     mit Sitz in Brilon in die Rechtsform der 
     Societas Europaea (SE) wird zugestimmt; die 
     dem Umwandlungsplan als Anlage 1 beigefügte 
     Satzung der CENTROTEC SE wird genehmigt. 
 
    Der Umwandlungsplan, die diesem als Anlage 1 
    beigefügte Satzung der CENTROTEC SE sowie die 
    diesem als Anlage 2 beigefügte Vereinbarung 
    über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der 
    CENTROTEC SE vom 30. Juli 2019 sind im 
    Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt. 
TOP *Wahl der Mitglieder des ersten Aufsichtsrats 
2   der CENTROTEC SE* 
 
    Im Hinblick auf die unter Tagesordnungspunkt 1 
    zur Beschlussfassung vorgeschlagene Umwandlung 
    der CENTROTEC Sustainable AG in eine SE sind - 
    vorbehaltlich eines zustimmenden Beschlusses 
    der Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 1 - 
    die Mitglieder des ersten Aufsichtsrats der 
    durch die Umwandlung entstehenden CENTROTEC SE 
    zu wählen. 
 
    Der Aufsichtsrat der CENTROTEC SE besteht 
    gemäß Artikel 40 Abs. 2 und 3 SE-VO, § 17 
    Abs. 1 SEAG i. V. m. § 11 Abs. 1 der Satzung 
    der CENTROTEC SE aus drei Mitgliedern, die von 
    der Hauptversammlung ohne Bindung an 
    Wahlvorschläge gewählt werden. 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
    a. Herrn Guido A. Krass, selbstständiger 
       Unternehmer, Vorsitzender des 
       Aufsichtsrats der medimondi AG, Gründer 
       und Inhaber der Pari Group AG, wohnhaft 
       in Oberwil-Lieli, Schweiz 
    b. Herrn Andreas-Falk Freiherr von Maltzan, 
       selbständiger Unternehmer, 
       Geschäftsführer und Gesellschafter der 
       Cynobia GmbH, wohnhaft in München 
    c. Herrn Mag. Christian Pochtler, 
       geschäftsführender Alleingesellschafter 
       der Pochtler Industrieholding GmbH (iSi 
       Group), wohnhaft in Wien, Österreich 
 
    zu Mitgliedern des ersten Aufsichtsrats der 
    CENTROTEC SE zu wählen. Die Wahl erfolgt 
    jeweils mit Wirkung ab Beendigung der heutigen 
    Hauptversammlung und gemäß § 11 Abs. 2 
    Satz 3 der Satzung der CENTROTEC SE für die 
    Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, 
    die über die Entlastung für das erste Voll- 
    oder Rumpfgeschäftsjahr der CENTROTEC SE 
    beschließt, längstens jedoch für sechs 
    Jahre. 
 
    Die Wahl erfolgt ferner jeweils unter dem 
    Vorbehalt, dass die Hauptversammlung der 
    Umwandlung der CENTROTEC Sustainable AG in 
    eine Europäische Gesellschaft (Societas 
    Europaea, SE) mit Beschluss zu 
    Tagesordnungspunkt 1 mit der erforderlichen 
    Mehrheit zustimmt. 
 
    Es ist beabsichtigt, die Wahl der neuen 
    Mitglieder des Aufsichtsrats der CENTROTEC SE 
    im Wege der Einzelwahl durchzuführen. Im Falle 
    seiner Wahl wird Herr Guido Krass für das Amt 
    des Vorsitzenden des Aufsichtsrats der 
    CENTROTEC SE kandidieren. 
 
    *Weitere Informationen zu den zur Wahl 
    vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten sowie 
    Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG und 
    Ziffer 5.4.1 Absätze 6 bis 8 deutscher 
    Corporate Governance Kodex* 
 
    *a. Guido A. Krass* 
 
    Guido A. Krass (Jg. 1957), Wirtschaftsjurist 
    und Unternehmer, hat sich seit 1986 auf 
    technisch attraktive und wachsende Firmen des 
    Mittelstands fokussiert. Als Gründer und 
    Großaktionär der CENTROTEC Sustainable AG 
    ist er eng in die Strategie und 
    Personalführung eingebunden. Ein weltweites 
    Netzwerk hilft bei der Entwicklung neuer 
    Geschäftsideen und der Identifizierung von 
    Akquisitionsoptionen, aber auch bei der 
    Internationalisierung von Vertrieb und 
    Produktion. Seine langjährigen anderen 
    unternehmerischen Aktivitäten und Erfahrungen 
    in den USA und Asien kommen so auch der 
    CENTROTEC Sustainable AG zugute. 
 
    Herr Krass hat derzeit folgende weitere 
    Mandate in gesetzlich zu bildenden 
    Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und 
    ausländischen Kontrollgremien anderer 
    Wirtschaftsunternehmen inne: 
 
    - medimondi AG, Fulda (Vorsitzender des 
      Aufsichtsrats) 
    - Wolf GmbH, Mainburg (Mitglied des 
      Aufsichtsrats) 
    - Stiftung Ordo Laboris, Zürich (Präsident 
      des Stiftungsrats). 
 
    Herr Krass hält zusammen mit seiner Familie 
    mehr als 50 % der Aktien der CENTROTEC 
    Sustainable AG. Darüber hinaus bestehen nach 
    Einschätzung des Aufsichtsrats zwischen Herrn 
    Krass und der CENTROTEC Sustainable AG und 
    deren Konzernunternehmen, den Organen der 
    CENTROTEC Sustainable AG oder einem wesentlich 
    an der CENTROTEC Sustainable AG beteiligten 
    Aktionär keine weiteren nach Ziffer 5.4.1 
    Absätze 6 bis 8 Deutscher Corporate Governance 
    Kodex offenzulegenden persönlichen oder 
    geschäftlichen Beziehungen. 
 
    *b. Andreas-Falk Freiherr von Maltzan* 
 
    Andreas-Falk Freiherr von Maltzan (Jg. 1964), 
    Dipl. Kaufmann und Dipl. Kommunikationswirt, 
    hatte eine Reihe von leitenden Positionen in 
    der Medienbranche inne und ist seit 2000 
    Digitalunternehmer, Gründer und 
    Geschäftsführer der Cynobia GmbH, München. 
    Während seiner unternehmerischen Tätigkeit hat 
    Herr von Maltzan mit einer Vielzahl von Medien 
    und Internet Community Start-ups mit bekannten 
    Finanzpartnern gearbeitet und dabei eine 
    Vielzahl verschiedener Mergers & Acquisitions 
    Transaktionen, Umstrukturierungen sowie 
    Kapitalmaßnahmen begleitet. 
    Spezialgebiete seiner unternehmerischen 
    Tätigkeit sind Big-Data, Process-Mining, 
    Social-Media Marketing und Community Building. 
 
    Herr von Maltzan hat keine weiteren Mandate in 
    gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in 
    vergleichbaren in- und ausländischen 
    Kontrollgremien anderer Wirtschaftsunternehmen 
    inne. 
 
    Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen 
    zwischen Herrn von Maltzan und der CENTROTEC 
    Sustainable AG und deren Konzernunternehmen, 
    den Organen der CENTROTEC Sustainable AG oder 
    einem wesentlich an der CENTROTEC Sustainable 
    AG beteiligten Aktionär keine nach Ziffer 
    5.4.1 Absätze 6 bis 8 Deutscher Corporate 
    Governance Kodex offenzulegenden persönlichen 
    oder geschäftlichen Beziehungen. 
 
    *c. Mag. Christian C. Pochtler* 
 
    Mag. Christian C. Pochtler (Jg. 1952) ist seit 
    1984 geschäftsführender Alleingesellschafter 
    der Pochtler Industrieholding GmbH, 
    Österreich (iSi Group), die 
    Weltmarktführer im Bereich von 
    Druckgasbehältern ist. 
 
    Herr Pochtler hat derzeit folgende weitere 
    Mandate in gesetzlich zu bildenden 
    Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und 
    ausländischen Kontrollgremien anderer 
    Wirtschaftsunternehmen inne: 
 
    - Denzel AG, Wien (Mitglied des 
      Aufsichtsrats) 
    - Schoeller Holding SE & Co. KGaA, Pullach 
      (Mitglied des Aufsichtsrats). 
 
    Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen 
    zwischen Herrn Mag. C. Pochtler und der 
    CENTROTEC Sustainable AG und deren 
    Konzernunternehmen, den Organen der CENTROTEC 
    Sustainable AG oder einem wesentlich an der 
    CENTROTEC Sustainable AG beteiligten Aktionär 
    keine nach Ziffer 5.4.1 Absätze 6 bis 8 
    Deutscher Corporate Governance Kodex 
    offenzulegenden persönlichen oder 
    geschäftlichen Beziehungen. 
 
*Zu Tagesordnungspunkt 1:* 
 
Der Umwandlungsplan sowie die dem Umwandlungsplan als Anlage 1 beigefügte Satzung der CENTROTEC SE und die dem 
Umwandlungsplan als Anlage 2 beigefügte Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der CENTROTEC SE 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

October 28, 2019 10:05 ET (14:05 GMT)

vom 30. Juli 2019 haben den folgenden Wortlaut: 
 
*Umwandlungsplan betreffend die Umwandlung der CENTROTEC Sustainable AG mit Sitz in Brilon in die Rechtsform der 
Societas Europaea (SE)* 
 
*Umwandlungsplan* 
betreffend die Umwandlung der 
CENTROTEC Sustainable AG 
mit Sitz in Brilon 
in die Rechtsform der Societas Europaea (SE) 
 
*Vorbemerkung* 
 
1. Die CENTROTEC Sustainable AG ('CENTROTEC AG') 
   ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem 
   Recht mit Sitz und Hauptverwaltung in Brilon. 
   Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts 
   Arnsberg unter HRB 2161 eingetragen. Die 
   CENTROTEC AG ist die Holdinggesellschaft der 
   CENTROTEC-Gruppe und hält unmittelbar oder 
   mittelbar die Anteile an den zur 
   CENTROTEC-Gruppe gehörenden Gesellschaften 
   (gemeinsam mit CENTROTEC AG nachfolgend 
   'CENTROTEC-Gesellschaften'). 
2. Am 09.08.2019 hat der Vorstand der CENTROTEC 
   AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 
   11.08.2019 die Herabsetzung des in 18.020.923 
   nennwertlose Stückaktien eingeteilten 
   Grundkapitals der Gesellschaft von EUR 
   18.020.923,00 um EUR 1.764.470,00 auf EUR 
   16.256.453,00 durch Einziehung von 1.764.470 
   auf den Inhaber lautende nennwertlose 
   Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am 
   Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie 
   beschlossen. Der Aufsichtsrat hat der 
   Kapitalherabsetzung durch Einziehung eigener 
   Aktien am 11.08.2019 zugestimmt. Die 
   Eintragung der Kapitalherabsetzung ist am 
   29.08.2019 zum Handelsregister beantragt, 
   bislang (Stand 01.10.2019) aber noch nicht 
   eingetragen worden. 
 
   Das Grundkapital der CENTROTEC AG beträgt 
   somit derzeit EUR 16.256.453,00 und ist in 
   16.256.453 nennwertlose, auf den Inhaber 
   lautende Stammaktien (Stückaktien) mit einem 
   anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 
   1,00 je Stückaktie eingeteilt. Die Aktien der 
   CENTROTEC AG sind im Regulierten Markt der 
   Frankfurter Wertpapierbörse zum Börsenhandel 
   zugelassen mit gleichzeitiger Zulassung im 
   Teilbereich des regulierten Marktes der 
   Frankfurter Wertpapierbörse mit weiteren 
   Zulassungsfolgepflichten (_Prime Standard_). 
   Die Internationale 
   Wertpapier-Identifikationsnummern (ISIN) und 
   die deutsche Wertpapierkennnummer (WKN) 
   lauten: ISIN: DE0005407506; WKN: 540750. 
3. Es ist beabsichtigt, die CENTROTEC AG in eine 
   Europäische Aktiengesellschaft (Societas 
   Europaea, SE) mit der Firma CENTROTEC SE 
   ('CENTROTEC SE') umzuwandeln. 
4. Die CENTROTEC AG ist ein europa- und weltweit 
   tätiges Unternehmen. Sie hat folgende 
   Tochtergesellschaften, die dem Recht eines 
   anderen Mitgliedstaats der EU 
   ('Mitgliedstaat') unterliegen und deren 
   Anteile sie sämtlich seit jeweils mehr als 2 
   Jahren hält: 
 
   *Firmierung*           *Land* 
   Air Instal B.V.        Niederlande 
   Air Instal Group B.V.  Niederlande 
   Brink Climate Systems  Niederlande 
   B.V. 
   Brink Climate Systems  Frankreich 
   France S.A.S. 
   CENTROTEC              Niederlande 
   Energysolutions B.V. 
   CENTROTEC              Niederlande 
   Energysolutions 
   Nederland B.V. 
   CENTROTEC Finance B.V. Niederlande 
   CENTROTEC Real Estate  Niederlande 
   B.V. 
   Centrotherm Gas Flue   Italien 
   Technologies Italy 
   S.R.L. 
   ComfortExpert B.V.     Niederlande 
   Holmak HeatX B.V.      Niederlande 
   Innosource B.V.        Niederlande 
   Ned Air B.V.           Niederlande 
   Ned Air Holding B.V.   Niederlande 
   Pro-Klima doo          Kroatien 
   Rolf Schmidt           Dänemark 
   Industriplast A/S 
   UBBINK B.V.            Niederlande 
   UBBINK France S.A.S.   Frankreich 
   UBBINK NV              Belgien 
   UBBINK UK Ltd.         Vereinigtes 
                          Königreich 
   Wolf France S.A.S      Frankreich 
   Wolf Iberica S.A.      Spanien 
   Wolf Italia S.R.L.     Italien 
   Wolf Energiesystemen   Niederlande 
   B.V. 
 
Die Wolf GmbH hat zudem eine Niederlassung in Griechenland. 
 
5. Die Umwandlung in eine SE bringt das 
   Selbstverständnis der CENTROTEC AG als global 
   agierendes Unternehmen zum Ausdruck. Die 
   supranationale Rechtsform fördert eine offene 
   und internationale Unternehmenskultur und 
   trägt dem erfolgreichen Ausbau der 
   internationalen Geschäftstätigkeit der 
   CENTROTEC-Gesellschaften Rechnung. 
 
Dies vorausgeschickt, stellt der Vorstand der CENTROTEC AG den folgenden Umwandlungsplan auf: 
 
I.    *Zur Umwandlung* 
 
      1. Die CENTROTEC AG mit dem Sitz in Brilon 
         wird gemäß Art. 2 Abs. 4 i. V. m. 
         Art. 37 SE-VO in eine SE umgewandelt. Die 
         Umwandlung in eine SE erfolgt im Rahmen 
         eines Formwechsels nach Art. 37 SE-VO. 
         Die Umwandlung führt weder zur Gründung 
         einer neuen juristischen Person noch zur 
         Auflösung der bisherigen CENTROTEC AG. 
         Die Identität des Rechtsträgers bleibt 
         trotz geänderter Rechtsform gewahrt. 
      2. Die CENTROTEC AG erfüllt die 
         Voraussetzungen der Mehrstaatlichkeit im 
         Sinne von Art. 2 Abs. 4 SE-VO. Sie hält 
         seit mehr als zwei Jahren die Anteile an 
         den in Ziffer 4 der Vorbemerkung 
         genannten Gesellschaften, die alle dem 
         Recht eines anderen Mitgliedsstaats der 
         Europäischen Union unterliegen. 
      3. Die Umwandlung wird mit der Eintragung 
         der CENTROTEC SE in das Handelsregister 
         wirksam ('Umwandlungszeitpunkt'). 
II.   *Angaben zu Firma, Sitz, Grundkapital, Satzung, Barabfindung* 
 
      1. *Firma* 
 
         Die Firma der SE lautet: 
 
         *CENTROTEC SE*. 
      2. *Sitz* 
 
         Der Sitz der CENTROTEC SE ist Brilon, 
         Deutschland. 
 
         Dort befindet sich auch die Hauptverwaltung 
         der Gesellschaft. 
      3. *Grundkapital, Beteiligungsverhältnisse, 
         genehmigtes Kapital* 
 
         3.1 Das gesamte Grundkapital der CENTROTEC 
             AG in der zum Umwandlungszeitpunkt 
             bestehenden Höhe (derzeitige Höhe EUR 
             16.256.453,00) und in der zu diesem 
             Zeitpunkt bestehenden Einteilung in auf 
             den Inhaber lautende nennwertlose 
             Stückaktien (derzeitige Stückzahl 
             16.256.453) wird zum Grundkapital der 
             CENTROTEC SE. Die Personen und 
             Gesellschaften, die zum 
             Umwandlungszeitpunkt Aktionäre der 
             CENTROTEC AG sind, werden Aktionäre der 
             CENTROTEC SE in dem Umfang und mit 
             derselben Anzahl an Stückaktien am 
             Grundkapital der CENTROTEC SE, wie sie 
             unmittelbar vor dem 
             Umwandlungszeitpunkt am Grundkapital 
             der CENTROTEC AG beteiligt sind. Der 
             rechnerische Anteil jeder Stückaktie am 
             Grundkapital (derzeit EUR 1,00) bleibt 
             so erhalten, wie er unmittelbar vor 
             Wirksamwerden der Umwandlung besteht. 
             Rechte Dritter, die an Aktien der 
             CENTROTEC AG oder auf deren Bezug 
             bestehen, setzen sich an den Aktien der 
             CENTROTEC SE fort. 
         3.2 In der Satzung der CENTROTEC SE 
             entsprechen zum Umwandlungszeitpunkt: 
 
             a) Die Grundkapitalziffer und die 
                Einteilung in Stückaktien 
                gemäß § 5 Abs. 1 und 2 der 
                Satzung der CENTROTEC SE der 
                Grundkapitalziffer und der 
                Einteilung in Stückaktien 
                gemäß § 5 Abs. 1 und 2 der 
                Satzung der CENTROTEC AG; 
             b) das genehmigte Kapital der 
                CENTROTEC SE gemäß § 5 Abs. 6 
                der Satzung der CENTROTEC SE in 
                Umfang und Ausgestaltung dem 
                genehmigten Kapital der CENTROTEC 
                AG gemäß § 5 Abs. 6 der 
                Satzung der CENTROTEC AG 
                (Genehmigtes Kapital 2017, 
                derzeitige Höhe EUR 3.000.000,00); 
 
             wobei jeweils der Stand unmittelbar vor 
             Wirksamwerden der Umwandlung der 
             CENTROTEC AG in eine SE maßgeblich 
             ist. 
 
             Gemäß § 5 Abs. 7 der Satzung der 
             CENTROTEC AG ist das Grundkapital zudem 
             wie folgt bedingt erhöht ('bedingte 
             Kapital'): (i) EUR 21.984,00, 
             eingeteilt in bis zu 21.984 
             Stückaktien, (ii) EUR 69.900,00, 
             eingeteilt in bis zu 69.900 Stückaktien 
             und (iii) EUR 61.551,00, eingeteilt in 
             bis zu 61.551 Stückaktien. Das bedingte 
             Kapital gemäß § 5 Abs. 7 der 
             Satzung der CENTROTEC AG ist durch 
             Ablauf der ihm zugrundeliegenden 
             Ermächtigung gegenstandslos geworden. 
             Das bedingte Kapital wird nicht in die 
             Satzung der CENTROTEC SE übernommen. 
         3.3 Etwaige Änderungen hinsichtlich 
             der Höhe und Einteilung des 
             Grundkapitals der CENTROTEC AG, die 
             sich vor dem Umwandlungszeitpunkt 
             ergeben, und/oder etwaige 
             Änderungen des genehmigten 
             Kapitals der CENTROTEC AG vor dem 
             Umwandlungszeitpunkt aufgrund einer 
             vorherigen Ausnutzung oder des Ablaufs 
             der Ermächtigungsfrist des genehmigten 
             Kapitals gelten auch für die CENTROTEC 
             SE. 
      4. *Fortgeltung von Beschlüssen der 
         Hauptversammlung* 
 
         Beschlüsse der Hauptversammlung der CENTROTEC 
         AG gelten in der CENTROTEC SE unverändert 
         fort, soweit sie zum Umwandlungszeitpunkt 
         noch nicht erledigt sind. Dies gilt 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

October 28, 2019 10:05 ET (14:05 GMT)

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