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DGAP-Adhoc: DEFAMA Deutsche Fachmarkt AG: DEFAMA erhält Baugenehmigung für Radeberg (deutsch)

DEFAMA erhält Baugenehmigung für Radeberg

DGAP-Ad-hoc: DEFAMA Deutsche Fachmarkt AG / Schlagwort(e): Immobilien
DEFAMA erhält Baugenehmigung für Radeberg

29.10.2019 / 17:56 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Die von DEFAMA beantragte Baugenehmigung für eine umfassende Modernisierung des Einkaufszentrums Radeberg ist erteilt worden. Der Umbau kann somit planmäßig im Februar 2020 beginnen. Die Wiedereröffnung ist für November 2020 vorgesehen. Insgesamt wird DEFAMA knapp 9 Mio. Euro in die Revitalisierung des Einkaufszentrums Radeberg investieren. Den Bauantrag hatte DEFAMA bereits vor mehr als einem Jahr gestellt. Parallel zu den Umbau-Vorbereitungen wurden in den letzten Wochen im Umfeld der Expo Real erste Gespräche mit potenziellen Käufern geführt. Das positive Feedback bestärkt DEFAMA in der Einschätzung, dass bei einer Veräußerung ein Sonderertrag im hohen einstelligen Millionenbereich möglich ist. Aufgrund der erteilten Baugenehmigung können nunmehr konkrete Verhandlungen über einen Verkauf als 'Forward Deal" aufgenommen werden. Kontakt: Mitteilende Person: Matthias Schrade, Vorstand
29.10.2019 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch Unternehmen: DEFAMA Deutsche Fachmarkt AG Nimrodstr. 23 13469 Berlin Deutschland Telefon: 030 - 555 79 26 - 0 Fax: 030 - 555 79 26 - 2 E-Mail: info@defama.de Internet: www.defama.de ISIN: DE000A13SUL5 WKN: A13SUL Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, München (m:access), Tradegate Exchange EQS News ID: 899559 Ende der Mitteilung DGAP News-Service
899559 29.10.2019 CET/CEST ISIN DE000A13SUL5 AXC0303 2019-10-29/17:57
© 2019 dpa-AFX
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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.