In der Bundesregierung gibt es neuen Streit über den Insektenschutz in der Landwirtschaft. Anlass ist eine Entscheidung des Agrarministeriums, keine Berufung gegen Urteile einlegen zu lassen, die Naturschutzauflagen für die Zulassung von Pestiziden einkassierten. Das Umweltministerium warnte davor, "Schäden an der biologischen Vielfalt und insbesondere bei Insekten" sehenden Auges in Kauf zu nehmen, wie es einem Schreiben von Staatssekretär Jochen Flasbarth heißt. Es liegt der Deutschen Presse-Agentur vor, zuerst berichtete die "Süddeutschen Zeitung" (Mittwoch) darüber.
Das Agrarministerium erklärte am Mittwoch, es entspräche auch seiner Rechtsauffassung, dass es für eine Verpflichtung der Landwirte zur faktischen Aufgabe von mindestens 10 Prozent der Ackerflächen keine gesetzliche Grundlage gebe. Ressortchefin Julia Klöckner (CDU) habe daher entschieden, keinen Widerspruch einzulegen, sagte eine Sprecherin.
Hintergrund sind Urteile des Verwaltungsgerichts Braunschweig von Anfang September. Geklagt hatten Pestizid-Hersteller gegen das dem Agrarressort unterstehende Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), das für Zulassungen zuständig ist. Das Gericht verpflichtete das Amt, die Genehmigungen ohne Auflagen zu erteilen, die das Umweltbundesamt erwirkt hatte - etwa zum Ausweisen von Schutzzonen. Dagegen hätte das BVL Berufung einlegen können./sam/ted/DP/nas
AXC0246 2019-10-30/14:47