Der Pharmakonzern "Hexal" muss sich am Donnerstag (9.45 Uhr) erneut vor Gericht verantworten. Dem Arzneimittelhersteller wird vom Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) vorgeworfen, bei einigen Nahrungsergänzungsmitteln mit irreführenden Bezeichnungen zu werben. Der Verein mit Sitz in Berlin hatte auf Unterlassung geklagt.
Im Produktnamen sei der Zusatz "Bio..." enthalten, der Verbrauchern suggeriere, besonders natürliche Präparate zu kaufen, heißt es in dem Antrag des Vereins. Auch einige der Werbeaussagen treffen laut Antragssteller nicht auf das Produkt zu.
Das Landgericht München I hat die beantragte Unterlassungsverfügung am 1. März 2019 nicht erlassen - mit der Begründung, dass die Bezeichnung "Bio..." ein reines Kunstwort sei und von der Öffentlichkeit auch als solches verstanden werde. Auch in den Werbeangaben sah das Landgericht keine irreführenden und unzulässigen Angaben. Gegen die Entscheidung hat der VSW Berufung eingelegt./wee/DP/jkr
AXC0024 2019-10-31/05:49