In der Rechtsgeschichte gibt es so etwas wie klassische Sündenfälle. Solche sind es, wenn anlass- oder personenbezogene Sonderrechte durchgesetzt werden. Denn es gilt: Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich. Was im Umkehrschluss bedeutet: Es bedarf keiner Sondergesetze, sondern das geltende Recht muss in ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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