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Netzagentur legt Gebühren für 5G-Campusnetze fest

BERLIN (Dow Jones)--Die Bundesnetzagentur hat die Gebühren für die Frequenzen lokaler 5G-Campusnetze, also eigenständige Unternehmensnetze, veröffentlicht und sieht dafür einen Sockelbetrag von 1.000 Euro vor. "Die Bundesnetzagentur hat im Einvernehmen mit den zuständigen Ministerien die Gebühren für Frequenzen im Bereich von 3,7 GHz bis 3,8 GHz für lokale Anwendungen festgelegt", teilte die Behörde mit.

Damit seien die Voraussetzungen geschaffen, dass innovative lokale 5G-Lösungen für Startups, landwirtschaftliche Betriebe, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Industrieunternehmen verwirklicht werden könnten. "Der Startschuss für lokale Campus-5G-Netze stärkt den Wirtschaftsstandort Deutschland", sagte Behördenchef Jochen Homann.

Die Frequenzgebührenverordnung werde entsprechend geändert und in Kürze im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Gebühr wird den Angaben zufolge in jedem Einzelfall nach einer Gebührenformel errechnet, deren Bestandteile ein Sockelbetrag in Höhe von 1.000 Euro, die zugeteilte Bandbreite, die Laufzeit der Zuteilung sowie die Fläche des Zuteilungsgebietes sind. "Der Grundbetrag wurde so gewählt, dass Geschäftsmodelle zum Beispiel von Startups, KMUs oder im Bereich der Landwirtschaft nicht verhindert werden", betonte die Netzagentur.

Gebühr steigt mit beantragter Bandbreite 

Mit der Festlegung der Zuteilungsgebühr werde eine optimale Nutzung und effiziente Verwendung der Frequenzen sichergestellt. Sie steige mit der beantragten Bandbreite und mit der Größe des Gebietes, in dem die Frequenznutzung erfolgen soll. Die Zuteilungsdauer werde ebenfalls in der Gebührenformel berücksichtigt, um einen Anreiz zu setzen, Frequenzen nur für die Dauer einer Nutzung zu beantragen. Frequenzzuteilungen für Siedlungs- und Verkehrsflächen seien teurer als solche für andere Gebiete. Damit werde dem Bedarf an Frequenzkoordinierung Rechnung getragen, und Frequenznutzungen in weniger dicht bebauten Gebieten blieben wirtschaftlich interessant.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte auf dem Digitalgipfel Anfang der Woche bereits angekündigt, dass die Bundesnetzagentur die Kriterien für die Vergabe des 5G-Frequenzbereich veröffentlichen werde, der für die Nutzung von Unternehmen, Landwirtschaftsbetrieben sowie kleinen und großen Unternehmen reserviert wurde. "Ich darf Ihnen auch verraten, die Kosten sind mittelstandsfreundlich", hatte sie gesagt. "Das heißt, es wird sich rentieren, sehr schnell dann Zugriff zu haben für deutsche Unternehmen auf 5G-Verfügbarkeit im eigenen Unternehmen."

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung hatte berichtet, nach monatelangem Streit gebe es einen Kompromiss über die Gebühren, welche den Unternehmen in Rechnung gestellt werden. Das Bundesfinanzministerium, das anfangs deutlich höhere Gebühren verlangt habe als von der Netzagentur vorgeschlagen, gebe sich nun mit geringeren Aufschlägen zufrieden.

(Mitarbeit: Andrea Thomas)

Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com

DJG/ank/mgo

(END) Dow Jones Newswires

October 31, 2019 06:19 ET (10:19 GMT)

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