Angesichts breiter Proteste gegen Reformpläne für die Pflege schwerkranker Menschen mit künstlicher Beatmung stellt das Bundesgesundheitsministerium Änderungen in Aussicht. Erforderliche Klarstellungen auch im Hinblick auf Fragen der Selbstbestimmung und Teilhabe würden in den Entwurf eingearbeitet, heißt es in einer Antwort des Ressorts auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zuvor hatte die "Ärzte Zeitung" darüber berichtet.
Deutlicher gemacht werden solle nicht zuletzt, dass die aufwendige Leistungserbringung zu Hause in Einzelfällen weiterhin möglich sein solle, wenn die Versorgung dort sichergestellt sei. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen solle die Voraussetzungen dafür prüfen.
An den im Sommer vorgestellten Plänen von Minister Jens Spahn (CDU) war erhebliche Kritik laut geworden, unter anderem von Ärzten und Patientenschützern. Ziel ist eine bessere Betreuung für Menschen, die etwa nach einem Unfall künstlich beatmet werden müssen. Um höhere Qualitätsstandards zu verankern, soll eine Intensivpflege in der eigenen Wohnung dafür künftig die Ausnahme sein. Weiterhin Anspruch auf Intensivpflege zu Hause haben sollen aber minderjährige Kinder.
In der Antwort erläutert das Ministerium, der Anspruch auf eine Intensivpflege zu Hause für Menschen, die trotz Beatmung ihr Leben selbstbestimmt gestalten könnten, bleibe erhalten. Dies sei etwa von herausragender Bedeutung für Patienten, die zur Schule gehen oder einer Erwerbstätigkeit nachgehen.
Das Ministerium bekräftigte zugleich das Ziel, klarere Anreize dafür zu setzen, dass Patienten von einer Beatmung entwöhnt werden. Bestehende Qualitäts- und Versorgungsmängel in der außerklinischen Intensivpflege gefährdeten nicht nur die bedarfsregechte Versorgung, sondern schadeten auch der Solidargemeinschaft. Im vergangenen Jahr gab es in der gesetzlichen Krankenversicherung laut Regierungsantwort 19 000 Leistungsfälle in der ambulanten und 3400 in der stationären Intensivpflege. Die Ausgaben betrugen rund 1,9 Milliarden Euro.
Die Grünen-Pflegeexpertin Kordula Schulz-Asche sagte der "Ärzte Zeitung", die Regierung scheine einen vorschnellen Entwurf vorgelegt zu haben. Es sei schade, dass sie sich nicht deutlicher dazu bekenne, Menschen selbstbestimmt darüber entscheiden zu lassen, wo sie leben möchten./sam/DP/jha
AXC0203 2019-10-31/13:06