Anzeige
Mehr »
Login
Sonntag, 19.05.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 688 internationalen Medien
GOLD-MINEN vor Jahrhundert-Hausse?! Diese Aktie sofort kaufen!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
marktEINBLICKE
435 Leser
Artikel bewerten:
(2)

Gesetzgeber erweist der Aktienanlage einen Bärendienst

Die Deutschen sind kein Volk von Aktionären. Nach der Finanzkrise wurde die Situation noch schlimmer. Erfreulicherweise haben sich die Aktionärszahlen in den vergangenen Jahren etwas erholt. Allerdings noch nicht stark genug. Schließlich müssten noch mehr Sparer ihren Depots Aktien beimischen, um ordentliche Renditen für die Altersvorsorge zu erzielen. Dafür darf die Politik Privatanlegern keine Knüppel zwischen die Beine werfen.

Mit Blick auf den Anlegerschutz und die private Altersvorsorge fordern das Deutsche Aktieninstitut (DAI), der Deutsche Derivate Verband (DDV) und die DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz) die Große Koalition gemeinsam auf, die Einkommensteuerreform hinsichtlich der Anerkennung von Totalverlusten aus Wertpapiergeschäften zu überarbeiten.

Laut DAI würde das Bundesfinanzministerium beabsichtigen, das Einkommensteuergesetz dahingehend zu ändern, dass Totalverluste aus Wertpapiergeschäften nicht mehr mit Gewinnen aus entsprechenden Geschäften verrechnet werden dürfen. Zu finden sei die geplante Änderung, die die drei Verbände strikt ablehnen, im Gesetzentwurf zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften, heißt es weiter.

Den vollständigen Artikel lesen ...
KI-Champions: 3 Top-Werte, die Ihr Portfolio revolutionieren
Fordern Sie jetzt den brandneuen kostenfreien Sonderreport an und erfahren Sie, wie Sie von den enormen Wachstumschancen im Bereich Künstliche Intelligenz profitieren können - 100 % kostenlos.
Hier klicken
© 2019 marktEINBLICKE
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.