Mit Urteil vom 09.10.2019, Az. IV ZR 235/18, hatte sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit der Rechtsfrage zu befassen, inwieweit der Versicherer bei einem befristeten Anerkenntnis dem Versicherten gegenüber eine Begründung für diese Entscheidung schuldet. Die Entscheidung des BGH zu dieser Frage ist sehr ...Den vollständigen Artikel lesen ...