Hauptversammlung gemäß § 121 Abs. 4a AktG
Heidelberg (pta033/04.11.2019/15:38) - Heidelberger Beteiligungsholding AG Heidelberg
(Geschäftsanschrift: Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 Heidelberg)
ISIN DE000A2NB502 / WKN A2NB50
Wir laden unsere Aktionäre zur außerordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, den 11. Dezember 2019 um 11:00 Uhr ein.
Versammlungsort: Ziegelhäuser Landstraße 3, 69120 Heidelberg
Aufgrund des Einberufungsverlangens der ABC Beteiligungen AG vom 29. Oktober 2019 laden wir unsere Aktionäre zu einer außerordentlichen Hauptversammlung der Heidelberger Beteiligungsholding AG ein, die am Mittwoch, den 11. Dezember 2019 um 11:00 (Einlass ab 10:00 Uhr), in der Ziegelhäuser Landstraße 3, 69120 Heidelberg, stattfindet.
A. TAGESORDNUNG
Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung zum Zwecke der Einstellung in die Kapitalrücklage nach §§ 222 ff. AktG durch Zusammenlegung der Aktien nebst entsprechender Satzungsänderung
Die ABC Beteiligungen AG, Heidelberg, schlägt vor, zu beschließen:
Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 1.372.000,00, eingeteilt in 1.372.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien, wird im Wege der ordentlichen Kapitalherabsetzung um EUR 1.097.600,00 auf EUR 274.400,00 EUR nach §§ 222 ff. AktG herabgesetzt. Dabei werden jeweils 5 Stückaktien zu einer Stückaktie zusammengelegt. Die Kapitalherabsetzung dient in voller Höhe von EUR 1.097.600,00 dem Zweck der Einstellung in die Kapitalrücklage.
Etwaige Spitzen, die dadurch entstehen, dass ein Aktionär eine nicht im Zusammenlegungsverhältnis von 5 zu 1 teilbare Anzahl von Stückaktien hält, werden von der Gesellschaft oder von dem von dieser beauftragten Kredit- oder Finanzinstitut mit anderen Spitzen zusammengelegt und für Rechnung der Beteiligten verwertet. Die Verwertung der Aktienspitzen kann nach Maßgabe von § 226 Abs. 3 AktG oder freihändig vorgenommen werden.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die näheren Einzelheiten der Kapitalherabsetzung sowie ihrer Durchführung festzulegen.
§ 4 Absatz 1 der Satzung wird mit Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung wie folgt angepasst:
"§ 4 Grundkapital
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 274.400,00 Euro (in Worten: zweihundertvierundsiebzigtausendvierhundert Euro). Es ist eingeteilt in 274.400 Aktien (Stückaktien)."
B. WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG
1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG teilen wir mit, dass sich zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung die Gesamtzahl der Aktien der Heidelberger Beteiligungsholding AG auf insgesamt 1.372.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien beläuft. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 30.452 eigene Aktien. Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien der Heidelberger Beteiligungsholding AG zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt daher 1.341.548.
2. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und für die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 4. Dezember 2019 (24:00 Uhr mitteleuropäische Zeit (nachfolgend "MEZ")), bei der Gesellschaft in Textform unter nachfolgender Anmeldeadresse angemeldet haben.
Anmeldeadresse:
Heidelberger Beteiligungsholding AG c/o Deutsche Bank AG Securities Production General Meetings Postfach 20 01 07 60605 Frankfurt am Main oder per Telefax an: +49-69-12012-86045 oder per E-Mail an: wp.hv@db-is.com
Die Aktionäre müssen außerdem ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Hierzu bedarf es eines in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellten Nachweises des Anteilsbesitzes durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, das ist der 20. November 2019 (00:00 Uhr MEZ), beziehen (Record Date) und muss der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 4. Dezember 2019 (24:00 Uhr MEZ), unter der vorgenannten Anmeldeadresse zugehen.
Maßgebend für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts sind der rechtzeitige Zugang des Nachweises des Anteilsbesitzes des Aktionärs zum Record Date und die rechtzeitige Anmeldung. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date haben für den Umfang und die Ausübung des Stimmrechts keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien am oder nach dem Record Date erwerben, können aus diesen Aktien in der Hauptversammlung weder das Teilnahme- noch das Stimmrecht ausüben, noch können sie andere Rechte, die hauptversammlungs- oder beschlussbezogen sind, ausüben, es sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet und den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht haben, sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern. Nach rechtzeitigem Eingang ihrer Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter der oben angegebenen Adresse (bzw. Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse) werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übermittlung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
3. Stimmrechtsvollmachten
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht auch durch Bevollmächtigte, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Vollmachten können sowohl vor als auch während der Hauptversammlung erteilt werden. Die Vollmachtserteilung kann auch schon vor der Anmeldung zur Hauptversammlung erfolgen. Vollmachten können durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten oder der Gesellschaft erteilt werden.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG der Textform (§ 126b BGB). Das Erfordernis der Textform gilt nicht, wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 Absatz 8 und Absatz 10 in Verbindung mit § 125 Absatz 5 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen bevollmächtigt werden soll. In diesen Fällen sind die vorgenannten Personen oder Institutionen jedoch verpflichtet, die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten; außerdem muss die Vollmachtserklärung vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Darüber hinaus sind in diesen Fällen die Regelungen in § 135 AktG sowie möglicherweise weitere Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.
Die Gesellschaft hält für Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, Vollmachtsformulare bereit. Ein Vollmachtsformular ist außerdem auf der Rückseite der Eintrittskarte abgedruckt, welche den ordnungsgemäß angemeldeten Personen zugesandt wird. Vollmachtsformulare stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://heidelberger-beteiligungsholding.de/investor-relations/hauptversammlung/a ohv-2019/
zur Verfügung. Die Vollmachtsformulare können außerdem auch unter der Adresse
Heidelberger Beteiligungsholding AG Ziegelhäuser Landstraße 1 69120 Heidelberg
oder per Telefax unter: +49 (6221) 64924-24 oder per E-Mail unter: info@heidelberger-beteiligungsholding.de
angefordert werden. Unbeschadet eines anderweitigen, nach dem Gesetz vorgegebenen Wegs zur Übermittlung des Nachweises über die Bestellung eines Bevollmächtigten kann der Nachweis elektronisch an die E-Mail-Adresse der Gesellschaft info@heidelberger-beteiligungsholding.de
übermittelt werden. Die Verwendung des Vollmachtformulars ist nicht zwingend; Aktionäre können auch eine gesonderte Vollmacht in Textform erstellen. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen in Textform unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. Werden Vollmachten, deren Widerruf oder Nachweise der Bevollmächtigung der Gesellschaft übersandt, müssen diese bei der Gesellschaft aus organisatorischen Gründen bis zum Ablauf des 10. Dezember 2019 (24:00 Uhr MEZ) eingehen. Der Nachweis einer in bzw. während der Hauptversammlung erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Aktionär die Vollmacht an der Ausgangskontrolle abgibt. Mangels anderer Willenskundgabe des Aktionärs gilt das persönliche Erscheinen des Aktionärs in der Hauptversammlung als Widerruf einer zuvor erteilten Vollmacht. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresNovember 04, 2019 09:38 ET (14:38 GMT)
Heidelberg (pta033/04.11.2019/15:38) - Heidelberger Beteiligungsholding AG Heidelberg
(Geschäftsanschrift: Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 Heidelberg)
ISIN DE000A2NB502 / WKN A2NB50
Wir laden unsere Aktionäre zur außerordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, den 11. Dezember 2019 um 11:00 Uhr ein.
Versammlungsort: Ziegelhäuser Landstraße 3, 69120 Heidelberg
Aufgrund des Einberufungsverlangens der ABC Beteiligungen AG vom 29. Oktober 2019 laden wir unsere Aktionäre zu einer außerordentlichen Hauptversammlung der Heidelberger Beteiligungsholding AG ein, die am Mittwoch, den 11. Dezember 2019 um 11:00 (Einlass ab 10:00 Uhr), in der Ziegelhäuser Landstraße 3, 69120 Heidelberg, stattfindet.
A. TAGESORDNUNG
Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung zum Zwecke der Einstellung in die Kapitalrücklage nach §§ 222 ff. AktG durch Zusammenlegung der Aktien nebst entsprechender Satzungsänderung
Die ABC Beteiligungen AG, Heidelberg, schlägt vor, zu beschließen:
Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 1.372.000,00, eingeteilt in 1.372.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien, wird im Wege der ordentlichen Kapitalherabsetzung um EUR 1.097.600,00 auf EUR 274.400,00 EUR nach §§ 222 ff. AktG herabgesetzt. Dabei werden jeweils 5 Stückaktien zu einer Stückaktie zusammengelegt. Die Kapitalherabsetzung dient in voller Höhe von EUR 1.097.600,00 dem Zweck der Einstellung in die Kapitalrücklage.
Etwaige Spitzen, die dadurch entstehen, dass ein Aktionär eine nicht im Zusammenlegungsverhältnis von 5 zu 1 teilbare Anzahl von Stückaktien hält, werden von der Gesellschaft oder von dem von dieser beauftragten Kredit- oder Finanzinstitut mit anderen Spitzen zusammengelegt und für Rechnung der Beteiligten verwertet. Die Verwertung der Aktienspitzen kann nach Maßgabe von § 226 Abs. 3 AktG oder freihändig vorgenommen werden.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die näheren Einzelheiten der Kapitalherabsetzung sowie ihrer Durchführung festzulegen.
§ 4 Absatz 1 der Satzung wird mit Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung wie folgt angepasst:
"§ 4 Grundkapital
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 274.400,00 Euro (in Worten: zweihundertvierundsiebzigtausendvierhundert Euro). Es ist eingeteilt in 274.400 Aktien (Stückaktien)."
B. WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG
1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG teilen wir mit, dass sich zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung die Gesamtzahl der Aktien der Heidelberger Beteiligungsholding AG auf insgesamt 1.372.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien beläuft. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 30.452 eigene Aktien. Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien der Heidelberger Beteiligungsholding AG zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt daher 1.341.548.
2. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und für die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 4. Dezember 2019 (24:00 Uhr mitteleuropäische Zeit (nachfolgend "MEZ")), bei der Gesellschaft in Textform unter nachfolgender Anmeldeadresse angemeldet haben.
Anmeldeadresse:
Heidelberger Beteiligungsholding AG c/o Deutsche Bank AG Securities Production General Meetings Postfach 20 01 07 60605 Frankfurt am Main oder per Telefax an: +49-69-12012-86045 oder per E-Mail an: wp.hv@db-is.com
Die Aktionäre müssen außerdem ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Hierzu bedarf es eines in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellten Nachweises des Anteilsbesitzes durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, das ist der 20. November 2019 (00:00 Uhr MEZ), beziehen (Record Date) und muss der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 4. Dezember 2019 (24:00 Uhr MEZ), unter der vorgenannten Anmeldeadresse zugehen.
Maßgebend für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts sind der rechtzeitige Zugang des Nachweises des Anteilsbesitzes des Aktionärs zum Record Date und die rechtzeitige Anmeldung. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date haben für den Umfang und die Ausübung des Stimmrechts keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien am oder nach dem Record Date erwerben, können aus diesen Aktien in der Hauptversammlung weder das Teilnahme- noch das Stimmrecht ausüben, noch können sie andere Rechte, die hauptversammlungs- oder beschlussbezogen sind, ausüben, es sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet und den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht haben, sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern. Nach rechtzeitigem Eingang ihrer Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter der oben angegebenen Adresse (bzw. Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse) werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übermittlung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
3. Stimmrechtsvollmachten
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht auch durch Bevollmächtigte, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Vollmachten können sowohl vor als auch während der Hauptversammlung erteilt werden. Die Vollmachtserteilung kann auch schon vor der Anmeldung zur Hauptversammlung erfolgen. Vollmachten können durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten oder der Gesellschaft erteilt werden.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG der Textform (§ 126b BGB). Das Erfordernis der Textform gilt nicht, wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 Absatz 8 und Absatz 10 in Verbindung mit § 125 Absatz 5 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen bevollmächtigt werden soll. In diesen Fällen sind die vorgenannten Personen oder Institutionen jedoch verpflichtet, die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten; außerdem muss die Vollmachtserklärung vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Darüber hinaus sind in diesen Fällen die Regelungen in § 135 AktG sowie möglicherweise weitere Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.
Die Gesellschaft hält für Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, Vollmachtsformulare bereit. Ein Vollmachtsformular ist außerdem auf der Rückseite der Eintrittskarte abgedruckt, welche den ordnungsgemäß angemeldeten Personen zugesandt wird. Vollmachtsformulare stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://heidelberger-beteiligungsholding.de/investor-relations/hauptversammlung/a ohv-2019/
zur Verfügung. Die Vollmachtsformulare können außerdem auch unter der Adresse
Heidelberger Beteiligungsholding AG Ziegelhäuser Landstraße 1 69120 Heidelberg
oder per Telefax unter: +49 (6221) 64924-24 oder per E-Mail unter: info@heidelberger-beteiligungsholding.de
angefordert werden. Unbeschadet eines anderweitigen, nach dem Gesetz vorgegebenen Wegs zur Übermittlung des Nachweises über die Bestellung eines Bevollmächtigten kann der Nachweis elektronisch an die E-Mail-Adresse der Gesellschaft info@heidelberger-beteiligungsholding.de
übermittelt werden. Die Verwendung des Vollmachtformulars ist nicht zwingend; Aktionäre können auch eine gesonderte Vollmacht in Textform erstellen. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen in Textform unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. Werden Vollmachten, deren Widerruf oder Nachweise der Bevollmächtigung der Gesellschaft übersandt, müssen diese bei der Gesellschaft aus organisatorischen Gründen bis zum Ablauf des 10. Dezember 2019 (24:00 Uhr MEZ) eingehen. Der Nachweis einer in bzw. während der Hauptversammlung erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Aktionär die Vollmacht an der Ausgangskontrolle abgibt. Mangels anderer Willenskundgabe des Aktionärs gilt das persönliche Erscheinen des Aktionärs in der Hauptversammlung als Widerruf einer zuvor erteilten Vollmacht. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresNovember 04, 2019 09:38 ET (14:38 GMT)