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Verbände monieren kurze Anhörungsfrist bei Klimagesetzen

BERLIN (Dow Jones)--Mehrere Verbände haben bei einer Anhörung im Bundestag eine zu kurze Frist für Stellungnahmen zu den Klimagesetzen der Bundesregierung kritisiert. Die Flugwirtschaft warnte in ihrer Stellungnahme für die Anhörung, in deren Mittelpunkt Gesetzentwürfe zur Luftverkehrsteuer und zur Umsetzung des geplanten Klimaschutzprogramms im Steuerrecht standen, zudem vor erheblichem Schaden für die Wirtschaft.

Die Bundessteuerberaterkammer betonte, die Stellungnahmefrist zum Referentenentwurf habe gerade einen Tag betragen, und auch zu dem Gesetzentwurf seien es nur wenige Werktage. "Wir hielten es für sinnvoll, Gesetzentwürfe an die beteiligten Personen und Organisationen so rechtzeitig zu versenden, dass ein geordnetes Anhörungsverfahren ermöglicht wird." Eine überhastete Gesetzgebung mache später nur "Reparaturgesetze" notwendig.

Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) sprach von einem "unangemessenen Vorgehen im gegenwärtigen Gesetzgebungsverfahren". Am Abend des 2. Oktober habe das Finanzministerium den Entwurf zum Luftverkehrsteuergesetz an die Verbände mit Frist zur Stellungnahme über den Tag der Deutschen Einheit bis zum 4. Oktober übermittelt. Innerhalb von zwei Wochen sei er dann noch zwei Mal verschärft worden, ohne dass eine weitere Befassung der Verbände erfolgt sei.

Luftfahrtbranche fürchtet Wettbewerbsnachteil 

ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel beklagte bei der Anhörung eine Schwächung der Branche. Die Folge seien ein Wegfall von Arbeitsplätzen und Probleme an deutschen Flughäfen, "von denen schon heute die Hälfte kein Geld verdient". Die "laienhafte These", eine Airline könne einfach die Steuerbelastung in Form höherer Preise an die Reisenden weitergeben, treffe nicht zu, betonte der Flughafenverband in seiner Stellungnahme. Neben der Einstellung von Strecken werde die Erhöhung zur Schließung von Basen in Deutschland führen.

Auch der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft warnte vor schädlichen Auswirkungen. Hauptgeschäftsführer Matthias von Randow verwies bei der Anhörung auf eine "extrem wettbewerbsverzerrende Wirkung" der Luftverkehrsabgabe, die auch belegt sei. Die Bundessteuerberaterkammer sprach sich zudem generell dagegen aus, Lenkungsnormen im Steuerrecht einzuführen, soweit dies nicht unumgänglich sei. So werde die vorgesehene Mobilitätsprämie "zu einer überbordenden Bürokratie und nur einer geringfügigen Entlastung führen".

Der Kaiserslauterer Universitätsprofessor Frank Hechtner betonte bei der Anhörung, er habe steuersystematisch "eher Bedenken" mit diesem Instrument. "Hier werden neue Regeln eingeführt, die systematisch nicht so gut ins Einkommensteuerrecht passen." Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes begrüßte aber die geplanten Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung.

Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com

DJG/ank/mgo

(END) Dow Jones Newswires

November 04, 2019 09:44 ET (14:44 GMT)

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© 2019 Dow Jones News
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