DGAP-News: KWS SAAT SE & Co. KGaA / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung KWS SAAT SE & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.12.2019 in Einbeck mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2019-11-05 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. KWS SAAT SE & Co. KGaA Einbeck - ISIN DE 0007074007 - - WKN 707400 - Einladung zur Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am *Dienstag, den 17. Dezember 2019, 11:00 Uhr (Mitteleuropäische Zeit - MEZ)*, in der PS.Halle am PS.SPEICHER, Tiedexer Tor 3, 37574 Einbeck stattfindenden *ordentlichen Hauptversammlung* ein. *Tagesordnung der Hauptversammlung* 1. Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses der KWS SAAT SE & Co. KGaA (vormals KWS SAAT SE) sowie des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses der KWS Gruppe (Konzernabschluss), des zusammengefassten Lageberichts für die KWS SAAT SE & Co. KGaA (vormals KWS SAAT SE) und die KWS Gruppe (Konzernlagebericht) für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2019 sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts der persönlich haftenden Gesellschafterin zu den Angaben gemäß § 289a Abs. 1, § 315a Abs. 1 HGB; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der KWS SAAT SE & Co. KGaA (vormals KWS SAAT SE) für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2019 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* 3. *Beschlussfassung über die Entlastung des seinerzeitigen Vorstands der KWS SAAT SE für das Geschäftsjahr 2018/2019* 4. *Beschlussfassung über die Entlastung des seinerzeitigen Aufsichtsrats der KWS SAAT SE für das Geschäftsjahr 2018/2019* 5. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019/2020* 6. *Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin* *Beschlussvorschläge und Erläuterungen zur Tagesordnung* *Zu Punkt 1. der Tagesordnung:* Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses der KWS SAAT SE & Co. KGaA (vormals KWS SAAT SE) sowie des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses der KWS Gruppe (Konzernabschluss), des zusammengefassten Lageberichts für die KWS SAAT SE & Co. KGaA (vormals KWS SAAT SE) und die KWS Gruppe (Konzernlagebericht) für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2019 sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts der persönlich haftenden Gesellschafterin zu den Angaben gemäß § 289a Abs. 1, § 315a Abs. 1 HGB; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der KWS SAAT SE & Co. KGaA (vormals KWS SAAT SE) für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2019 Die genannten Unterlagen nebst dem Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns sind ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter *www.kws.de/Hauptversammlung* abrufbar. Sie werden auch in der Hauptversammlung selbst zugänglich gemacht. Der Aufsichtsrat hat den von der persönlich haftenden Gesellschafterin aufgestellten Jahresabschluss der KWS SAAT SE & Co. KGaA (vormals KWS SAAT SE) zum 30. Juni 2019 und den Jahresabschluss der KWS Gruppe (Konzernabschluss) zum 30. Juni 2019 entsprechend § 171 AktG gebilligt. Gemäß § 286 Abs. 1 AktG erfolgt die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung. Im Übrigen sind die vorgenannten Unterlagen der Hauptversammlung lediglich zugänglich zu machen, ohne dass es einer weiteren Beschlussfassung hierzu bedarf. Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss der KWS SAAT SE & Co. KGaA (vormals KWS SAAT SE) für das Geschäftsjahr 2018/2019 in der vorgelegten Fassung, die einen Bilanzgewinn von EUR 22.912.000,00 ausweist, festzustellen. *Zu Punkt 2. der Tagesordnung:* *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den sich aus dem Jahresabschluss 2018/2019 der KWS SAAT SE & Co. KGaA ergebenden Bilanzgewinn in Höhe von EUR 22.912.000,00 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer EUR Dividende von EUR 0,67 auf 22.110.000,00 jede der insgesamt 33.000.000 Stückaktien Gewinnvortrag EUR 802.000,00 *Bilanzgewinn* *EUR 22.912.000,00* Die Dividende ist am 20. Dezember 2019 fällig. *Zu Punkt 3. der Tagesordnung:* *Beschlussfassung über die Entlastung des seinerzeitigen Vorstands der KWS SAAT SE für das Geschäftsjahr 2018/2019* Die Gesellschaft bestand bis zum Wirksamwerden des Formwechsels am 2. Juli 2019 - und damit bis nach Ende des Geschäftsjahres 2018/2019 - in der Rechtsform der Societas Europaea und firmierte unter KWS SAAT SE. Aus diesem Grund wurde die Geschäftsführung der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2018/2019 durchgehend durch den seinerzeitigen Vorstand der KWS SAAT SE ausgeübt. Gegenstand dieses Tagesordnungspunkts 3 ist daher die Entlastung des seinerzeitigen Vorstands der KWS SAAT SE. Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018/2019 amtierenden Mitgliedern des Vorstands der KWS SAAT SE für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. *Zu Punkt 4. der Tagesordnung:* *Beschlussfassung über die Entlastung des seinerzeitigen Aufsichtsrats der KWS SAAT SE für das Geschäftsjahr 2018/2019* Wie zu Tagesordnungspunkt 3 ausgeführt, bestand die Gesellschaft bis zum Wirksamwerden des Formwechsels am 2. Juli 2019 - und damit bis nach Ende des Geschäftsjahres 2018/2019 - in der Rechtsform der Societas Europaea und firmierte unter KWS SAAT SE. Gegenstand dieses Tagesordnungspunkts 4 ist daher die Entlastung des seinerzeitigen Aufsichtsrats der KWS SAAT SE. Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018/2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats der KWS SAAT SE für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. *Zu Punkt 5. der Tagesordnung:* *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019/2020* Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019/2020 zu wählen. Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 vom 16. April 2014) auferlegt wurde. *Zu Punkt 6. der Tagesordnung:* *Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin* Die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft kann gemäß § 120 Abs. 4 AktG über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder beschließen. Zuletzt hatte die Hauptversammlung der seinerzeitigen KWS SAAT AG (der späteren KWS SAAT SE) im Dezember 2010 das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder gebilligt. Mit der Eintragung des Formwechsels der KWS SAAT SE in die KWS SAAT SE & Co. KGaA ist die KWS SE dieser als alleinige persönlich haftende Gesellschafterin beigetreten. Der KWS SE obliegt die Geschäftsführung der KWS SAAT SE & Co. KGaA. Unter Berücksichtigung dieser Organstruktur betrifft die Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems nunmehr das System der Vergütung der Vorstandsmitglieder der KWS SE. Der Aufsichtsrat der KWS SE hat Anpassungen der bisherigen Vergütungsstruktur des Vorstands mit Wirkung zum Juli 2019 vorgenommen. Dabei ist das neue Vergütungssystem des Vorstands weiterhin darauf ausgerichtet, eine nachhaltige Unternehmensentwicklung zu fördern. Das weiterentwickelte Vorstandsvergütungssystem beinhaltet folgende Komponenten: 1. ein festes Jahresgrundgehalt 2. eine einjährige variable Vergütung (EVV) 3. eine mehrjährige variable Vergütung (MVV) in Form eines aktienkursbasierten Elements 4. Nebenleistungen (insbesondere Versorgungsleistungen und Sachbezüge) Das *Jahresgrundgehalt* beträgt EUR 375.000 brutto. Der Sprecher des Vorstands erhält einen 'Sprecherzuschlag' in Höhe von 25 % des Jahresgrundgehalts. Die *einjährige variable Vergütung* ist abhängig von der Ertragsentwicklung der KWS Gruppe (sog. nachhaltiger Jahresüberschuss). Als Bemessungszeitraum gelten jeweils die letzten drei Geschäftsjahre vor Auszahlung der Komponente. Die EVV beträgt 0,5 % des durchschnittlichen Jahresüberschusses der KWS Gruppe im Bemessungszeitraum - maximal jedoch EUR 500.000 vor Abzug der EVV- und MVV-Zahlungen an die Vorstandsmitglieder. Übertrifft der Jahresüberschuss der KWS Gruppe in zwei aufeinanderfolgenden Jahren jeweils EUR 100 Mio., erhöht sich die maximale EVV ab dem folgenden Geschäftsjahr auf EUR 600.000.
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November 05, 2019 09:05 ET (14:05 GMT)