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DGAP-HV: KWS SAAT SE & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.12.2019 in Einbeck mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: KWS SAAT SE & Co. KGaA / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
KWS SAAT SE & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 17.12.2019 in Einbeck mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2019-11-05 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
KWS SAAT SE & Co. KGaA Einbeck - ISIN DE 0007074007 - 
- WKN 707400 - Einladung zur Hauptversammlung Wir laden 
hiermit unsere Aktionäre zu der am *Dienstag, den 17. 
Dezember 2019, 11:00 Uhr (Mitteleuropäische Zeit - 
MEZ)*, 
in der PS.Halle am PS.SPEICHER, Tiedexer Tor 3, 37574 
Einbeck stattfindenden *ordentlichen Hauptversammlung* 
ein. 
 
*Tagesordnung der Hauptversammlung* 
 
1. Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten 
   Jahresabschlusses der KWS SAAT SE & Co. KGaA 
   (vormals KWS SAAT SE) sowie des vom 
   Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses 
   der KWS Gruppe (Konzernabschluss), des 
   zusammengefassten Lageberichts für die KWS 
   SAAT SE & Co. KGaA (vormals KWS SAAT SE) und 
   die KWS Gruppe (Konzernlagebericht) für das 
   Geschäftsjahr vom 1. Juli 2018 bis zum 30. 
   Juni 2019 sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts 
   der persönlich haftenden Gesellschafterin zu 
   den Angaben gemäß § 289a Abs. 1, § 315a 
   Abs. 1 HGB; Beschlussfassung über die 
   Feststellung des Jahresabschlusses der KWS 
   SAAT SE & Co. KGaA (vormals KWS SAAT SE) für 
   das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2018 bis zum 
   30. Juni 2019 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   seinerzeitigen Vorstands der KWS SAAT SE für 
   das Geschäftsjahr 2018/2019* 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   seinerzeitigen Aufsichtsrats der KWS SAAT SE 
   für das Geschäftsjahr 2018/2019* 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2019/2020* 
6. *Beschlussfassung über die Billigung des 
   Systems zur Vergütung der Mitglieder des 
   Vorstands der persönlich haftenden 
   Gesellschafterin* 
 
*Beschlussvorschläge und Erläuterungen zur 
Tagesordnung* 
 
*Zu Punkt 1. der Tagesordnung:* 
Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten 
Jahresabschlusses der KWS SAAT SE & Co. KGaA (vormals 
KWS SAAT SE) sowie des vom Aufsichtsrat gebilligten 
Jahresabschlusses der KWS Gruppe (Konzernabschluss), 
des zusammengefassten Lageberichts für die KWS SAAT SE 
& Co. KGaA (vormals KWS SAAT SE) und die KWS Gruppe 
(Konzernlagebericht) für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 
2018 bis zum 30. Juni 2019 sowie des Berichts des 
Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts der 
persönlich haftenden Gesellschafterin zu den Angaben 
gemäß § 289a Abs. 1, § 315a Abs. 1 HGB; 
Beschlussfassung über die Feststellung des 
Jahresabschlusses der KWS SAAT SE & Co. KGaA (vormals 
KWS SAAT SE) für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2018 bis 
zum 30. Juni 2019 
 
Die genannten Unterlagen nebst dem Vorschlag für die 
Verwendung des Bilanzgewinns sind ab dem Tag der 
Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite 
der Gesellschaft unter 
 
*www.kws.de/Hauptversammlung* 
 
abrufbar. Sie werden auch in der Hauptversammlung 
selbst zugänglich gemacht. 
 
Der Aufsichtsrat hat den von der persönlich haftenden 
Gesellschafterin aufgestellten Jahresabschluss der KWS 
SAAT SE & Co. KGaA (vormals KWS SAAT SE) zum 30. Juni 
2019 und den Jahresabschluss der KWS Gruppe 
(Konzernabschluss) zum 30. Juni 2019 entsprechend § 171 
AktG gebilligt. Gemäß § 286 Abs. 1 AktG erfolgt 
die Feststellung des Jahresabschlusses durch die 
Hauptversammlung. Im Übrigen sind die vorgenannten 
Unterlagen der Hauptversammlung lediglich zugänglich zu 
machen, ohne dass es einer weiteren Beschlussfassung 
hierzu bedarf. 
 
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der 
Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss der KWS 
SAAT SE & Co. KGaA (vormals KWS SAAT SE) für das 
Geschäftsjahr 2018/2019 in der vorgelegten Fassung, die 
einen Bilanzgewinn von EUR 22.912.000,00 ausweist, 
festzustellen. 
 
*Zu Punkt 2. der Tagesordnung:* 
*Beschlussfassung über die Verwendung des 
Bilanzgewinns* 
 
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der 
Aufsichtsrat schlagen vor, den sich aus dem 
Jahresabschluss 2018/2019 der KWS SAAT SE & Co. KGaA 
ergebenden Bilanzgewinn in Höhe von EUR 22.912.000,00 
wie folgt zu verwenden: 
 
 Ausschüttung einer         EUR 
 Dividende von EUR 0,67 auf 22.110.000,00 
 jede der insgesamt 
 33.000.000 Stückaktien 
 Gewinnvortrag              EUR 802.000,00 
 *Bilanzgewinn*             *EUR 
                            22.912.000,00* 
 
Die Dividende ist am 20. Dezember 2019 fällig. 
 
*Zu Punkt 3. der Tagesordnung:* 
*Beschlussfassung über die Entlastung des 
seinerzeitigen Vorstands der KWS SAAT SE für das 
Geschäftsjahr 2018/2019* 
 
Die Gesellschaft bestand bis zum Wirksamwerden des 
Formwechsels am 2. Juli 2019 - und damit bis nach Ende 
des Geschäftsjahres 2018/2019 - in der Rechtsform der 
Societas Europaea und firmierte unter KWS SAAT SE. Aus 
diesem Grund wurde die Geschäftsführung der 
Gesellschaft im Geschäftsjahr 2018/2019 durchgehend 
durch den seinerzeitigen Vorstand der KWS SAAT SE 
ausgeübt. Gegenstand dieses Tagesordnungspunkts 3 ist 
daher die Entlastung des seinerzeitigen Vorstands der 
KWS SAAT SE. 
 
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der 
Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
2018/2019 amtierenden Mitgliedern des Vorstands der KWS 
SAAT SE für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
*Zu Punkt 4. der Tagesordnung:* 
*Beschlussfassung über die Entlastung des 
seinerzeitigen Aufsichtsrats der KWS SAAT SE für das 
Geschäftsjahr 2018/2019* 
 
Wie zu Tagesordnungspunkt 3 ausgeführt, bestand die 
Gesellschaft bis zum Wirksamwerden des Formwechsels am 
2. Juli 2019 - und damit bis nach Ende des 
Geschäftsjahres 2018/2019 - in der Rechtsform der 
Societas Europaea und firmierte unter KWS SAAT SE. 
Gegenstand dieses Tagesordnungspunkts 4 ist daher die 
Entlastung des seinerzeitigen Aufsichtsrats der KWS 
SAAT SE. 
 
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der 
Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
2018/2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats der 
KWS SAAT SE für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
*Zu Punkt 5. der Tagesordnung:* 
*Wahl des Abschlussprüfers und des 
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
2019/2020* 
 
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung 
des Prüfungsausschusses, vor, die Ernst & Young GmbH 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover zum 
Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das 
Geschäftsjahr 2019/2020 zu wählen. 
 
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine 
Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch 
Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten 
beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der 
EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 
537/2014 vom 16. April 2014) auferlegt wurde. 
 
*Zu Punkt 6. der Tagesordnung:* 
*Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur 
Vergütung der Mitglieder des Vorstands der persönlich 
haftenden Gesellschafterin* 
 
Die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft 
kann gemäß § 120 Abs. 4 AktG über die Billigung 
des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder 
beschließen. Zuletzt hatte die Hauptversammlung 
der seinerzeitigen KWS SAAT AG (der späteren KWS SAAT 
SE) im Dezember 2010 das Vergütungssystem für die 
Vorstandsmitglieder gebilligt. Mit der Eintragung des 
Formwechsels der KWS SAAT SE in die KWS SAAT SE & Co. 
KGaA ist die KWS SE dieser als alleinige persönlich 
haftende Gesellschafterin beigetreten. Der KWS SE 
obliegt die Geschäftsführung der KWS SAAT SE & Co. 
KGaA. Unter Berücksichtigung dieser Organstruktur 
betrifft die Beschlussfassung über die Billigung des 
Vergütungssystems nunmehr das System der Vergütung der 
Vorstandsmitglieder der KWS SE. 
 
Der Aufsichtsrat der KWS SE hat Anpassungen der 
bisherigen Vergütungsstruktur des Vorstands mit Wirkung 
zum Juli 2019 vorgenommen. Dabei ist das neue 
Vergütungssystem des Vorstands weiterhin darauf 
ausgerichtet, eine nachhaltige Unternehmensentwicklung 
zu fördern. Das weiterentwickelte 
Vorstandsvergütungssystem beinhaltet folgende 
Komponenten: 
 
1. ein festes Jahresgrundgehalt 
2. eine einjährige variable Vergütung (EVV) 
3. eine mehrjährige variable Vergütung (MVV) in 
   Form eines aktienkursbasierten Elements 
4. Nebenleistungen (insbesondere 
   Versorgungsleistungen und Sachbezüge) 
 
Das *Jahresgrundgehalt* beträgt EUR 375.000 brutto. Der 
Sprecher des Vorstands erhält einen 'Sprecherzuschlag' 
in Höhe von 25 % des Jahresgrundgehalts. 
 
Die *einjährige variable Vergütung* ist abhängig von 
der Ertragsentwicklung der KWS Gruppe (sog. 
nachhaltiger Jahresüberschuss). Als Bemessungszeitraum 
gelten jeweils die letzten drei Geschäftsjahre vor 
Auszahlung der Komponente. Die EVV beträgt 0,5 % des 
durchschnittlichen Jahresüberschusses der KWS Gruppe im 
Bemessungszeitraum - maximal jedoch EUR 500.000 vor 
Abzug der EVV- und MVV-Zahlungen an die 
Vorstandsmitglieder. Übertrifft der 
Jahresüberschuss der KWS Gruppe in zwei 
aufeinanderfolgenden Jahren jeweils EUR 100 Mio., 
erhöht sich die maximale EVV ab dem folgenden 
Geschäftsjahr auf EUR 600.000. 
 

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November 05, 2019 09:05 ET (14:05 GMT)

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