Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtmäßigkeit von Kürzungen für Hartz-IV-Bezieher ist ebenso fatal wie vorangegangene Urteile in Sozialstaatsfragen. In seiner politischen Absicht ist es ein salomonischer Kompromiss: Kürzungen bei "Pflichtverletzungen" der Empfänger sind grundsätzlich in Ordnung, aber nicht in dem bisher praktizierten ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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