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DGAP-HV: TOM TAILOR Holding SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.12.2019 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: TOM TAILOR Holding SE / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
TOM TAILOR Holding SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 18.12.2019 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2019-11-07 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
TOM TAILOR Holding SE Hamburg ISIN DE000A0STST2 / WKN 
A0STST Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir 
laden unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, den 18. Dezember 
2019, um 11:00 Uhr (MEZ), in der Handelskammer Hamburg, 
Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg, stattfindenden ordentlichen 
Hauptversammlung ein. I. 
Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des 
   gebilligten Konzernabschlusses der TOM TAILOR 
   Holding SE für das Geschäftsjahr 2018, des 
   zusammengefassten Lageberichts für den TOM TAILOR 
   Konzern und die TOM TAILOR Holding SE, des 
   erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben 
   nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 des 
   Handelsgesetzbuchs und des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 
 
   Die vorgenannten Unterlagen sind der 
   Hauptversammlung zugänglich zu machen. Sie werden in 
   der Hauptversammlung vom Vorstand und - soweit dies 
   den Bericht des Aufsichtsrats betrifft - vom 
   Vorsitzenden des Aufsichtsrats erläutert. 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu 
   diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung 
   vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und den 
   Konzernabschluss am 30. Oktober 2019 bereits 
   gebilligt hat und der Jahresabschluss damit 
   festgestellt ist. 
 
   Die genannten Unterlagen stehen vom Zeitpunkt der 
   Einberufung der Hauptversammlung an auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   http://www.tom-tailor-group.com 
 
   unter dem Menüpunkt 'Investor Relations', 
   'Hauptversammlung' zur Einsichtnahme und zum 
   Download zur Verfügung. Auf Verlangen wird jedem 
   Aktionär von der Gesellschaft unverzüglich und 
   kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen 
   zugesandt. Diese Unterlagen werden auch in der 
   Hauptversammlung zugänglich sein. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
   des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu 
   erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
   des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung 
   zu erteilen. 
4. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines 
   Prüfungs- und Finanzausschusses vor, die Ebner Stolz 
   GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum 
   Abschlussprüfer, zum Konzernabschlussprüfer und zum 
   Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht von 
   Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2019 
   zu wählen. 
 
   Der Prüfungs- und Finanzausschuss hat erklärt, dass 
   sein Vorschlag frei von ungebührlicher Einflussnahme 
   durch Dritte ist und ihm keine die 
   Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne 
   von Art. 16 Abs. 6 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 
   auferlegt wurde. 
5. *Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten 
   Kapitals 2018, die Schaffung eines neuen Genehmigten 
   Kapitals 2019 zur Bar- und/oder Sachkapitalerhöhung 
   mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss für 
   Spitzenbeträge, Sacheinlagen, erleichterten 
   Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Absatz 3 Satz 4 
   AktG und Verwässerungsschutz, und entsprechende 
   Satzungsänderung* 
 
   Das Genehmigte Kapital 2018 der Gesellschaft wurde 
   zur Durchführung der am 21. Februar 2019 im 
   Handelsregister eingetragenen Kapitalerhöhung um EUR 
   3.849.526 teilweise ausgenutzt. Das Genehmigte 
   Kapital 2018 besteht damit noch in Höhe von EUR 
   11.548.581. Um unter Berücksichtigung des 
   zwischenzeitlich auf EUR 42.344.795 erhöhten 
   Grundkapitals dem Vorstand auch künftig die 
   Möglichkeit zu erhalten, schnell und flexibel die 
   Eigenkapitalbasis der Gesellschaft zu stärken und 
   insbesondere einen erleichterten 
   Bezugsrechtsausschluss durchzuführen, soll das 
   Genehmigte Kapital 2018 im noch nicht ausgenutzten 
   Umfang aufgehoben und ein neues Genehmigtes Kapital 
   2019 geschaffen werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie 
   folgt zu beschließen: 
 
   a) Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 
      2018 
 
      Die von der ordentlichen Hauptversammlung der 
      Gesellschaft am 30. Mai 2018 erteilte und bis 
      zum 29. Mai 2023 befristete Ermächtigung des 
      Vorstands gemäß § 6 Absatz (11) der 
      Satzung (Genehmigtes Kapital 2018) wird zum 
      Zeitpunkt der Eintragung des unter nachfolgend 
      lit. b) und c) vorgeschlagenen Genehmigten 
      Kapitals 2019 im Handelsregister der 
      Gesellschaft in noch nicht ausgenutzten Umfang 
      vollständig aufgehoben. 
   b) Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2019 
 
      Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital 
      der Gesellschaft bis zum 17. Dezember 2024 mit 
      Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe 
      neuer, auf den Namen lautender Stückaktien 
      gegen Bar- und/oder Sacheinlagen, ganz oder in 
      Teilbeträgen, einmalig oder mehrmals um bis zu 
      insgesamt EUR 21.172.397 zu erhöhen 
      (Genehmigtes Kapital 2019). Die neuen Aktien 
      sind grundsätzlich den Aktionären zum Bezug 
      (auch im Wege des mittelbaren Bezugs gemäß 
      § 186 Absatz 5 Satz 1 AktG) anzubieten. 
 
      Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit 
      Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche 
      Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen 
      ganz oder teilweise auszuschließen: 
 
      (i)   um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht 
            auszunehmen; 
      (ii)  bei Kapitalerhöhungen gegen 
            Sacheinlagen zur Gewährung von 
            Aktien zum Zweck des Erwerbs von 
            Unternehmen, Unternehmensteilen, 
            Beteiligungen an Unternehmen oder 
            anderen Vermögensgegenständen oder 
            Rechten; 
      (iii) bei Barkapitalerhöhungen, wenn der 
            Ausgabebetrag der neuen Aktien den 
            Börsenpreis der bereits 
            börsennotierten Aktien nicht 
            wesentlich unterschreitet und die 
            unter Ausschluss des Bezugsrechts 
            gemäß § 186 Absatz 3 Satz 4 
            AktG ausgegebenen Aktien insgesamt 
            10 % des Grundkapitals nicht 
            überschreiten, und zwar weder im 
            Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch 
            im Zeitpunkt der Ausübung dieser 
            Ermächtigung. Auf diese Begrenzung 
            auf 10 % des Grundkapitals sind 
            Aktien anzurechnen, die (a) 
            während der Laufzeit dieser 
            Ermächtigung unter Ausschluss des 
            Bezugsrechts in direkter und 
            entsprechender Anwendung des § 186 
            Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben 
            oder veräußert werden oder 
            die (b) zur Bedienung von 
            Schuldverschreibungen und/oder 
            Genussrechten mit Wandlungs- 
            und/oder Optionsrechten oder 
            Wandlungs- und/oder 
            Optionspflichten ausgegeben werden 
            oder ausgegeben werden können, 
            sofern diese Finanzinstrumente 
            nach dem Wirksamwerden dieser 
            Ermächtigung in entsprechender 
            Anwendung des § 186 Absatz 3 Satz 
            4 AktG unter Ausschluss des 
            Bezugsrechts ausgegeben werden; 
      (iv)  bei Barkapitalerhöhungen, soweit 
            es erforderlich ist, Inhabern der 
            von der Gesellschaft oder von 
            Konzerngesellschaften, an denen 
            die Gesellschaft unmittelbar oder 
            mittelbar mehrheitlich beteiligt 
            ist, begebenen 
            Schuldverschreibungen oder 
            Genussrechten mit Wandlungs- 
            und/oder Optionsrechten bzw. 
            Wandlungs- oder Optionspflichten 
            ein Bezugsrecht auf neue Aktien 
            der Gesellschaft in dem Umfang zu 
            gewähren, wie es ihnen nach 
            Ausübung des Options- oder 
            Wandlungsrechts oder der Erfüllung 
            der Options- oder Wandlungspflicht 
            oder nach Ausübung einer 
            Ersetzungsbefugnis der 
            Gesellschaft als Aktionär zustehen 
            würde. 
 
      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung 
      des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der 
      Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem 
      Genehmigten Kapital 2019 festzulegen. 
 
      Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung 
      der Satzung entsprechend dem Umfang der 
      jeweiligen Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten 
      Kapital 2019 zu ändern. 
   c) Satzungsänderung 
 
      § 6 Absatz (11) der Satzung wird wie folgt neu 
      gefasst: 
 
      '(11) Der Vorstand ist ermächtigt, das 
            Grundkapital der Gesellschaft bis zum 
            17. Dezember 2024 mit Zustimmung des 

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November 07, 2019 09:05 ET (14:05 GMT)

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