Der Deutsche Städtetag rechnet durch das neue Gesetz zur Entlastung der Angehörigen Pflegebedürftiger mit Mehrkosten von jährlich 500 Millionen Euro für die Städte und fordert einen entsprechenden Ausgleich. Dieser sei gesetzlich bisher nicht vorgesehen, sagte Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Freitag). Nachgewiesene Mehrbelastungen müssten den Kommunen vollständig ausgeglichen werden. Es sei gut, "dass die Koalitionsfraktionen zusätzlich fordern, dass der Bund die Kostenentwicklung für die Kommunen bis 2025 evaluieren muss".
Nach dem Gesetz, das der Bundestag am Donnerstagabend verabschiedet hatte, müssen sich Töchter und Söhne der Betroffenen erst ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von 100 000 Euro finanziell an der Pflege der Eltern beteiligen. Bevor diese Regelung in Kraft treten kann, muss nach dem Bundestag aber auch noch der Bundesrat grünes Licht geben. Die Städte sind Träger der Sozialhilfe.
Dedy sagte, das Ziel des Angehörigen-Entlastungsgesetzes sei richtig und wichtig, weil es Kinder in der Pflege ihrer Eltern entlaste und Eltern bei der Pflege von Kindern. "Allerdings werden sich durch die neuen Einkommensgrenzen für Angehörige von 100 000 Euro Jahreseinkommen viel weniger Angehörige an den Pflegekosten beteiligen."
Die Städte erwarten, dass stationäre und ambulante Pflegeleistungen künftig mehr nachgefragt werden, weil sich Angehörige seltener an den Kosten beteiligen müssen. Außerdem werde die Zahl pflegebedürftiger Menschen in den nächsten Jahren aufgrund der demografischen Entwicklung stark ansteigen, sagte Dedy./hme/DP/zb
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