Im Zuge der Umsetzung der europäischen Restrukturierungs- und Insolvenzrichtlinie Bundesjustizministerin Christine Lambrecht die reguläre Dauer des Restschuldbefreiungsverfahrens von derzeit sechs auf drei Jahre zu verkürzen. Für unternehmerisch tätige Personen schreibt dies die EU-Richtlinie 2019/1023 ...Den vollständigen Artikel lesen ...