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DGAP-News: Afrika Gold AG: Generalversammlung, Ergebnis/Bilanzsanierung, Update der Mine (deutsch)

Afrika Gold AG: Generalversammlung, Ergebnis/Bilanzsanierung, Update der Mine

DGAP-News: Afrika Gold AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung/Jahresergebnis
Afrika Gold AG: Generalversammlung, Ergebnis/Bilanzsanierung, Update der
Mine

08.11.2019 / 14:00
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Feusisberg (Schweiz), den 08.11.2019 Die ordentliche Generalversammlung der Afrika Gold AG zum Geschäftsjahr 2018 / 2019 findet am Freitag 22. November 2019 am Sitz der Gesellschaft statt. Nach eingeleiteten und fast vollständig umgesetzten Bilanzsanierungsmassnahmen, soll der Verwaltungsrat neu besetzt werden, um den weiteren Verlauf des Verkaufes der Lancaster Gold Mine zu begleiten. Die Vereinbarungen mit den Gläubigern erzielten, dass CHF 3,6 Millionen Verbindlichkeiten und Darlehen in Aktien gewandelt werden, der Verwaltungsrat und das Management / Berater auf insgesamt CHF 0,5 Mio. Forderungen verzichten und für weitere CHF 3,1 Millionen Darlehen sowohl die Rückzahlungsfristen verlängert, als auch die Zinssätze reduziert wurden. Die Wandlung/Verrechnung der Verbindlichkeiten und Darlehen wird vor Ende Jahr vollzogen. Die entsprechenden Zeichnungsscheine liegen unterschrieben vor. Der Käufer der Lancaster Mine hat für diese eine temporäre Erlaubnis für 6 Monate erhalten, in welcher Zeitspanne er alle notwendigen Massnahmen treffen muss, um die Wasserlizenz definitiv zu erhalten. Die Vorbereitungen zur Wiederaufnahme der Produktion sind abgeschlossen. Die Anlage wird in den nächsten Tagen wieder anlaufen. Der Käufer liegt damit im Zeitrahmen der vertraglichen Vereinbarungen. Bei der Klärung der zweiten Direktive, die verhinderte, Drittmaterial in weitreichender Form zu nutzen, wurden Fortschritte erzielt. Die Bergbaubehörde DMR (Department for Mineral Resources), welche diese verhängte, signalisierte, dass sie eine Wiederaufnahme der Produktion nicht verhindern würde. Kontakt: Afrika Gold AG * Firststr. 15 * CH 8835 Feusisberg Tel. 0041-(0)44 - 786 86 61 * Fax 0041-(0)44 - 786 86 87 IR@afrika-gold.ch * www.afrika-gold.ch
08.11.2019 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
908649 08.11.2019 ISIN CH0193271XXX AXC0185 2019-11-08/14:00
© 2019 dpa-AFX
KI braucht Strom
Halbleiter, Speicherchips und Rechenzentren haben Anlegern im KI-Boom bereits enorme Gewinne beschert. Doch jetzt zeichnet sich mit der benötigten Energie der nächste große Flaschenhals ab. Neue KI-Rechenzentren benötigen nicht mehr einige Megawatt, sondern zum Teil mehrere Gigawatt Leistung – so viel wie mehrere moderne Kernkraftwerksblöcke.

Damit beginnt ein weltweites Wettrennen um verfügbare Stromkapazitäten. Hyperscaler sichern sich bereits über langfristige Verträge gewaltige Energiemengen, während Stromnetze und Erzeugungskapazitäten mit dem Ausbau kaum Schritt halten können. Zusätzlich verschärfen geopolitische Risiken rund um den Iran-Krieg und die Straße von Hormus die Situation.

Für Energieversorger und ihre Zulieferer könnte damit ein goldenes Zeitalter beginnen. Steigende Nachfrage, langfristige Abnahmeverträge und wachsende Strompreise schaffen ein Umfeld, in dem ausgewählte Unternehmen zum nächsten großen KI-Trade werden könnten.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.