BERLIN (Dow Jones)--Der Bundesrat hat den Weg für das Paketboten-Schutz-Gesetz freigemacht. Damit könnten die Neuregelungen wie geplant noch vor dem Weihnachtsgeschäft in Kraft treten, erklärte die Pressestelle der Länderkammer. Das Gesetz führt in der Versandbranche die so genannte Nachunternehmerhaftung ein, die Versandunternehmen dazu verpflichtet, Sozialbeiträge für säumige Subunternehmer nachzuzahlen. Damit stellt sie den Angaben zufolge sicher, dass Sozialversicherungsbeiträge auch bei Nachunternehmerketten abgeführt werden.
Umgehen könnten die Unternehmen die Haftung nur, wenn sie mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung belegen, dass ihre Subunternehmen vorab besonders geprüft sind. Krankenkassen und Berufsgenossenschaften stellen eine solche Bescheinigung dann aus, wenn Subunternehmen die Sozialbeiträge bisher ordnungsgemäß abgeführt haben.
Der Gesetzesbeschluss geht auf einen Gesetzentwurf der Regierung zurück, die damit eine Forderung der Länder aufgegriffen hatte. Der Bundestag hatte in Änderung des Regierungsentwurfs aber Speditionsunternehmen von der Nachunternehmerhaftung ausgenommen und dafür die stationäre Bearbeitung von Paketen in den Anwendungsbereich der Haftung aufgenommen. Gemeint ist damit laut Bundesrat das Sortieren von Paketen für den weiteren Versand in Verteilzentren, was regelmäßig durch Beschäftigte von Subunternehmen erfolge, deren soziale Absicherung verbessert werden müsse.
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November 08, 2019 08:28 ET (13:28 GMT)
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