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DGAP-HV: INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.12.2019 in Jena mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung am 20.12.2019 in Jena mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-11-08 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft Jena - ISIN 
DE000A0EPUH1 - Einladung zur außerordentlichen 
Hauptversammlung Wir laden die Aktionäre unserer 
Gesellschaft hiermit zu der *am Freitag, den 20. Dezember 
2019, um 11:00 Uhr,* 
in der Sparkassen-Arena, Keßlerstraße 28, 07745 
Jena stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung 
ein. 
 
I. *Tagesordnung der außerordentlichen 
   Hauptversammlung* 
1. *Anzeige des Vorstands gemäß § 92 Abs. 1 
   AktG, dass ein Verlust in Höhe der Hälfte des 
   Grundkapitals besteht* 
2. *Bericht des Vorstands über das Refinanzierungs- 
   und Sanierungskonzept* 
 
   Der Vorstand weist darauf hin, dass mit 
   Abschluss der Transformation zu einem 
   Cloud-Anbieter der Fortbestand und die 
   Geschäftsentwicklung der Gesellschaft durch die 
   erfolgreiche Umsetzung des nachfolgenden 
   Refinanzierungs- und Sanierungskonzepts 
   gesichert werden soll. Zu diesem vom Vorstand 
   mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossenen 
   Refinanzierungs- und Sanierungskonzept zur 
   Stärkung und Absicherung der wirtschaftlichen 
   Grundlagen der Gesellschaft gehören: 
 
   * ein bereits eingeleitetes 
     Kostensenkungsprogramm; 
   * eine vereinfachte Kapitalherabsetzung im 
     Verhältnis 3 zu 1, um Wertminderungen 
     auszugleichen und sonstige Verluste zu 
     decken sowie Beträge in die - zum 
     Ausgleich von Verlusten zuvor aufgelöste - 
     Kapitalrücklage einzustellen; 
   * die Planung weiterer 
     Finanzierungsmaßnahme für das nächste 
     Geschäftsjahr 2020, ggfls. auch durch die 
     Ausnutzung des bestehenden Genehmigten 
     Kapitals in Höhe von bis zu EUR 8,626 
     Mio.; sowie 
   * Finanzierungsabsprachen mit den Banken. 
3. *Beschlussfassung über eine vereinfachte 
   Kapitalherabsetzung zum Zwecke des Ausgleichs 
   von Wertminderungen, Deckung von Verlusten und 
   Einstellung von Beträgen in die Kapitalrücklage 
   sowie die Anpassung der Satzung* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
   folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   a) Das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 
      42.582.492, eingeteilt in 42.582.492 auf 
      den Inhaber lautende Stückaktien, wird um 
      EUR 28.388.328 auf EUR 14.194.164, 
      eingeteilt in 14.194.164 auf den Inhaber 
      lautende Stückaktien, herabgesetzt. Die 
      Herabsetzung erfolgt nach den Vorschriften 
      über die vereinfachte Kapitalherabsetzung 
      (§§ 229 ff. AktG) im Verhältnis 3:1, um in 
      Gesamthöhe von EUR 26.968.912 
      Wertminderungen auszugleichen und sonstige 
      Verluste zu decken sowie in Höhe von EUR 
      1.419.416 Beträge in die - zum Ausgleich 
      von Verlusten zuvor aufgelöste - 
      Kapitalrücklage einzustellen. Die 
      Kapitalherabsetzung erfolgt in der Weise, 
      dass jeweils drei auf den Inhaber lautende 
      Stückaktien zu einer auf den Inhaber 
      lautenden Stückaktie zusammengelegt 
      werden. Der Vorstand wird ermächtigt, mit 
      Zustimmung des Aufsichtsrats die 
      Einzelheiten der Durchführung des 
      Beschlusses zu regeln. 
   b) § 4 Abs. 1 der Satzung wird mit 
      Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung wie 
      folgt neu gefasst: 
 
      '1. Das Grundkapital der Gesellschaft 
          beträgt 
 
          EUR 14.194.164 
 
          (in Worten: Euro vierzehn Millionen 
          einhundertvierundneunzigtausendeinhun 
          dertvierundsechzig). 
 
          Es ist eingeteilt in 14.194.164 (in 
          Worten: vierzehn Millionen 
          einhundertvierundneunzigtausendeinhun 
          dertvierundsechzig) auf den Inhaber 
          lautende Stückaktien.' 
II. *Weitere Angaben und Hinweise zur Teilnahme 
    und Stimmrechtsausübung* 
1. *Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
   Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen 
   Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines 
   Nachweises ihrer Berechtigung bis zum Ablauf des 
   Freitag, den *13. Dezember 2019, 24:00 Uhr* bei 
 
    INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft 
    c/o HV-Management GmbH 
    Pirnaer Straße 8 
    68309 Mannheim 
    Telefax: +49 621 71 85 92 40 
    E-Mail: anmeldestelle@hv-management.de 
 
   in Textform (§ 126 b BGB) anmelden. Der Nachweis 
   des Aktienbesitzes muss sich auf den Beginn des 
   Freitag, den 29. November 2019 (d.h. 0:00 Uhr) 
   ('*Nachweisstichtag*'), des 21. Tages vor der 
   Hauptversammlung, beziehen. Ein in Textform 
   erstellter Berechtigungsnachweis durch das 
   depotführende Kreditinstitut oder 
   Finanzdienstleistungsinstitut ist ausreichend. Der 
   Nachweis hat in deutscher oder englischer Sprache 
   zu erfolgen. 
 
   Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
   Verfügbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im 
   Fall der vollständigen oder teilweisen 
   Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
   Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den 
   Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 
   Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag 
   maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien 
   nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen 
   auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den 
   Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für 
   Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. 
   Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine 
   Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, 
   sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, soweit 
   sie sich insoweit nicht bevollmächtigen oder zur 
   Rechtsausübung ermächtigen lassen. 
 
   Nach Eingang der Anmeldung und des 
   Berechtigungsnachweises bei der vorgenannten Stelle 
   werden den Aktionären Eintrittskarten für die 
   Hauptversammlung übersandt. Diese sollen den 
   Aktionären als Ausweis für die Teilnahme und zur 
   Ausübung des Stimmrechts dienen. Um den 
   rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten 
   sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, 
   möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte für die 
   Teilnahme an der Hauptversammlung bei ihrem 
   depotführenden Institut anzufordern. 
2. *Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären* 
 
   Etwaige Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
   gemäß §§ 126, 127 AktG können an folgende 
   Adresse übersandt werden: 
 
    INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft 
    Investor Relations 
    Leutragraben 1 
    07743 Jena 
    Telefax: +49 3641 50 1309 
    E-Mail: hauptversammlung@intershop.de 
 
   Bis spätestens zum Ablauf des Donnerstag, den 5. 
   Dezember 2019, 24:00 Uhr bei dieser Adresse mit 
   Nachweis der Aktionärseigenschaft eingegangene 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge werden den anderen 
   Aktionären im Internet unter 
 
   http://www.intershop.de/investoren-hauptversammlung 
 
   zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der 
   Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten 
   Internetadresse veröffentlicht. 
 
   Gemäß § 126 Abs. 2 AktG bzw. gemäß §§ 
   127, 126 Abs. 2 AktG müssen Gegenanträge und deren 
   Begründung sowie die Wahlvorschläge in den dort 
   aufgelisteten Fällen nicht zugänglich gemacht 
   werden, z. B. wenn sich dadurch der Vorstand 
   strafbar machen würde oder wenn aufgrund des 
   Antrags ein gesetzes- oder satzungswidriger 
   Beschluss der Hauptversammlung ergehen würde. Des 
   Weiteren muss eine Begründung nicht zugänglich 
   gemacht werden, wenn diese insgesamt mehr als 5.000 
   Zeichen beträgt. Wahlvorschläge müssen insbesondere 
   nicht zugänglich gemacht werden, wenn der 
   Wahlvorschlag nicht den Namen, den ausgeübten Beruf 
   und den Wohnort der zu wählenden Person bzw. der zu 
   wählenden Personen enthält oder wenn keine Angaben 
   der zu wählenden Person zu der Mitgliedschaft in 
   anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. 
   in vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien erfolgt sind. 
 
   Der Vorstand der Gesellschaft behält sich vor, 
   Gegenanträge und ihre Begründungen 
   zusammenzufassen, wenn mehrere Aktionäre zu 
   demselben Gegenstand der Beschlussfassung 
   Gegenanträge stellen. 
3. *Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen 
   einer Minderheit gemäß § 122 Absatz 2 AktG* 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen 
   Betrag von EUR 500.000 am Grundkapital erreichen, 
   das entspricht mindestens 500.000 Stückaktien, 
   können schriftlich (§ 126 BGB) verlangen, dass 
   Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
   bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss 
   eine Begründung oder eine Beschlussvorlage 
   beiliegen. Das schriftliche Verlangen muss der 
   Gesellschaft bis zum Ablauf des 19. November 2019, 
   24:00 Uhr (Dienstag) zugegangen sein. Wir bitten, 
   ein derartiges Verlangen an folgende Postadresse zu 
   richten: 
 
    INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft 
    Der Vorstand 
    Leutragraben 1 
    07743 Jena 
 
   Eine etwaige bekanntmachungspflichtige Ergänzung 

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November 08, 2019 09:05 ET (14:05 GMT)

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