DGAP-News: INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung am 20.12.2019 in Jena mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-11-08 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft Jena - ISIN
DE000A0EPUH1 - Einladung zur außerordentlichen
Hauptversammlung Wir laden die Aktionäre unserer
Gesellschaft hiermit zu der *am Freitag, den 20. Dezember
2019, um 11:00 Uhr,*
in der Sparkassen-Arena, Keßlerstraße 28, 07745
Jena stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung
ein.
I. *Tagesordnung der außerordentlichen
Hauptversammlung*
1. *Anzeige des Vorstands gemäß § 92 Abs. 1
AktG, dass ein Verlust in Höhe der Hälfte des
Grundkapitals besteht*
2. *Bericht des Vorstands über das Refinanzierungs-
und Sanierungskonzept*
Der Vorstand weist darauf hin, dass mit
Abschluss der Transformation zu einem
Cloud-Anbieter der Fortbestand und die
Geschäftsentwicklung der Gesellschaft durch die
erfolgreiche Umsetzung des nachfolgenden
Refinanzierungs- und Sanierungskonzepts
gesichert werden soll. Zu diesem vom Vorstand
mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossenen
Refinanzierungs- und Sanierungskonzept zur
Stärkung und Absicherung der wirtschaftlichen
Grundlagen der Gesellschaft gehören:
* ein bereits eingeleitetes
Kostensenkungsprogramm;
* eine vereinfachte Kapitalherabsetzung im
Verhältnis 3 zu 1, um Wertminderungen
auszugleichen und sonstige Verluste zu
decken sowie Beträge in die - zum
Ausgleich von Verlusten zuvor aufgelöste -
Kapitalrücklage einzustellen;
* die Planung weiterer
Finanzierungsmaßnahme für das nächste
Geschäftsjahr 2020, ggfls. auch durch die
Ausnutzung des bestehenden Genehmigten
Kapitals in Höhe von bis zu EUR 8,626
Mio.; sowie
* Finanzierungsabsprachen mit den Banken.
3. *Beschlussfassung über eine vereinfachte
Kapitalherabsetzung zum Zwecke des Ausgleichs
von Wertminderungen, Deckung von Verlusten und
Einstellung von Beträgen in die Kapitalrücklage
sowie die Anpassung der Satzung*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
folgenden Beschluss zu fassen:
a) Das Grundkapital der Gesellschaft von EUR
42.582.492, eingeteilt in 42.582.492 auf
den Inhaber lautende Stückaktien, wird um
EUR 28.388.328 auf EUR 14.194.164,
eingeteilt in 14.194.164 auf den Inhaber
lautende Stückaktien, herabgesetzt. Die
Herabsetzung erfolgt nach den Vorschriften
über die vereinfachte Kapitalherabsetzung
(§§ 229 ff. AktG) im Verhältnis 3:1, um in
Gesamthöhe von EUR 26.968.912
Wertminderungen auszugleichen und sonstige
Verluste zu decken sowie in Höhe von EUR
1.419.416 Beträge in die - zum Ausgleich
von Verlusten zuvor aufgelöste -
Kapitalrücklage einzustellen. Die
Kapitalherabsetzung erfolgt in der Weise,
dass jeweils drei auf den Inhaber lautende
Stückaktien zu einer auf den Inhaber
lautenden Stückaktie zusammengelegt
werden. Der Vorstand wird ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats die
Einzelheiten der Durchführung des
Beschlusses zu regeln.
b) § 4 Abs. 1 der Satzung wird mit
Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung wie
folgt neu gefasst:
'1. Das Grundkapital der Gesellschaft
beträgt
EUR 14.194.164
(in Worten: Euro vierzehn Millionen
einhundertvierundneunzigtausendeinhun
dertvierundsechzig).
Es ist eingeteilt in 14.194.164 (in
Worten: vierzehn Millionen
einhundertvierundneunzigtausendeinhun
dertvierundsechzig) auf den Inhaber
lautende Stückaktien.'
II. *Weitere Angaben und Hinweise zur Teilnahme
und Stimmrechtsausübung*
1. *Teilnahme an der Hauptversammlung*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen
Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines
Nachweises ihrer Berechtigung bis zum Ablauf des
Freitag, den *13. Dezember 2019, 24:00 Uhr* bei
INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft
c/o HV-Management GmbH
Pirnaer Straße 8
68309 Mannheim
Telefax: +49 621 71 85 92 40
E-Mail: anmeldestelle@hv-management.de
in Textform (§ 126 b BGB) anmelden. Der Nachweis
des Aktienbesitzes muss sich auf den Beginn des
Freitag, den 29. November 2019 (d.h. 0:00 Uhr)
('*Nachweisstichtag*'), des 21. Tages vor der
Hauptversammlung, beziehen. Ein in Textform
erstellter Berechtigungsnachweis durch das
depotführende Kreditinstitut oder
Finanzdienstleistungsinstitut ist ausreichend. Der
Nachweis hat in deutscher oder englischer Sprache
zu erfolgen.
Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Verfügbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im
Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den
Umfang des Stimmrechts ausschließlich der
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag
maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien
nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen
auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den
Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für
Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag.
Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine
Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden,
sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, soweit
sie sich insoweit nicht bevollmächtigen oder zur
Rechtsausübung ermächtigen lassen.
Nach Eingang der Anmeldung und des
Berechtigungsnachweises bei der vorgenannten Stelle
werden den Aktionären Eintrittskarten für die
Hauptversammlung übersandt. Diese sollen den
Aktionären als Ausweis für die Teilnahme und zur
Ausübung des Stimmrechts dienen. Um den
rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre,
möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte für die
Teilnahme an der Hauptversammlung bei ihrem
depotführenden Institut anzufordern.
2. *Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären*
Etwaige Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären
gemäß §§ 126, 127 AktG können an folgende
Adresse übersandt werden:
INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft
Investor Relations
Leutragraben 1
07743 Jena
Telefax: +49 3641 50 1309
E-Mail: hauptversammlung@intershop.de
Bis spätestens zum Ablauf des Donnerstag, den 5.
Dezember 2019, 24:00 Uhr bei dieser Adresse mit
Nachweis der Aktionärseigenschaft eingegangene
Gegenanträge und Wahlvorschläge werden den anderen
Aktionären im Internet unter
http://www.intershop.de/investoren-hauptversammlung
zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der
Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten
Internetadresse veröffentlicht.
Gemäß § 126 Abs. 2 AktG bzw. gemäß §§
127, 126 Abs. 2 AktG müssen Gegenanträge und deren
Begründung sowie die Wahlvorschläge in den dort
aufgelisteten Fällen nicht zugänglich gemacht
werden, z. B. wenn sich dadurch der Vorstand
strafbar machen würde oder wenn aufgrund des
Antrags ein gesetzes- oder satzungswidriger
Beschluss der Hauptversammlung ergehen würde. Des
Weiteren muss eine Begründung nicht zugänglich
gemacht werden, wenn diese insgesamt mehr als 5.000
Zeichen beträgt. Wahlvorschläge müssen insbesondere
nicht zugänglich gemacht werden, wenn der
Wahlvorschlag nicht den Namen, den ausgeübten Beruf
und den Wohnort der zu wählenden Person bzw. der zu
wählenden Personen enthält oder wenn keine Angaben
der zu wählenden Person zu der Mitgliedschaft in
anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw.
in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien erfolgt sind.
Der Vorstand der Gesellschaft behält sich vor,
Gegenanträge und ihre Begründungen
zusammenzufassen, wenn mehrere Aktionäre zu
demselben Gegenstand der Beschlussfassung
Gegenanträge stellen.
3. *Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen
einer Minderheit gemäß § 122 Absatz 2 AktG*
Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen
Betrag von EUR 500.000 am Grundkapital erreichen,
das entspricht mindestens 500.000 Stückaktien,
können schriftlich (§ 126 BGB) verlangen, dass
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und
bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss
eine Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen. Das schriftliche Verlangen muss der
Gesellschaft bis zum Ablauf des 19. November 2019,
24:00 Uhr (Dienstag) zugegangen sein. Wir bitten,
ein derartiges Verlangen an folgende Postadresse zu
richten:
INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Leutragraben 1
07743 Jena
Eine etwaige bekanntmachungspflichtige Ergänzung
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
November 08, 2019 09:05 ET (14:05 GMT)
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