DJ DGAP-HV: INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.12.2019 in Jena mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-News: INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung am 20.12.2019 in Jena mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-11-08 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft Jena - ISIN
DE000A0EPUH1 - Einladung zur außerordentlichen
Hauptversammlung Wir laden die Aktionäre unserer
Gesellschaft hiermit zu der *am Freitag, den 20. Dezember
2019, um 11:00 Uhr,*
in der Sparkassen-Arena, Keßlerstraße 28, 07745
Jena stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung
ein.
I. *Tagesordnung der außerordentlichen
Hauptversammlung*
1. *Anzeige des Vorstands gemäß § 92 Abs. 1
AktG, dass ein Verlust in Höhe der Hälfte des
Grundkapitals besteht*
2. *Bericht des Vorstands über das Refinanzierungs-
und Sanierungskonzept*
Der Vorstand weist darauf hin, dass mit
Abschluss der Transformation zu einem
Cloud-Anbieter der Fortbestand und die
Geschäftsentwicklung der Gesellschaft durch die
erfolgreiche Umsetzung des nachfolgenden
Refinanzierungs- und Sanierungskonzepts
gesichert werden soll. Zu diesem vom Vorstand
mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossenen
Refinanzierungs- und Sanierungskonzept zur
Stärkung und Absicherung der wirtschaftlichen
Grundlagen der Gesellschaft gehören:
* ein bereits eingeleitetes
Kostensenkungsprogramm;
* eine vereinfachte Kapitalherabsetzung im
Verhältnis 3 zu 1, um Wertminderungen
auszugleichen und sonstige Verluste zu
decken sowie Beträge in die - zum
Ausgleich von Verlusten zuvor aufgelöste -
Kapitalrücklage einzustellen;
* die Planung weiterer
Finanzierungsmaßnahme für das nächste
Geschäftsjahr 2020, ggfls. auch durch die
Ausnutzung des bestehenden Genehmigten
Kapitals in Höhe von bis zu EUR 8,626
Mio.; sowie
* Finanzierungsabsprachen mit den Banken.
3. *Beschlussfassung über eine vereinfachte
Kapitalherabsetzung zum Zwecke des Ausgleichs
von Wertminderungen, Deckung von Verlusten und
Einstellung von Beträgen in die Kapitalrücklage
sowie die Anpassung der Satzung*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
folgenden Beschluss zu fassen:
a) Das Grundkapital der Gesellschaft von EUR
42.582.492, eingeteilt in 42.582.492 auf
den Inhaber lautende Stückaktien, wird um
EUR 28.388.328 auf EUR 14.194.164,
eingeteilt in 14.194.164 auf den Inhaber
lautende Stückaktien, herabgesetzt. Die
Herabsetzung erfolgt nach den Vorschriften
über die vereinfachte Kapitalherabsetzung
(§§ 229 ff. AktG) im Verhältnis 3:1, um in
Gesamthöhe von EUR 26.968.912
Wertminderungen auszugleichen und sonstige
Verluste zu decken sowie in Höhe von EUR
1.419.416 Beträge in die - zum Ausgleich
von Verlusten zuvor aufgelöste -
Kapitalrücklage einzustellen. Die
Kapitalherabsetzung erfolgt in der Weise,
dass jeweils drei auf den Inhaber lautende
Stückaktien zu einer auf den Inhaber
lautenden Stückaktie zusammengelegt
werden. Der Vorstand wird ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats die
Einzelheiten der Durchführung des
Beschlusses zu regeln.
b) § 4 Abs. 1 der Satzung wird mit
Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung wie
folgt neu gefasst:
'1. Das Grundkapital der Gesellschaft
beträgt
EUR 14.194.164
(in Worten: Euro vierzehn Millionen
einhundertvierundneunzigtausendeinhun
dertvierundsechzig).
Es ist eingeteilt in 14.194.164 (in
Worten: vierzehn Millionen
einhundertvierundneunzigtausendeinhun
dertvierundsechzig) auf den Inhaber
lautende Stückaktien.'
II. *Weitere Angaben und Hinweise zur Teilnahme
und Stimmrechtsausübung*
1. *Teilnahme an der Hauptversammlung*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen
Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines
Nachweises ihrer Berechtigung bis zum Ablauf des
Freitag, den *13. Dezember 2019, 24:00 Uhr* bei
INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft
c/o HV-Management GmbH
Pirnaer Straße 8
68309 Mannheim
Telefax: +49 621 71 85 92 40
E-Mail: anmeldestelle@hv-management.de
in Textform (§ 126 b BGB) anmelden. Der Nachweis
des Aktienbesitzes muss sich auf den Beginn des
Freitag, den 29. November 2019 (d.h. 0:00 Uhr)
('*Nachweisstichtag*'), des 21. Tages vor der
Hauptversammlung, beziehen. Ein in Textform
erstellter Berechtigungsnachweis durch das
depotführende Kreditinstitut oder
Finanzdienstleistungsinstitut ist ausreichend. Der
Nachweis hat in deutscher oder englischer Sprache
zu erfolgen.
Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Verfügbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im
Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den
Umfang des Stimmrechts ausschließlich der
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag
maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien
nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen
auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den
Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für
Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag.
Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine
Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden,
sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, soweit
sie sich insoweit nicht bevollmächtigen oder zur
Rechtsausübung ermächtigen lassen.
Nach Eingang der Anmeldung und des
Berechtigungsnachweises bei der vorgenannten Stelle
werden den Aktionären Eintrittskarten für die
Hauptversammlung übersandt. Diese sollen den
Aktionären als Ausweis für die Teilnahme und zur
Ausübung des Stimmrechts dienen. Um den
rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre,
möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte für die
Teilnahme an der Hauptversammlung bei ihrem
depotführenden Institut anzufordern.
2. *Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären*
Etwaige Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären
gemäß §§ 126, 127 AktG können an folgende
Adresse übersandt werden:
INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft
Investor Relations
Leutragraben 1
07743 Jena
Telefax: +49 3641 50 1309
E-Mail: hauptversammlung@intershop.de
Bis spätestens zum Ablauf des Donnerstag, den 5.
Dezember 2019, 24:00 Uhr bei dieser Adresse mit
Nachweis der Aktionärseigenschaft eingegangene
Gegenanträge und Wahlvorschläge werden den anderen
Aktionären im Internet unter
http://www.intershop.de/investoren-hauptversammlung
zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der
Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten
Internetadresse veröffentlicht.
Gemäß § 126 Abs. 2 AktG bzw. gemäß §§
127, 126 Abs. 2 AktG müssen Gegenanträge und deren
Begründung sowie die Wahlvorschläge in den dort
aufgelisteten Fällen nicht zugänglich gemacht
werden, z. B. wenn sich dadurch der Vorstand
strafbar machen würde oder wenn aufgrund des
Antrags ein gesetzes- oder satzungswidriger
Beschluss der Hauptversammlung ergehen würde. Des
Weiteren muss eine Begründung nicht zugänglich
gemacht werden, wenn diese insgesamt mehr als 5.000
Zeichen beträgt. Wahlvorschläge müssen insbesondere
nicht zugänglich gemacht werden, wenn der
Wahlvorschlag nicht den Namen, den ausgeübten Beruf
und den Wohnort der zu wählenden Person bzw. der zu
wählenden Personen enthält oder wenn keine Angaben
der zu wählenden Person zu der Mitgliedschaft in
anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw.
in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien erfolgt sind.
Der Vorstand der Gesellschaft behält sich vor,
Gegenanträge und ihre Begründungen
zusammenzufassen, wenn mehrere Aktionäre zu
demselben Gegenstand der Beschlussfassung
Gegenanträge stellen.
3. *Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen
einer Minderheit gemäß § 122 Absatz 2 AktG*
Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen
Betrag von EUR 500.000 am Grundkapital erreichen,
das entspricht mindestens 500.000 Stückaktien,
können schriftlich (§ 126 BGB) verlangen, dass
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und
bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss
eine Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen. Das schriftliche Verlangen muss der
Gesellschaft bis zum Ablauf des 19. November 2019,
24:00 Uhr (Dienstag) zugegangen sein. Wir bitten,
ein derartiges Verlangen an folgende Postadresse zu
richten:
INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Leutragraben 1
07743 Jena
Eine etwaige bekanntmachungspflichtige Ergänzung
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
November 08, 2019 09:05 ET (14:05 GMT)
der Tagesordnung wird unverzüglich nach Zugang des
Verlangens bei der Gesellschaft im Bundesanzeiger
bekannt gemacht und solchen Medien zur
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon
ausgegangen werden kann, dass sie die Information
in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie
wird auch auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
http://www.intershop.de/investoren-hauptversammlung
zugänglich gemacht.
4. *Vollmachten / Stimmrechtsvertreter*
Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen
Rechte nach entsprechender Vollmachtserteilung auch
durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder
einen sonstigen Dritten, ausüben lassen. Die
Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 S. 3
AktG der Textform (§ 126b BGB). Der Nachweis über
die Bestellung eines Bevollmächtigten kann der
Gesellschaft elektronisch übermittelt werden unter
der E-Mail-Adresse:
hauptversammlung@intershop.de
Besonderheiten können für die Erteilung von
Vollmachten an Kreditinstitute,
Aktionärsvereinigungen oder andere nach § 135 AktG
oder § 135 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte
Personen oder Institutionen und deren Widerruf
sowie deren entsprechenden Nachweise gegenüber der
Gesellschaft gelten. Wenn ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135
AktG oder nach § 135 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG
gleichgestellte Person oder Institution
bevollmächtigt werden soll, enthält die Satzung
hierzu keine besonderen Regelungen. Wir weisen
jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu
bevollmächtigenden Institutionen oder Personen
möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht
verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die
Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte
stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine
diesen nach § 135 AktG oder nach § 135 i.V.m. § 125
Abs. 5 AktG gleichgestellte Person oder Institution
bevollmächtigen wollen, rechtzeitig mit dem zu
Bevollmächtigenden über eine mögliche Form der
Vollmacht ab.
Die Erteilung von Weisungen an Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft sowie der Widerruf oder die
Änderung dieser Weisungen bedürfen der
Textform (§ 126b BGB). Nach Maßgabe von § 48
Abs. 1 Nr. 5 WpHG stellen wir unseren Aktionären im
Internet unter
http://www.intershop.de/investoren-hauptversammlung
Formulare zur Erteilung einer Vollmacht für die
Hauptversammlung zur Verfügung; die Formulare
können auch unter der oben für Gegenanträge
genannten Adresse bei der Gesellschaft angefordert
werden.
Als besonderen Service benennen wir unseren
Aktionären auch in diesem Jahr einen
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter, der ihre
Stimmen auf der Hauptversammlung entsprechend ihren
Weisungen vertritt. Die Einzelheiten hierzu ergeben
sich aus den Unterlagen, die den Aktionären
zusammen mit der Eintrittskarte übersandt werden.
Vollmachten sowie Weisungen an den
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen bis
zum 18. Dezember 2019 bei der Gesellschaft
eingegangen sein und sind zu übersenden an:
INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft
Stimmrechtsvertreter
c/o HV-Management GmbH
Pirnaer Straße 8
68309 Mannheim
Telefax: +49 621 71 85 92 40
E-Mail: hauptversammlung@intershop.de
Auch während der Hauptversammlung besteht die
Möglichkeit, dem Stimmrechtsvertreter vor Ort
Vollmacht und Weisungen zu erteilen.
Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind Anmeldung
und Nachweis des Anteilsbesitzes fristgerecht nach
den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
5. *Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131
Absatz 1 AktG*
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft
einschließlich der rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen
Unternehmen zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist.
Nach § 17 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft ist
der Vorsitzende der Versammlung jedoch ermächtigt,
das Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich
angemessen zu beschränken. Er ist insbesondere
berechtigt, zu Beginn der Hauptversammlung oder
während ihres Verlaufs einen zeitlich angemessenen
Rahmen für den ganzen Hauptversammlungsverlauf, für
den einzelnen Tagesordnungspunkt oder für den
einzelnen Redner zu setzen. Außerdem ist der
Vorstand berechtigt, in bestimmten, im Aktiengesetz
abschließend geregelten Fällen (§ 131 Abs. 3
AktG) die Auskunft zu verweigern, etwa weil die
Erteilung der Auskunft nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der
Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen
einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen.
6. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR
42.582.492 und ist in 42.582.492 auf den Inhaber
lautende Stückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt
in der Hauptversammlung eine Stimme, so dass die
Gesamtzahl der Stimmrechte 42.582.492 beträgt.
7. *Ausgelegte Unterlagen*
Unter
http://www.intershop.de/investoren-hauptversammlung
sind die gemäß § 124a AktG zu
veröffentlichenden Informationen sowie
weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der
Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131
Abs. 1 AktG zugänglich. Nach der Hauptversammlung
werden die Abstimmungsergebnisse dort bekannt
gegeben.
Jena, im November 2019
*INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft*
_Der Vorstand_
*Information zum Datenschutz für Aktionäre*
Die INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft verarbeitet
als Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzrechtes
personenbezogene Daten ihrer Aktionäre und deren
Stimmrechtsvertreter (Name, Anschrift, Sitz/Wohnort,
Aktienanzahl, Besitzart der Aktien und Nr. der
Eintrittskarte), um ihren gesetzlichen Pflichten
nachzukommen und den Aktionären die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung ihrer Rechte zu
ermöglichen. Die jeweiligen Kreditinstitute der Aktionäre
übermitteln diese, für die Führung des
Teilnehmerverzeichnisses im Rahmen der Hauptversammlung
relevanten Daten an die INTERSHOP Communications
Aktiengesellschaft. Die Datenverarbeitung ist für die
Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Artikel 6 Abs. 1
Satz 1 lit. c der DSGVO. Daten über die Teilnahme an
Hauptversammlungen werden solange aufbewahrt, wie dies
gesetzlich geboten ist oder die Gesellschaft ein
berechtigtes Interesse an der Speicherung hat (z.B. im
Falle gerichtlicher oder außergerichtlicher
Streitigkeiten anlässlich der Hauptversammlung). Die
INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft bedient sich
externer Dienstleister (Hauptversammlungs-Agentur, Bank,
Notar, Rechtsanwälte) für die Ausrichtung der
Hauptversammlung und wird diesen zur Erfüllung ihrer
Tätigkeiten, soweit erforderlich, auch personenbezogene
Daten zugänglich machen. Mit diesen Dienstleistern wird,
soweit erforderlich, ein Auftragsverarbeitungsvertrag
gemäß § 28 DSGVO geschlossen. In jedem Fall dürfen die
Dienstleister die personenbezogenen Daten der Aktionäre
ausschließlich im Rahmen der Erbringung ihrer
Dienstleistungen bzw. der Durchführung ihres Auftrages
verarbeiten und müssen die Daten vertraulich behandeln.
Eine Datenübermittlung in Drittländer oder an
internationale Organisationen erfolgt nicht.
Ihnen, unseren Aktionären, steht bei Vorliegen der
jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen das Recht auf
Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, auf Berichtigung nach
Artikel 16 DSGVO, auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, auf
Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, auf
Widerspruch nach Artikel 21 DSGVO sowie auf
Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO zu. Diese Rechte
können Sie unmittelbar gegenüber der
INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft
vertreten durch die Vorstandsmitglieder Dr. Jochen Wiechen
und Markus Klahn
Leutragraben 1
07743 Jena
Telefax: +49 3641 50-1309
E-Mail: info@intershop.de
geltend machen. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht
bei der zuständigen Datenschutzbehörde nach Artikel 77
DSGVO.
Den Datenschutzbeauftragten der INTERSHOP Communications
Aktiengesellschaft erreichen Sie unter
DatenschutzBeauftragter@intershop.de
oder unter unserer Postadresse mit dem Zusatz 'An den
Datenschutzbeauftragten'.
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Unternehmen: INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft
Intershop Tower
07740 Jena
Deutschland
E-Mail: ir@intershop.de
Internet: http://www.intershop.de
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908767 2019-11-08
(END) Dow Jones Newswires
November 08, 2019 09:05 ET (14:05 GMT)
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