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DGAP-Adhoc: Highlight Event and Entertainment AG: Highlight Event and Entertainment trauert um Verwaltungsrätin Aline Studhalter (deutsch)

Highlight Event and Entertainment AG trauert um Verwaltungsrätin Aline Studhalter

EQS Group-Ad-hoc: Highlight Event and Entertainment AG / Schlagwort(e):
Sonstiges
Highlight Event and Entertainment AG trauert um Verwaltungsrätin Aline
Studhalter

11.11.2019 / 07:15 CET/CEST
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Highlight Event and Entertainment AG trauert um Verwaltungsrätin Aline Studhalter Mit grosser Bestürzung hat der Verwaltungsrat der Highlight Event und Entertainment AG erfahren, dass Aline Studhalter unerwartet verstorben ist. Aline Studhalter war seit 2018 nicht-exekutive Verwaltungsrätin der Highlight Event und Entertainment AG. Verwaltungsrat, Management und Mitarbeitende der Highlight-Gruppe sind zutiefst betroffen und sprechen den Angehörigen ihr tiefes Mitgefühl aus. Kontakt: Highlight Event and Entertainment AG Netzibodenstrasse 23b 4133 Pratteln Investor Relations Tel.: +41 41 226 05 97 Fax: +41 41 226 05 98 info@hlee.ch http://www.hlee.ch
Ende der Ad-hoc-Mitteilung
Sprache: Deutsch Unternehmen: Highlight Event and Entertainment AG Netzibodenstrasse 23b 4133 Pratteln Schweiz Telefon: +41 41 226 05 97 Fax: +41 41 226 05 98 E-Mail: info@hlee.ch Internet: www.hlee.ch ISIN: CH0003583256 Valorennummer: 896040 Börsen: SIX Swiss Exchange EQS News ID: 908977 Ende der Mitteilung EQS Group News-Service
908977 11.11.2019 CET/CEST ISIN CH0003583256 AXC0048 2019-11-11/07:15
© 2019 dpa-AFX
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Die Eskalation im Iran-Konflikt hat die Energiepreise mit voller Wucht nach oben getrieben. Was zunächst nach einer kurzfristigen Reaktion aussah, entwickelt sich zunehmend zu einem strukturellen Problem: Die Straße von Hormus ist blockiert, wichtige LNG- und Ölanlagen stehen still oder werden gezielt angegriffen. Eine schnelle Entspannung ist nicht in Sicht – im Gegenteil, die Lage spitzt sich weiter zu.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.