Pauschalreisende wiegen sich normalerweise in Sicherheit, was ihren Urlaub betrifft. Im Falle einer Pleite haben sie zwar Ansprüche, doch es gibt Gesetzeslücken, wie die Thomas-Cook-Insolvenz heuer im Herbst gezeigt hat. "Leider ist gesetzlich nicht klar geregelt, dass die Insolvenz eines Reiseveranstalters zum kostenlosen Rücktritt vom Reisevertrag berechtigt", so der Mobilitätsklub ÖAMTC.Das ist ...Den vollständigen Artikel lesen ...