Bern (ots) - Ein knisterndes Kaminfeuer ist - wenn es draussen kalt ist, regnet oder schneit - der Inbegriff von Gemütlichkeit. Leider ist ein Feuer nicht nur gemütlich, sondern kann auch gefährlich werden. Die Beratungsstelle für Brandverhütung (BfB) zeigt auf, mit welchen Massnahmen Brände verhindert werden können.
Die Gefahr für Wohnungs- und Hausbrände steigt in den Herbst- und Wintermonaten. Die Brandursache liegt häufig im Funkenwurf. Derartige Brände sind oft auf einen unsachgemässen Umgang mit Cheminées und Holzöfen zurückzuführen. Insbesondere leicht brennbare Materialien in der Nähe des Feuers werden durch Funken entzündet. Um Wohnungsbränden vorzubeugen, sollten die Schutztüren oder Metallvorhänge der Holzöfen geschlossen werden. Bei offenen Cheminées empfiehlt die BfB, nachträglich Schutzvorrichtungen anzubringen. Brennbare Materialien wie Vorhänge oder Teppiche dürfen nicht in den Bereich der Flammen oder Funken kommen. Das Verbrennen von Abfall und Karton im Cheminée ist verboten. Es kann zu gefährlichen, unkontrollierbaren Kaminbränden führen.
Asche kann auch nach 48 Stunden noch Brände auslösen. Aus diesem Grund muss die Asche vor dem Entsorgen immer in einem feuersicheren Behälter im Freien aufbewahrt werden und ausreichend ausglühen. Sicherheitstipps der BfB im Überblick
- Offene Cheminées und Holzöfen mit entsprechenden
Schutzvorrichtungen nachrüsten.
- Brennbare Materialien gehören nicht in die Nähe der Flammen oder
in den Bereich des Funkenwurfs.
- Verbrennen von Abfällen ist widerrechtlich, kann zu gefährlichen
Kaminbränden führen und ist strafbar.
- Asche mindestens 48 Stunden ausglühen lassen und nur in einem
feuerfesten Behälter entsorgen.
- Das Entsorgen von Asche im Wald ist verboten. Die Asche darf
nicht als Dünger verwendet werden.
- In kleinen Mengen kann die Asche über die Kehrichtabfuhr
entsorgt werden. Grössere Mengen müssen in Absprache mit den
kantonalen Behörden auf einer geeigneten Deponie entsorgt
werden.
- Cheminées und Holzöfen sind durch den Fachmann regelmässig zu
reinigen und zu warten. Kontakt:
Rolf Meier
Medienstelle der Beratungsstelle für Brandverhütung (BfB)
Telefon 031 320 22 82, media@bfb-cipi.ch
Original-Content von: BfB / Cipi, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100002394/100836517
Die Gefahr für Wohnungs- und Hausbrände steigt in den Herbst- und Wintermonaten. Die Brandursache liegt häufig im Funkenwurf. Derartige Brände sind oft auf einen unsachgemässen Umgang mit Cheminées und Holzöfen zurückzuführen. Insbesondere leicht brennbare Materialien in der Nähe des Feuers werden durch Funken entzündet. Um Wohnungsbränden vorzubeugen, sollten die Schutztüren oder Metallvorhänge der Holzöfen geschlossen werden. Bei offenen Cheminées empfiehlt die BfB, nachträglich Schutzvorrichtungen anzubringen. Brennbare Materialien wie Vorhänge oder Teppiche dürfen nicht in den Bereich der Flammen oder Funken kommen. Das Verbrennen von Abfall und Karton im Cheminée ist verboten. Es kann zu gefährlichen, unkontrollierbaren Kaminbränden führen.
Asche kann auch nach 48 Stunden noch Brände auslösen. Aus diesem Grund muss die Asche vor dem Entsorgen immer in einem feuersicheren Behälter im Freien aufbewahrt werden und ausreichend ausglühen. Sicherheitstipps der BfB im Überblick
- Offene Cheminées und Holzöfen mit entsprechenden
Schutzvorrichtungen nachrüsten.
- Brennbare Materialien gehören nicht in die Nähe der Flammen oder
in den Bereich des Funkenwurfs.
- Verbrennen von Abfällen ist widerrechtlich, kann zu gefährlichen
Kaminbränden führen und ist strafbar.
- Asche mindestens 48 Stunden ausglühen lassen und nur in einem
feuerfesten Behälter entsorgen.
- Das Entsorgen von Asche im Wald ist verboten. Die Asche darf
nicht als Dünger verwendet werden.
- In kleinen Mengen kann die Asche über die Kehrichtabfuhr
entsorgt werden. Grössere Mengen müssen in Absprache mit den
kantonalen Behörden auf einer geeigneten Deponie entsorgt
werden.
- Cheminées und Holzöfen sind durch den Fachmann regelmässig zu
reinigen und zu warten. Kontakt:
Rolf Meier
Medienstelle der Beratungsstelle für Brandverhütung (BfB)
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