Überobligatorische Tätigkeit trotz Berufsunfähigkeit lässt nicht die Leistungsverpflichtung des BU-Versicherers entfallen. Wird der Versicherungsnehmer unter Raubbau an seiner Gesundheit weiterhin beruflich tätig, führt dies nicht zur Leistungsfreiheit des Versicherers. Dies bestätigt einmal mehr das ...Den vollständigen Artikel lesen ...