Gute Nachrichten für Riester-Sparer. Laut Bundesfinanzministerium dürfen keine doppelten Abschluss- und Vertriebskosten verlangt werden. Betroffene können nun ihr Geld zurückfordern. Leider sind die Versicherer nicht verpflichtet, unaufgefordert auf die betroffenen Kunden zuzugehen. Allerdings wird Riester-Sparern schnell geholfen.
Zum Beispiel mit einem entsprechenden Musterbrief. Ein solcher ist zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale Hamburg zu finden. Die dortigen Marktwächter hatten die Praxis der Doppelprovisionen für veränderte Eigenbeträge aufgedeckt und öffentlich gemacht.
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