Kundenbewertungen auf der
Online-Handelsplattform Amazon
Der Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) hat einen Händler aus Essen verklagt, der auf Amazon sogenannte Kinesiologie-Tapes anbietet. Dort hatten Nutzer geschrieben, das Produkt lindere Schmerzen. Medizinisch ist das nicht gesichert. Der Verband hatte den Händler wegen dieser Behauptung schon vor einigen Jahren abgemahnt. Dieser hatte sich damals per Unterlassungserklärung verpflichtet, nicht mehr damit zu werben. Der VSW sieht diese Verpflichtung durch die Kundenbewertungen gebrochen und pocht auf Zahlung einer Vertragsstrafe.
In den Vorinstanzen hatte die Klage keinen Erfolg. Der BGH kann sein Urteil gleich am Donnerstagnachmittag verkünden oder dafür einen Termin in den nächsten Wochen ansetzen. (Az. I ZR 193/18)/sem/DP/he
ISIN US0231351067
AXC0028 2019-11-14/05:50