Grundsätzlich handelt es sich bei einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, die aus der beruflichen Tätigkeit resultiert, um eine Berufskrankheit. Ein Polizist, der zuletzt als Polizeioberkommissar für das Land Berlin tätig war, wollte eine bei ihm diagnostizierte Schwermetallvergiftung als Berufskrankheit ...Den vollständigen Artikel lesen ...