BERLIN (Dow Jones)--Börsennotierte Unternehmen müssen in Deutschland in Zukunft Obergrenzen für Managergehälter festlegen. Das beschloss der Bundestag am Donnerstag. Damit muss in Deutschland erstmals verbindlich die maximale Höhe von Vorstandsvergütungen festgelegt werden.
Aktionäre können die Gehälter auf einer Hauptversammlung des Unternehmens herabsetzen, wenn die Vergütungen aus ihrer Sicht zu hoch sind. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht nannte den Kompromiss einen wesentlichen Fortschritt, der einen ausgewogenen Ausgleich der Arbeitnehmer- und Aktionärsrechte schaffe.
"Das Gesetz zieht die richtigen Schlüsse aus der Finanzkrise und unterstreicht einmal mehr die Bedeutung einer fest im Prinzip der sozialen Marktwirtschaft verankerten Unternehmensverfassung für den Wirtschaftsstandort Deutschland", erklärte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht.
Der Gesetzesentwurf beinhaltet außerdem eine verbesserte Informationspflicht für Aktionäre, die effektivere Ausübung von Aktionärsrechten sowie eine umfassendere Identifikation von Aktionären, insbesondere im grenzüberschreitenden Kontext. Neue Offenlegungspflichten für die einflussreichen Stimmrechtsberater und institutionelle Investoren wie Versicherungen und Rentenkassen sollen zudem für mehr Transparenz sorgen.
Auch müssen in Zukunft Geschäfte der börsennotierten Aktiengesellschaften mit ihnen nahestehenden Personen, insbesondere mit Großaktionären, vom Aufsichtsrat oder einem Aufsichtsratsausschuss genehmigt und öffentlich bekannt gemacht werden.
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November 15, 2019 02:56 ET (07:56 GMT)
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