Mainz (ots) - Erst vor kurzem hat der Bundesgerichtshof den Weg dafür geebnet, dass Raser nicht nur wegen fahrlässiger Tötung, sondern auch wegen Mordes verurteilt werden können. Sind die fünf Jahre Jugendhaft, die das Landgericht Stuttgart gegen den 21-jährigen Jaguar-Fahrer verhängt hat, deshalb ein mildes oder zu mildes Urteil? Für die Hinterbliebenen der beiden Todesopfer gewiss. Das Stuttgarter Landgericht aber hat sich aus gutem Grund daran gehalten, dass für ein Mordurteil der (bedingte) Tötungsvorsatz nachgewiesen werden muss. Nachgewiesen wohlgemerkt und eben nicht angenommen. Das Rasen mit 165 Stundenkilometern in einer Innenstadt reicht dafür allein nicht aus. Dafür hat der Gesetzgeber gerade erst den Raserparagrafen geschaffen, der bei Todesfolge zehn Jahre Haft vorsieht - und im Jugendstrafrecht eben fünf Jahre. Wir sollten die Leidenschaft, mit der wir einzelne Urteile zu Todesfällen reflexhaft infrage stellen, besser auf unseren grundsätzlichen Umgang mit Rasern lenken. In der Schweiz und in Österreich etwa wird der Straßenverkehr nicht nur wesentlich dichter kontrolliert. Geschwindigkeitsverstöße werden dort auch rabiater geahndet - viel schneller mit Beschlagnahme des Fahrzeugs und jahrelangem Führerscheinentzug. Von der irrationalen Ablehnung des Tempolimits in Deutschland ganz zu schweigen. Ein Tempolimit, das nicht nur weniger Unfalltote und weniger Emmissionen bedeutete, sondern auch noch die Leistungsfähigkeit des Straßennetzes erhöhen würde. Doch darüber können wir wahrscheinlich erst reden, wenn im Bundestag mehr Frauen als Männer sitzen.
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