In Zeiten leerer Gemeindekassen liegt es häufig nah private Dienstleister mit der Verkehrsüberwachung zu betrauen und auf diese Weise etwas Geld in den leeren Gemeindehaushalt zu spülen. Jedoch könnte eine aktuelle Grundsatzentscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main einige Gemeindevertreter ...Den vollständigen Artikel lesen ...