BERLIN (Dow Jones)--Das Kabinett hat bei seinem Treffen in Meseberg eine Entlastung bei den Krankenkassenbeiträgen auf Betriebsrenten und eine Absenkung der Beiträge in die Arbeitslosenversicherung beschlossen. Damit soll die betriebliche Altersvorsoge attraktiver gemacht und Teile der Rücklagen aus der Arbeitslosenversicherung an die Versicherten zurückgegeben werden. Betriebsrentner sollen ab Januar jährlich bei ihren Beiträgen für die Krankenkasse um rund 300 Euro entlastet werden. Die geschätzten Kosten von 1,2 Milliarden Euro jährlich sollen komplett von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden.
"Wer fürs Alter vorsorgt, darf nicht bestraft werden", erklärte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. "Rund vier Millionen Betriebsrentner werden von der Entlastung profitieren. Das ist auch ein wichtiges Signal für die junge Generation: Altersvorsorge lohnt sich."
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil betonte, dass die bis 2022 befristete Absenkung der Beiträge in die Arbeitslosenversicherung um 0,1 Prozentpunkte auf 2,4 Prozent eine weitere Entlastung von 1,2 Milliarden Euro bringe. Die beschlossenen Maßnahmen seien eine Mischung aus Solidität und Entlastung, so Heil.
Das Kabinett beschloss die Einführung eines Freibetrags von 159,25 Euro für alle Bezieher einer Betriebsrente. Erst danach wird der volle Beitragssatz für die Krankenversicherung von rund 14,6 Prozent fällig. Bislang mussten die Bezieher, die mehr als 155,75 Euro monatlich als Betriebsrente beziehen, den vollen Krankenkassenbeitrag auf die gesamte Betriebsrente zahlen.
Die Bundesregierung erwartet, dass etwa ein Drittel der Betriebsrentner mit kleinen Betriebsrenten weiterhin keinen Beitrag zahlen werde, ein weiteres knappes Drittel werde maximal den halben Beitrag zahlen. Auch diejenigen mit höheren Betriebsrenten sollen durch die Änderungen spürbar entlastet werden.
Die Regelungen sollen auch für Einmalzahlungen wie beispielsweise aus Direktversicherungen gelten.
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November 18, 2019 07:57 ET (12:57 GMT)
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