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DGAP-News: Leipold Rechtsanwaltskanzlei: Kündigung der Prämiensparverträge der Stadtsparkasse München fehlerhaft? (deutsch)

Leipold Rechtsanwaltskanzlei: Kündigung der Prämiensparverträge der Stadtsparkasse München fehlerhaft?

DGAP-News: Leipold Rechtsanwaltskanzlei / Schlagwort(e):
Rechtssache/Sonstiges
Leipold Rechtsanwaltskanzlei: Kündigung der Prämiensparverträge der
Stadtsparkasse München fehlerhaft?
21.11.2019 / 13:49
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Rechtsanwalt Leipold greift Kündigung der Prämiensparverträge der Stadtsparkasse München an. Andere Konstellation als im entschiedenen Fall durch den Bundesgerichtshof. Die Stadtsparkasse München hat im September 2019 28.000 Prämien Sparverträge ihrer Kunden gekündigt. Sie beruft sich dabei auf Ziff. 26 ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Zu Unrecht, wie Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Michael A. Leipold mit Kanzleisitz (Zweigniederlassung) in Bayerisch Gmain, Bayern meint. "Der Fall in München unterscheidet sich ein einem wesentlichen Punkt von dem Verfahren vor dem Bundesgerichtshof vom 14.5.2019 - Az.: XI ZR 345/18. Im dort entschiedenen Einzelfall, hat die beklagte Sparkasse Prämiensparverträge verkauft, die eine Prämienstaffel bis zum 15. Jahr hatten. Danach endete die Prämienberechtigung für die Kunden. Anders in München. Die mir vorliegenden Verträge weisen bis zum 15. Jahr Prämien bis zu 50 % aus. Ab dem 15. Sparjahr, sollten die Kunden dauerhaft 50 % Prämie auf ihre Sparverträge erhalten. In der Folge hat die Stadtsparkasse München aus meiner Sicht dauerhaft auf Ihr Kündigungsrecht aus dem Verwahrungsvertrag verzichtet. Aus diesem Grund, kann ich nur jedem Kunden der Stadtsparkasse München dazu raten, seine Ansprüche anwaltlich geltend zu machen und die Kündigung nicht zu akzeptieren.", so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht Michael A. Leipold. Entscheidend ist, zunächst der Kündigung fristgerecht vor Ende des Jahres 2019 zu widersprechen. Sollte die Stadtsparkasse nicht einlenken, muss der Anspruch bei Gericht geltend gemacht werden. Das Landgericht Stendal hat am 14.11.2019 unter dem Az. 22 S 104/18 die rechtsauffassung von rechtsanwalt Leipold bestätigt. Auch im Fall der Sparkasse Stendal, sah das Landgericht die Kündigung der Sparverträge in zweiter Instanz als rechtswidrig an. Aufgrund der vielen Anfragen, bietet die Rechtsanwaltskanzlei Leipold den Widerspruch gegenüber der Stadtsparkasse zum Festpreis von Euro 450,00 brutto an. Damit sind die Rechtse der betroffenen Sparer zunächst gesichert. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Michael Leipold ist seit 2003 auf die erfolgreiche Durchsetzung von Ansprüchen geschädigter Bankkunden spezialisiert.
21.11.2019 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
918607 21.11.2019 AXC0200 2019-11-21/13:50
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