Das Bundesfinanzministerium hat einen Referentenentwurf ein Finanzanlagenvermittler-Aufsichtsübertragungsgesetz (FinAnlVÜG) erstellt. Dieser bestätigt nicht nur den bisher bekannten Zeitplan, sondern beinhaltet auch Angaben zu den Kosten der Übertragung der Aufsicht über 34f-Vermittler auf die BaFin. ...Den vollständigen Artikel lesen ...