Das Arbeitsgericht Braunschweig will an
diesem Montag (12.00 Uhr) über die Kündigungsschutz-Klage eines
früheren VW
Der Manager betont jedoch, von Software-Unregelmäßigkeiten erst im Juli 2015 erfahren zu haben. Er geht gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber vor und will die Kündigung nicht akzeptieren. VW will dagegen mit einer Widerklage die Feststellung erreichen, dass der Manager schadenersatzpflichtig ist./jap/DP/mis
ISIN DE0007664039
AXC0022 2019-11-25/05:49