Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt am Mittwoch (14.00 Uhr) über mehrere Streitfälle zur Zweitwohnungssteuer. Immobilienbesitzer aus Friedrichskoog und Timmendorfer Strand (Schleswig-Holstein) sowie Lindwedel in Niedersachsen hatten gegen die Erhebung der Steuer geklagt. Die Berechnungsgrundlage, die sich auf Daten aus den 1960er Jahren stütze, sei unzulässig.
Im Grundsatz ist der Streit in diesem Jahr bereits vom Bundesverfassungsgericht entschieden worden. Die Karlsruher Richter hatten die Zweitwohnungssteuer wegen der überholten Berechnungsbasis gekippt.
In Leipzig geht es nun darum, welche Übergangsfristen gelten. Die Streitfälle drehen sich um Steuerbescheide für die Jahre 2014 bis 2016. Die Bundesverwaltungsrichter müssen klären, ob die Gemeinden für diese Zeit noch Steuern auf der veralteten Grundlage erheben dürfen, wie ein Gerichtssprecher erläuterte. Mit einer Entscheidung wird noch im Laufe des Tages gerechnet./bz/DP/jha
AXC0016 2019-11-27/05:49