MÜNCHEN (dpa-AFX) - Der Mobilfunkanbieter Vodafone muss ehemaligen Kabel-Deutschland-Aktionären keine höhere Abfindung
für ihre Anteile an dem 2014 übernommenen Unternehmen zahlen. Das
Münchner Landgericht wies am Mittwoch eine Klage des US-Hedgefonds
Elliott ab, der eine höhere Abfindung für seine
Kabel-Deutschland-Aktien erstreiten wollte. Vodafone hatte das
Unternehmen 2014 übernommen. Die damals gezahlte Abfindung von 84,53
Euro pro Aktie und der jährliche Ausgleich von 3,77 Euro je Aktie
seien angemessen, entschied die 5. Handelskammer. Nach Einschätzung
der Richter waren die damaligen Berechnungen von Vodafone zur
Ermittlung des Aktienwerts plausibel. Der Beschluss ist noch nicht
rechtskräftig, wie das Gericht mitteilte./cho/DP/jha
ISIN GB00BH4HKS39
AXC0137 2019-11-27/11:58
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