Seit der Neufassung des Provisionsabgabeverbots beschäftigen sich die Marktteilnehmer mit der neuen Ausnahme: Vermittlern ist es erlaubt, Provisionen an den Kunden weiterzugeben, soweit sie ausschließlich zur dauerhaften Leistungserhöhung oder Prämienreduzierung des vermittelten Vertrages verwendet ...Den vollständigen Artikel lesen ...