Von Andreas Kißler
BERLIN (Dow Jones)--Der freiwillige Einlagensicherungsfonds der privaten Banken senkt seine Sicherungsgrenze zum 1. Januar 2020 auf 15 Prozent von derzeit 20 Prozent des jeweiligen Eigenkapitals der Bank. Das gab der Bundesverband deutscher Banken bekannt. Da das Mindesteigenkapital einer Bank in Deutschland bei 5 Millionen Euro liege, seien pro Kunde also mindestens 750.000 Euro geschützt. In den meisten Fällen liege das Eigenkapital aber deutlich höher, sodass auch nach der Anpassung private Kunden in vollem Umfang geschützt blieben.
"Der Schutz des privaten Kunden steht für den Einlagensicherungsfonds weiter im Vordergrund. Die Reformvorhaben stärken die Finanzkraft des Fonds", sagte der Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes, Christian Ossig. "Mit der geplanten Anpassung tragen wir der in den letzten Jahren deutlich gestiegen Eigenkapitalausstattung deutscher Banken Rechnung."
Eine weitere Anpassung betrifft den Angaben zufolge ausschließlich Firmen und institutionelle Kunden. Für diese würden ab dem 1. Januar 2020 Einlagen mit einer Laufzeit von mehr als 18 Monaten nicht mehr geschützt. Private Kunden und Stiftungen blieben von dieser Regelung ausgenommen.
Die in den Jahren 2011 und 2017 beschlossenen Reformen des Einlagensicherungsfonds sind damit nach Angaben des Bankenverbandes nahezu abgeschlossen. In einem letzten Schritt wird ab 2025 die Sicherungsgrenze auf 8,75 Prozent gesenkt. Die gesetzliche Einlagensicherung, die Guthaben bis zu 100.000 Euro schützt, bleibe von diesen Änderungen unberührt.
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November 28, 2019 07:59 ET (12:59 GMT)
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