Von Andrea Thomas und Andreas Kißler
BERLIN (Dow Jones)--Der Bundesrat hat wie erwartet Teilen des Klimaschutz-Pakets der Bundesregierung nicht zugestimmt. Ein Teil des Gesetzespakets wird nun in den Vermittlungsausschuss geschickt. Konkret rief die Länderkammer den Ausschuss zu den Steuermaßnahmen des Klimapakets an, die in einem eigenen Gesetz geregelt sind. Das könnte den Zeitplan der Bundesregierung für die geplanten Klimaschutzmaßnahmen ins Wanken bringen. Die steuerlichen Aspekte des Pakets, wie zum Beispiel die geplante Mehrwertsteuersenkung für Bahntickets, sollten bereits 2020 in Kraft treten.
Zu den von der Länderkammer blockierten Maßnahmen gehört unter anderem auch die Anhebung der Pendlerpauschale ab 2021 um 5 Cent auf 35 Cent pro Kilometer, und der Plan einer Mobilitätsprämie für Geringverdiener von 14 Prozent der erhöhten Pendlerpauschale. Beide Begünstigungen sollen nach dem Beschluss des Bundestags bis zum 31. Dezember 2026 gelten. Eine weitere Regelung betrifft energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen, für die bis Ende 2020 ein 20prozentiger Abzug von der Steuerschuld geltend gemacht werden soll.
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November 29, 2019 04:34 ET (09:34 GMT)
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