Das Bundesverfassungsgericht prüft Anfang 2020 intensiv die Befugnisse des Bundesnachrichtendienstes (BND) bei der Auslandsüberwachung. Der Erste Senat verhandelt am 14. und 15. Januar zwei Tage lang über eine Klage von Medienorganisationen und Journalisten. Das teilte das Gericht in Karlsruhe am Dienstag mit. Das Urteil wird erfahrungsgemäß einige Monate später verkündet.
Das neue BND-Gesetz war Anfang 2017 in Kraft getreten. Nach Auffassung der Kläger legalisiert die Bundesregierung damit eine globale Massenüberwachung. Der BND könne im Ausland praktisch schrankenlos Telefonate abhören und den Internet-Verkehr auswerten.
Eingereicht hat die Klage ein Bündnis um die Organisation Reporter ohne Grenzen und mehrere ausländische Journalisten. Sie befürchten, dass Missstände weltweit unerkannt bleiben, weil sich Kontaktpersonen nicht mehr vertrauensvoll an die Medien wenden könnten. Auch das deutsche Redaktionsgeheimnis werde ausgehöhlt, wenn zum Beispiel bei internationalen Großrecherchen Partnermedien abgehört werden könnten./sem/DP/nas
AXC0121 2019-12-03/11:34