Überlebenden Ehegatten und Lebenspartner sind von der Erbschaftsteuer befreit, wenn sie das bisher gemeinsam bewohnte Familienheim nach dem Tod des Partners übernehmen. Die Steuerbefreiung ist allerdings an gewisse Bedingungen geknüpft. Werden diese nicht berücksichtigt, kann die Erbschaftsteuerbefreiung ...Den vollständigen Artikel lesen ...