Bad Marienberg (www.anleihencheck.de) - Die zwei ordentliche Hauptversammlung der CLEEN Energy AG (die "Gesellschaft") vom 30. Mai 2018 hat den Vorstand der Gesellschaft ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis 30. Mai 2023 Finanzinstrumente im Sinne von § 174 AktG mit einem Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 1.428.000, die auch das Umtausch- und/oder Bezugsrecht auf den Erwerb von insgesamt bis zu 1.428.000 Aktien der Gesellschaft einräumen können, auch in mehreren Tranchen und in unterschiedlicher Kombination auszugeben und alle weiteren Bedingungen, die Ausgabe und das Umtauschverfahren der Wandelschuldverschreibungen festzusetzen. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Pressemitteilung des Unternehmens: ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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