Hochflexible Mikrojobs bieten Vorteile für Unternehmen und Crowdworker Berlin, 4. Dezember 2019Das Landesarbeitsgericht München hat entschieden, dass Crowdworker keine Angestellten der vermittelnden Internetplattform sind. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder:"Wir begrüßen,...Den vollständigen Artikel lesen ...