DJ DGAP-HV: B+S Banksysteme Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.01.2020 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-News: B+S Banksysteme Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
B+S Banksysteme Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 16.01.2020 in München mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-12-05 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
B+S Banksysteme Aktiengesellschaft München - WKN 126215
-
- ISIN DE0001262152 - Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung Hiermit laden wir die Aktionäre
unserer Gesellschaft zu der am *16. Januar 2020 um
10:00 Uhr*
(Einlass ab 9:30 Uhr)
im
Haus der Bayerischen Wirtschaft,
Max-Joseph-Straße 5,
80333 München stattfindenden ordentlichen
Hauptversammlung ein. Tagesordnung
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
2018/2019 und des Lageberichts der B+S
Banksysteme Aktiengesellschaft, des gebilligten
Konzernabschlusses 2018/2019 und des
Lageberichts des Konzerns, des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/2019
sowie des erläuternden Berichts des Vorstands
zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1
HGB*
Eine Beschlussfassung zu diesem
Tagesordnungspunkt 1 wird nicht erfolgen. § 175
Abs. 1 Satz 1 AktG sieht lediglich vor, dass
der Vorstand die Hauptversammlung zur
Entgegennahme des festgestellten
Jahresabschlusses und des Lageberichts und bei
einem Mutterunternehmen auch zur Entgegennahme
des vom Aufsichtsrat gebilligten
Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts
einzuberufen hat. Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176
Abs. 1 Satz 1 AktG hat der Vorstand der
Hauptversammlung den Jahresabschluss, den
Lagebericht, den Bericht des Aufsichtsrats und
- bei börsennotierten Gesellschaften - einen
erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§
289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie bei einem
Mutterunternehmen auch den Konzernabschluss,
den Konzernlagebericht und den Bericht des
Aufsichtsrats hierüber zugänglich zu machen.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2018/2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr
2018/2019 einzeln Entlastung zu erteilen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018/2019 Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2019/2020*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für
das Geschäftsjahr 2019/2020 zu wählen.
5. *Beschlussfassung über die Ergänzungswahl zum
Aufsichtsrat*
Das bisherige Mitglied des Aufsichtsrats, Herr
Prof. Dr. Herbert Kofler, ist leider
verstorben. Aus diesem Grund ist die Neuwahl
eines Mitglieds des Aufsichtsrats erforderlich.
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95
Satz 2, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 11
Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern
zusammen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Frau Mag. Hanna Spielbüchler,
Rechtsanwältin und geschäftsführende
Gesellschafterin der Lirk Spielbüchler
Hirtzberger Rechtsanwälte OG,
Salzburg/Österreich,
mit Wirkung ab Beendigung dieser ordentlichen
Hauptversammlung für die Zeit bis zur
Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung,
die über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021/2022
beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.
Frau Mag. Hanna Spielbüchler ist nicht Mitglied
in einem gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsgremium und nicht Mitglied in einem
vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremium.
Frau Mag. Hanna Spielbüchler hat keine
persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen
zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft
bzw. einem wesentlich an der Gesellschaft
beteiligten Aktionär im Sinn von Ziffer 5.4.1
DCGK.
Der Aufsichtsrat hat sich bei der zur Wahl
vorgeschlagenen Kandidatin versichert, dass
diese den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen
kann.
Der Lebenslauf der zur Wahl vorgeschlagenen
Kandidatin steht über die Internetseite der
Gesellschaft unter der Adresse
https://www.bs-ag.com/Hauptversammlung
zur Verfügung.
Teilnahmebedingungen
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der Versammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sind nach § 16 Abs. 4 und 5 der Satzung der
Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich
rechtzeitig anmelden und ihre Berechtigung zur
Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur Ausübung des
Stimmrechts nachweisen. Die Anmeldung muss in Textform
in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.
Zum Nachweis reicht ein in Textform erstellter Nachweis
des Anteilsbesitzes durch das depotführende
Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut aus.
Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache
erfolgen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21.
Tages vor der Versammlung, also auf den *Beginn des 26.
Dezember 2019, 00:00 Uhr*, ('*Nachweisstichtag*') zu
beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes
müssen der Gesellschaft bis zum Ablauf des *9. Januar
2020, 24:00 Uhr,* bei folgender Anmeldestelle zugehen:
B+S Banksysteme Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Deutschland
Fax: +49 (0)89 30 90 3 74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
*Bedeutung des Nachweisstichtages*
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme
an der Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des
Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur
Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich
dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des
Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch
im Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang
des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz
des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich.
Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag
haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur
Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts.
Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von
Aktien nach dem Nachweisstichtag. Wer etwa zum
Nachweisstichtag nicht Aktionär ist, aber noch vor der
Hauptversammlung Aktien erwirbt, ist nicht teilnahme-
und stimmberechtigt, es sei denn, er hat sich vom
Vorbesitzer, welcher die Aktien zum Nachweisstichtag
noch gehalten hat, bevollmächtigen oder zur
Rechtsausübung ermächtigen lassen.
*Verfahren für die Stimmabgabe durch einen
Bevollmächtigten*
Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der
Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten,
z.B. durch ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner
Wahl ausüben lassen. Auch im Fall einer
Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung und
der Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden
Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär
mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine
oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen der Textform.
Die Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine der in § 135 AktG
gleichgestellte Institution oder Person mit der
Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir
darauf hin, dass in diesen Fällen die zu
bevollmächtigende Institution oder Person
möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht
verlangt, weil diese gemäß § 135 AktG die
Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher
die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu
Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht
abzustimmen.
Ein Formular gemäß § 48 Abs. 1 Nr. 5 des WpHG, das
für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden
kann, befindet sich auf der Rückseite der
Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben
beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung
zugeschickt wird. Dieses steht auch unter
https://www.bs-ag.com/Hauptversammlung
zum Download zur Verfügung.
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann auch
dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag
der Hauptversammlung die Vollmacht an der
Einlasskontrolle vorweist. Für die Erklärung einer
Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und
ihren Widerruf sowie die Übermittlung des
Nachweises über die Bestellung eines Bevollmächtigten
stehen nachfolgend genannte Kontaktdaten, insbesondere
auch für die elektronische Übermittlung, zur
Verfügung:
B+S Banksysteme Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Deutschland
Fax: +49 (0)89 30 90 3 74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
December 05, 2019 09:05 ET (14:05 GMT)
DJ DGAP-HV: B+S Banksysteme Aktiengesellschaft: -2-
*Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft* Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter mit der Stimmrechtsausübung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern bereits vor der Hauptversammlung eine Vollmacht erteilen möchten, müssen sich anmelden und den Nachweis des Anteilsbesitzes führen. Zusammen mit der Eintrittskarte erhalten sie weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung sowie ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft. Dieses steht auch unter https://www.bs-ag.com/Hauptversammlung zum Download zur Verfügung. Soweit die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Den Stimmrechtsvertretern steht bei der Ausübung des Stimmrechts kein eigener Ermessensspielraum zu. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen. Die Vollmacht mit den Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und ihr Nachweis gegenüber der Gesellschaft sollten aus organisatorischen Gründen spätestens bis zum *15. Januar 2020, 12:00 Uhr,* bei den Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft unter der im Abschnitt 'Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten' genannten Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse für die Übermittlung der Vollmachtserteilung eingehen. Die persönliche Teilnahme an der Hauptversammlung gilt als Widerruf bereits erteilter Weisungen. Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären an, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. *Verfahren für die Stimmabgabe bei Briefwahl* Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihre Stimmen durch Briefwahl abgeben. Hierzu kann das auf der Eintrittskarte abgedruckte Formular verwendet werden. Das Briefwahlformular erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte, welche nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird. Dieses steht auch unter https://www.bs-ag.com/Hauptversammlung zum Download zur Verfügung. Wir weisen darauf hin, dass auch zur Abgabe von Briefwahlstimmen eine ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes erforderlich sind. Briefwahlstimmen können bis zum *15. Januar 2020, 12:00 Uhr,* unter der vorgenannten, im Abschnitt 'Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten' angegebenen Adresse erteilt, geändert oder widerrufen werden. Die persönliche Teilnahme an der Hauptversammlung gilt ebenfalls als Widerruf bereits abgegebener Briefwahlstimmen. Wenn Briefwahlstimmen und Vollmacht mit Weisungen an von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter eingehen, werden stets Briefwahlstimmen als vorrangig betrachtet. Wenn Briefwahlstimmen oder Vollmacht mit Weisungen an von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter auf unterschiedlichen Übermittlungswegen eingehen, werden erteilte Briefwahlstimmen oder Vollmachten/Weisungen in folgender Reihenfolge berücksichtigt: 1. per E-Mail, 2. per Telefax und 3. in Papierform eingehende Briefwahlstimmen bzw. Vollmachten/Weisungen. Weitere Einzelheiten können die Aktionäre den Hinweisen auf dem mit der Eintrittskarte übersandten bzw. auf der Internetseite verfügbaren Formular entnehmen. *Angabe der Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG* Ergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (das entspricht zurzeit 310.497 Aktien) oder einen anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen (dies entspricht zurzeit 500.000 Aktien), können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Ergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist also *16. Dezember 2019, 24:00 Uhr*. Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft zu richten. Wir bitten, folgende Adresse zu verwenden: B+S Banksysteme Aktiengesellschaft - Vorstand - Elsenheimerstraße 57 80687 München Deutschland Die betreffenden Aktionäre haben gemäß § 122 Abs. 2, Abs. 1 AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der erforderlichen Zahl an Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten werden. Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse https://www.bs-ag.com/Hauptversammlung bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt. Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1, § 127 AktG Jeder Aktionär ist gemäß § 126 Abs. 1 AktG berechtigt, Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen zu den Punkten der Tagesordnung zu übersenden. Sollen die Gegenanträge von der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, sind sie spätestens 14 Tage vor der Versammlung, d.h. spätestens bis zum *1. Januar 2020, 24:00 Uhr*, an folgende Adresse zu richten: B+S Banksysteme Aktiengesellschaft Hauptversammlung Elsenheimerstraße 57 80687 München Deutschland Fax: +49 (0)89 741 19 - 599 E-Mail: ir@bs-ag.com Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht zugänglich gemacht. Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG werden wir zugänglich zu machende Gegenanträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs und der Begründung sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung hierzu im Internet unter https://www.bs-ag.com/Hauptversammlung veröffentlichen. Diese Regelungen gelten gemäß § 127 AktG für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern sinngemäß. Solche Vorschläge müssen jedoch nicht begründet werden. Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Gründen braucht der Vorstand einen Wahlvorschlag unter anderem auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort der vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder oder Abschlussprüfer enthält und bei vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitgliedern keine Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten beigefügt sind. Angaben zu ihrer Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen sollen beigefügt werden. Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nur dann berücksichtigt, wenn sie während der Hauptversammlung gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft zu den mit ihr verbundenen Unternehmen. Des Weiteren betrifft die Auskunftspflicht auch die Lage des B+S Banksysteme-Konzerns und der in den B+S Banksysteme-Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Nach § 18 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft ist der Vorsitzende der Versammlung ermächtigt, das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken. Er ist insbesondere ermächtigt, zu Beginn der Hauptversammlung oder während ihres Verlaufs einen zeitlichen Rahmen für den ganzen Hauptversammlungsverlauf, für einen einzelnen Tagesordnungspunkt oder für einen Redner zu setzen. Die zeitlichen Beschränkungen müssen angemessen sein. Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG finden sich auch unter der Internetadresse https://www.bs-ag.com/Hauptversammlung *Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft* Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
December 05, 2019 09:05 ET (14:05 GMT)
Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und
weitere Informationen im Zusammenhang mit der
Hauptversammlung sind ab Einberufung der
Hauptversammlung über die Internetseite
https://www.bs-ag.com/Hauptversammlung
abrufbar.
*Informationen zum Datenschutz*
Die Gesellschaft verarbeitet im Rahmen der Durchführung
der Hauptversammlung folgende Kategorien Ihrer
personenbezogenen Daten: Kontaktdaten (z.B. Name oder
die E-Mail-Adresse), Informationen über Ihre Aktien
(z.B. Anzahl der Aktien) und Verwaltungsdaten (z.B. die
Eintrittskartennummer). Die Verarbeitung von
personenbezogenen Daten im Rahmen der Hauptversammlung
basiert auf Art. 6 Abs. 1 lit. c
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Danach ist eine
Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig,
wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen
Verpflichtung erforderlich ist. Die Gesellschaft ist
rechtlich verpflichtet, die Hauptversammlung der
Aktionäre durchzuführen. Um dieser Pflicht nachzugehen,
ist die Verarbeitung der oben genannten Kategorien
personenbezogener Daten unerlässlich. Ohne Angabe Ihrer
personenbezogenen Daten können Sie sich nicht zur
Hauptversammlung anmelden. Mit den Daten der Gäste der
Hauptversammlung wird entsprechend verfahren.
Für die Datenverarbeitung ist die Gesellschaft
verantwortlich. Die Kontaktdaten des Verantwortlichen
lauten:
B+S Banksysteme AG
Elsenheimerstraße 57
80687 München
Deutschland
Fax: +49 (0)89 741 19 - 599
E-Mail: datenschutz@bs-ag.com
Personenbezogene Daten, die Sie betreffen, werden
grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben.
Ausnahmsweise erhalten auch Dritte Zugang zu diesen
Daten, sofern diese von der Gesellschaft zur Erbringung
von Dienstleistungen im Rahmen der Durchführung der
Hauptversammlung beauftragt wurden. Hierbei handelt es
sich um typische Hauptversammlungsdienstleister, wie
etwa HV-Agenturen, Rechtsanwälte oder
Wirtschaftsprüfer. Die Dienstleister erhalten
personenbezogene Daten nur in dem Umfang, der für die
Erbringung der Dienstleistung notwendig ist.
Die oben genannten Daten werden je nach Einzelfall bis
zu drei Jahre (aber nicht weniger als zwei Jahre) nach
Beendigung der Hauptversammlung aufbewahrt und dann
gelöscht, es sei denn, die weitere Verarbeitung der
Daten ist im Einzelfall noch zur Bearbeitung von
Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in
Bezug auf die Hauptversammlung erforderlich.
Sie haben das Recht, über die personenbezogenen Daten,
die über Sie gespeichert wurden, auf Antrag
unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Zusätzlich haben
Sie das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, das
Recht, die Einschränkung der Verarbeitung von zu
umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen und das
Recht auf Löschung von unrechtmäßig verarbeiteten
bzw. zu lange gespeicherten personenbezogenen Daten
(soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und
keine sonstigen Gründe nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO
entgegenstehen). Darüber hinaus haben Sie das Recht auf
Übertragung sämtlicher von Ihnen an uns übergebene
Daten in einem gängigen Dateiformat (Recht auf
'Datenportabilität').
Zur Ausübung Ihrer Rechte genügt eine entsprechende
E-Mail an:
datenschutz@bs-ag.com
Darüber hinaus haben Sie auch das Recht zur Beschwerde
bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.
Den Datenschutzbeauftragten der Gesellschaft erreichen
Sie unter folgender Adresse:
B+S Banksysteme AG
Elsenheimerstraße 57
80687 München
Deutschland
Fax: +49 (0)89 741 19 - 599
E-Mail: datenschutz@bs-ag.com
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung*
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR
6.209.933,00 und ist eingeteilt in 6.209.933 auf den
Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen
Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie. Jede
Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der
teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung somit
6.209.933. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien.
München, im Dezember 2019
*B+S Banksysteme Aktiengesellschaft*
_Der Vorstand_
2019-12-05 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: B+S Banksysteme Aktiengesellschaft
Elsenheimer Str. 57
80687 München
Deutschland
E-Mail: ir@bs-ag.com
Internet: https://bs-ag.com/
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
929657 2019-12-05
(END) Dow Jones Newswires
December 05, 2019 09:05 ET (14:05 GMT)
© 2019 Dow Jones News