Hauptversammlung gemäß § 121 Abs. 4a AktG
Heidelberg (pta019/05.12.2019/16:45) - Altech Advanced Materials AG, Heidelberg ISIN: DE000A2BPG14, DE000A2LQUJ6 / WKN: A2BPG1, A2LQUJ
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am 15. Januar 2020 um 13:00 Uhr am Sitz der Gesellschaft in der Ziegelhäuser Landstr. 3, 69120 Heidelberg, stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung der Altech Advanced Materials AG ("Gesellschaft") ein.
I. Tagesordnung
1. Beschlussfassung über die Anpassung und Verlängerung des Beschlusses zur Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen vom 17. Juli 2019
Auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 17. Juli 2019 wurde folgender Beschluss gefasst:
a) Das Grundkapital der Gesellschaft wird von EUR 1.577.552,00 um bis zu EUR 63.102.080,00 auf bis zu EUR 64.679.632,00 durch Ausgabe von bis zu 63.102.080 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen erhöht. Die neuen Aktien sind von Beginn des bei Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister laufenden Geschäftsjahres gewinnberechtigt.
b) Die neuen Aktien werden den bisherigen Aktionären im Verhältnis 1:40 zum Preis von EUR 1,10 je Stückaktie zum Bezug angeboten. Das heißt eine alte Aktie gewährt ein Bezugsrecht auf vierzig neue Aktien. Die Bezugsrechte sind übertragbar. Im Fall der Übertragung von Bezugsrechten außerhalb eines börslichen Bezugsrechtshandels ist der Gesellschaft gegenüber ein Nachweis für die wirksame Übertragung der Bezugsrechte zu erbringen. Nicht ausgeübte Bezugsrechte verfallen, ein Ausgleich für nicht ausgeübte Bezugsrechte findet nicht statt. Das Bezugsrecht kann nur binnen einer Frist von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Bezugsangebots angenommen werden.
c) Zum Bezug der nach Ablauf der Bezugsfrist nicht gezeichneten Aktien ("Überbezugsaktien") sind nur die Aktionäre berechtigt, die sämtliche ihnen nach ihrem Bezugsrecht zustehenden Aktien innerhalb der Bezugsfrist gezeichnet haben. Die Zuteilung der Überbezugsaktien erfolgt mindestens zum beschlossenen Ausgabebetrag auf Basis der während der Bezugsfrist durch die überbezugsberechtigten Aktionäre gezeichneten Aktien im Verhältnis zueinander.
d) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, etwaige im Rahmen der Bezugsrechtskapitalerhöhung und des gewährten Überbezugsrechts nicht platzierte Aktien an Dritte zu platzieren ("Platzierungsaktien"). Die Platzierung der Platzierungsaktien erfolgt mindestens zum beschlossenen Ausgabebetrag, es wird ein Platzierungspreis von 1,20 Euro je Stückaktie oder ein höherer Preis angestrebt.
e) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere die Bedingungen für die Ausgabe der Aktien, festzulegen.
f) Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Änderung der Fassung von § 4 Absatz 1 der Satzung entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung zu beschließen.
g) Dieser Beschluss wird ungültig, wenn nicht die Durchführung der Kapitalerhöhung bis zum Ablauf des 16. Januar 2020 im Handelsregister eingetragen ist.
Der für das öffentliche Angebot der aus der vorgenannten Kapitalerhöhung stammenden neuen Aktien notwendige Wertpapierprospekt hat bis zur Billigung jedoch mehr Zeit in Anspruch genommen als ursprünglich erwartet. Letztlich wurde dieser von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen erst am 29. November 2019 gebilligt. Die Bezugsrechtskapitalerhöhung gemäß dem Beschluss wird nun mit Bezugsfrist vom 3. Dezember 2019 bis 16. Dezember 2019 durchgeführt. Die Verwaltung ist jedoch der Auffassung, dass nicht zuletzt aufgrund der anstehenden Weihnachtsfeiertage, nicht mehr ausreichend Zeit ist um die Platzierung der Aktien, für die weder Bezugsrechte noch Überbezugsrechte ausgeübt wurden, an Dritte effektiv durchführen zu können. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:
"Der Beschluss zur Erhöhung des Grundkapitals vom 17. Juli 2019 wird wie folgt angepasst:
g) Der Beschluss zur Erhöhung des Grundkapitals vom 17. Juli 2019 wird ungültig, wenn nicht die Durchführung der Kapitalerhöhung bis zum Ablauf des 16. April 2020 zum Handelsregister angemeldet wird.
h) Vorstand und Aufsichtsrat werden ermächtigt, die Kapitalerhöhung in mehreren Einzeltranchen durchzuführen und entsprechend in mehreren Schritten ins Handelsregister eintragen zu lassen.
Ansonsten bleibt der Beschluss zur Erhöhung des Grundkapitals vom 17. Juli 2019 unverändert bestehen."
2. Beschlussfassung über die Erteilung einer Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombination dieser Instrumente) und zum Ausschluss des Bezugsrechts, über die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals und über die entsprechenden Satzungsänderungen
Die Altech Advanced Materials AG hat derzeit kein bedingtes Kapital mehr, nachdem die letzte Ermächtigung am 15. April 2019 ausgelaufen ist und der letzte Hauptversammlungsbeschluss vom 17. Juli 2019 bezüglich der Schaffung eines bedingten Kapitals nichtig war. Um der Gesellschaft zukünftig eine flexible und kurzfristige Finanzierung zu ermöglichen, soll die Hauptversammlung den Vorstand bis zum 14. Januar 2025 zur Ausgabe von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente; auch z. B. Wandelanleihen mit beigefügten Optionsscheinen), auch unter Ausschluss des Bezugsrechts, ermächtigen und ein neues bedingtes Kapital schaffen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
"a) Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) und zum Ausschluss des Bezugsrechts
i. Ermächtigungszeitraum, Nennbetrag, Grundkapitalbetrag, Laufzeit
Die in der Hauptversammlung am 17. Juli 2019 unter Tagesordnungspunkt 8 gefassten Beschlüsse werden aufgehoben. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 14. Januar 2025 einmalig oder mehrmals Options- oder Wandelanleihen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen bzw. Kombinationen dieser Instrumente (nachstehend zusammen die "Schuldverschreibungen") im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 100.000.000,00 zu begeben und den Inhabern von Schuldverschreibungen Options- oder Wandlungsrechte auf bis zu 10.000.000 auf den Namen lautenden Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 10.000.000,00 nach näherer Maßgabe der Bedingungen der Schuldverschreibungen (nachstehend die " Anleihebedingungen ") zu gewähren und/oder für die Gesellschaft entsprechende Wandlungsrechte vorzusehen.
Die Schuldverschreibungen können gegen Barleistung ausgegeben werden. Die Schuldverschreibungen können außer in Euro auch - unter Begrenzung auf den entsprechenden Euro-Gegenwert - in der gesetzlichen Währung eines OECD-Landes ausgegeben werden. Sie können auch durch eine Konzerngesellschaft der Gesellschaft im Sinne von § 18 AktG, an der die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 90 % der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist (nachfolgend " Konzernunternehmen ") ausgegeben werden. Für diesen Fall wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für das die Schuldverschreibung emittierende Konzernunternehmen die Garantie für die Rückzahlung der Schuldverschreibungen und die Zahlung der hierauf zu entrichtenden Zinsen zu übernehmen und den Inhabern der Schuldverschreibungen Options- oder Wandlungsrechte für auf den Namen lautende Aktien der Gesellschaft zu gewähren.
Die Schuldverschreibungen sowie die Options- oder Wandlungsrechte können mit oder ohne Laufzeitbegrenzung ausgegeben werden. Die Schuldverschreibungen können mit einer festen oder mit einer variablen Verzinsung ausgestattet werden. Ferner kann die Verzinsung auch wie bei einer Gewinnschuldverschreibung vollständig oder teilweise von der Höhe der Dividende der Gesellschaft abhängig sein.
Die Schuldverschreibungen werden jeweils in Teilschuldverschreibungen eingeteilt.
ii. Optionsrecht, Wandlungsrecht, Wandlungspflicht
Im Falle der Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen werden jeder Teilschuldverschreibung ein Optionsschein oder mehrere Optionsscheine beigefügt, die den Inhaber nach näherer Maßgabe der Optionsbedingungen zum Bezug von auf den Namen lautenden Stückaktien der Gesellschaft berechtigen. Die betreffenden Optionsscheine können von den jeweiligen Teilschuldverschreibungen abtrennbar sein.
Der Bezug von Aktien bei Ausübung des Optionsrechts erfolgt gegen Zahlung des festgesetzten Optionspreises. Es kann auch vorgesehen werden, dass der Optionspreis variabel ist und/oder als Folge von Verwässerungsschutzbestimmungen gemäß lit. iii. angepasst wird. Die Anleihebedingungen können auch vorsehen, dass der Optionspreis durch Übertragung von Teilschuldverschreibungen und gegebenenfalls eine bare Zuzahlung geleistet werden kann. Das Bezugsverhältnis ergibt sich in diesem Fall aus der Division des Nennbetrags einer Teilschuldverschreibung durch den Optionspreis für eine Aktie der Gesellschaft. Das Bezugsverhältnis kann sich ferner auch durch Division eines unter dem Nennbetrag liegenden Ausgabebetrags einer Teilschuldverschreibung durch den (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresDecember 05, 2019 10:45 ET (15:45 GMT)
Heidelberg (pta019/05.12.2019/16:45) - Altech Advanced Materials AG, Heidelberg ISIN: DE000A2BPG14, DE000A2LQUJ6 / WKN: A2BPG1, A2LQUJ
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am 15. Januar 2020 um 13:00 Uhr am Sitz der Gesellschaft in der Ziegelhäuser Landstr. 3, 69120 Heidelberg, stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung der Altech Advanced Materials AG ("Gesellschaft") ein.
I. Tagesordnung
1. Beschlussfassung über die Anpassung und Verlängerung des Beschlusses zur Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen vom 17. Juli 2019
Auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 17. Juli 2019 wurde folgender Beschluss gefasst:
a) Das Grundkapital der Gesellschaft wird von EUR 1.577.552,00 um bis zu EUR 63.102.080,00 auf bis zu EUR 64.679.632,00 durch Ausgabe von bis zu 63.102.080 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen erhöht. Die neuen Aktien sind von Beginn des bei Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister laufenden Geschäftsjahres gewinnberechtigt.
b) Die neuen Aktien werden den bisherigen Aktionären im Verhältnis 1:40 zum Preis von EUR 1,10 je Stückaktie zum Bezug angeboten. Das heißt eine alte Aktie gewährt ein Bezugsrecht auf vierzig neue Aktien. Die Bezugsrechte sind übertragbar. Im Fall der Übertragung von Bezugsrechten außerhalb eines börslichen Bezugsrechtshandels ist der Gesellschaft gegenüber ein Nachweis für die wirksame Übertragung der Bezugsrechte zu erbringen. Nicht ausgeübte Bezugsrechte verfallen, ein Ausgleich für nicht ausgeübte Bezugsrechte findet nicht statt. Das Bezugsrecht kann nur binnen einer Frist von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Bezugsangebots angenommen werden.
c) Zum Bezug der nach Ablauf der Bezugsfrist nicht gezeichneten Aktien ("Überbezugsaktien") sind nur die Aktionäre berechtigt, die sämtliche ihnen nach ihrem Bezugsrecht zustehenden Aktien innerhalb der Bezugsfrist gezeichnet haben. Die Zuteilung der Überbezugsaktien erfolgt mindestens zum beschlossenen Ausgabebetrag auf Basis der während der Bezugsfrist durch die überbezugsberechtigten Aktionäre gezeichneten Aktien im Verhältnis zueinander.
d) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, etwaige im Rahmen der Bezugsrechtskapitalerhöhung und des gewährten Überbezugsrechts nicht platzierte Aktien an Dritte zu platzieren ("Platzierungsaktien"). Die Platzierung der Platzierungsaktien erfolgt mindestens zum beschlossenen Ausgabebetrag, es wird ein Platzierungspreis von 1,20 Euro je Stückaktie oder ein höherer Preis angestrebt.
e) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere die Bedingungen für die Ausgabe der Aktien, festzulegen.
f) Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Änderung der Fassung von § 4 Absatz 1 der Satzung entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung zu beschließen.
g) Dieser Beschluss wird ungültig, wenn nicht die Durchführung der Kapitalerhöhung bis zum Ablauf des 16. Januar 2020 im Handelsregister eingetragen ist.
Der für das öffentliche Angebot der aus der vorgenannten Kapitalerhöhung stammenden neuen Aktien notwendige Wertpapierprospekt hat bis zur Billigung jedoch mehr Zeit in Anspruch genommen als ursprünglich erwartet. Letztlich wurde dieser von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen erst am 29. November 2019 gebilligt. Die Bezugsrechtskapitalerhöhung gemäß dem Beschluss wird nun mit Bezugsfrist vom 3. Dezember 2019 bis 16. Dezember 2019 durchgeführt. Die Verwaltung ist jedoch der Auffassung, dass nicht zuletzt aufgrund der anstehenden Weihnachtsfeiertage, nicht mehr ausreichend Zeit ist um die Platzierung der Aktien, für die weder Bezugsrechte noch Überbezugsrechte ausgeübt wurden, an Dritte effektiv durchführen zu können. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:
"Der Beschluss zur Erhöhung des Grundkapitals vom 17. Juli 2019 wird wie folgt angepasst:
g) Der Beschluss zur Erhöhung des Grundkapitals vom 17. Juli 2019 wird ungültig, wenn nicht die Durchführung der Kapitalerhöhung bis zum Ablauf des 16. April 2020 zum Handelsregister angemeldet wird.
h) Vorstand und Aufsichtsrat werden ermächtigt, die Kapitalerhöhung in mehreren Einzeltranchen durchzuführen und entsprechend in mehreren Schritten ins Handelsregister eintragen zu lassen.
Ansonsten bleibt der Beschluss zur Erhöhung des Grundkapitals vom 17. Juli 2019 unverändert bestehen."
2. Beschlussfassung über die Erteilung einer Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombination dieser Instrumente) und zum Ausschluss des Bezugsrechts, über die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals und über die entsprechenden Satzungsänderungen
Die Altech Advanced Materials AG hat derzeit kein bedingtes Kapital mehr, nachdem die letzte Ermächtigung am 15. April 2019 ausgelaufen ist und der letzte Hauptversammlungsbeschluss vom 17. Juli 2019 bezüglich der Schaffung eines bedingten Kapitals nichtig war. Um der Gesellschaft zukünftig eine flexible und kurzfristige Finanzierung zu ermöglichen, soll die Hauptversammlung den Vorstand bis zum 14. Januar 2025 zur Ausgabe von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente; auch z. B. Wandelanleihen mit beigefügten Optionsscheinen), auch unter Ausschluss des Bezugsrechts, ermächtigen und ein neues bedingtes Kapital schaffen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
"a) Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) und zum Ausschluss des Bezugsrechts
i. Ermächtigungszeitraum, Nennbetrag, Grundkapitalbetrag, Laufzeit
Die in der Hauptversammlung am 17. Juli 2019 unter Tagesordnungspunkt 8 gefassten Beschlüsse werden aufgehoben. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 14. Januar 2025 einmalig oder mehrmals Options- oder Wandelanleihen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen bzw. Kombinationen dieser Instrumente (nachstehend zusammen die "Schuldverschreibungen") im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 100.000.000,00 zu begeben und den Inhabern von Schuldverschreibungen Options- oder Wandlungsrechte auf bis zu 10.000.000 auf den Namen lautenden Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 10.000.000,00 nach näherer Maßgabe der Bedingungen der Schuldverschreibungen (nachstehend die " Anleihebedingungen ") zu gewähren und/oder für die Gesellschaft entsprechende Wandlungsrechte vorzusehen.
Die Schuldverschreibungen können gegen Barleistung ausgegeben werden. Die Schuldverschreibungen können außer in Euro auch - unter Begrenzung auf den entsprechenden Euro-Gegenwert - in der gesetzlichen Währung eines OECD-Landes ausgegeben werden. Sie können auch durch eine Konzerngesellschaft der Gesellschaft im Sinne von § 18 AktG, an der die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 90 % der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist (nachfolgend " Konzernunternehmen ") ausgegeben werden. Für diesen Fall wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für das die Schuldverschreibung emittierende Konzernunternehmen die Garantie für die Rückzahlung der Schuldverschreibungen und die Zahlung der hierauf zu entrichtenden Zinsen zu übernehmen und den Inhabern der Schuldverschreibungen Options- oder Wandlungsrechte für auf den Namen lautende Aktien der Gesellschaft zu gewähren.
Die Schuldverschreibungen sowie die Options- oder Wandlungsrechte können mit oder ohne Laufzeitbegrenzung ausgegeben werden. Die Schuldverschreibungen können mit einer festen oder mit einer variablen Verzinsung ausgestattet werden. Ferner kann die Verzinsung auch wie bei einer Gewinnschuldverschreibung vollständig oder teilweise von der Höhe der Dividende der Gesellschaft abhängig sein.
Die Schuldverschreibungen werden jeweils in Teilschuldverschreibungen eingeteilt.
ii. Optionsrecht, Wandlungsrecht, Wandlungspflicht
Im Falle der Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen werden jeder Teilschuldverschreibung ein Optionsschein oder mehrere Optionsscheine beigefügt, die den Inhaber nach näherer Maßgabe der Optionsbedingungen zum Bezug von auf den Namen lautenden Stückaktien der Gesellschaft berechtigen. Die betreffenden Optionsscheine können von den jeweiligen Teilschuldverschreibungen abtrennbar sein.
Der Bezug von Aktien bei Ausübung des Optionsrechts erfolgt gegen Zahlung des festgesetzten Optionspreises. Es kann auch vorgesehen werden, dass der Optionspreis variabel ist und/oder als Folge von Verwässerungsschutzbestimmungen gemäß lit. iii. angepasst wird. Die Anleihebedingungen können auch vorsehen, dass der Optionspreis durch Übertragung von Teilschuldverschreibungen und gegebenenfalls eine bare Zuzahlung geleistet werden kann. Das Bezugsverhältnis ergibt sich in diesem Fall aus der Division des Nennbetrags einer Teilschuldverschreibung durch den Optionspreis für eine Aktie der Gesellschaft. Das Bezugsverhältnis kann sich ferner auch durch Division eines unter dem Nennbetrag liegenden Ausgabebetrags einer Teilschuldverschreibung durch den (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresDecember 05, 2019 10:45 ET (15:45 GMT)