Der Sachverhalt vor dem OLG Naumburg
Im konkreten Fall betreibt der Kläger eine Apotheke. Der Beklagte ist ebenfalls Apotheker und betreibt eine Apotheke, die auch im Internet präsent ist. Der Beklagte handelt sein Sortiment, also auch apothekenpflichtige Medikamente, außerdem auch über die Internet-Plattform ...Den vollständigen Artikel lesen ...