BERLIN (Dow Jones)--Die Bundesregierung hat laut einem Medienbericht keine Lösung für die vereinbarte Einkommensprüfung bei der Grundrente. Ihr größtes Problem sei die Erfassung der Kapitaleinkommen, meldet das Nachrichtenmagazin Der Spiegel unter Berufung auf die beiden beteiligten Ministerien für Arbeit und Finanzen. Laut Koalitionsbeschluss sollen die entsprechenden Einkünfte bei der Bewilligung der neuen Sozialleistung berücksichtigt werden. Doch die erforderlichen Daten lägen den Finanzämtern nicht vor, weil Zinseinkünfte heute in aller Regel pauschal mit der sogenannten Abgeltungsteuer erfasst werden.
Wer wie viel mit seinen Geldanlagen verdient, sei den Steuerbehörden nicht bekannt. Ein Verfahren zu entwickeln, bei dem Banken und Finanzdienstleister die entsprechenden Daten automatisch den Steuerbehörden melden, würde laut den beiden sozialdemokratisch geführten Ressorts "mindestens zwei Jahre erfordern", heißt es in dem Bericht. Eine sogenannte händische Lösung gelte ebenfalls als ausgeschlossen. Dazu müssten die Behörden "mehrere Tausend Beamte einstellen", zitiert Der Spiegel den Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Rentenversicherung, Alexander Gunkel. Zudem werfe das Konzept Datenschutzfragen auf. Weil auch Kapitaleinkünfte von Ehepartnern berücksichtigt werden sollen, könnten sie dem Datenabgleich möglicherweise widersprechen, fürchteten die Ministerialen.
Findet die Regierung keine Antwort auf die Fragen, müsste sie die Grundrente zunächst ohne Prüfung der Kapitaleinkünfte einführen. Das würde den knappen Zeitplan durcheinanderbringen. Es sei nicht ausgeschlossen, dass der Gesetzentwurf deshalb nicht mehr vor Weihnachten vorgelegt werde, berichtet das Magazin unter Berufung auf das Arbeitsministerium.
Gegenüber Dow Jones Newswires teilte das Bundesarbeitsministerium mit, die genaue Ausgestaltung der Regelung werde derzeit erarbeitet. Deshalb könne das Ressort "zu einzelnen Teilaspekten zum aktuellen Zeitpunkt keine Stellung nehmen", erklärte eine Sprecherin. Man sei "hierzu mit allen handelnden und betroffenen Stellen und Partnern im Austausch, um zu einer tragfähigen und nachhaltigen Lösung zu kommen". Ziel bleibe weiterhin, dass die Grundrente zum 1. Januar 2021 in Kraft trete. Eine Sprecherin des Finanzministeriums ergänzte, beide Ressorts arbeiteten an einer "zügigen Umsetzung".
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December 06, 2019 12:00 ET (17:00 GMT)
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