Einige Funktionen von Facebook
Blackberry kann die Entscheidung des Landgerichts vorläufig vollstrecken lassen, wenn die Firma eine Sicherheitsleistung hinterlegt. Das ist eine übliche Vorgehensweise bei Patentverfahren, um den Schaden des beklagten Unternehmens auszugleichen, wenn es am Ende doch Recht bekommen sollte. Blackberry war zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen und es gibt keine Informationen dazu, ob die Entscheidung vollstreckt werden soll. Von dem Fall hatte zunächst die "Süddeutsche Zeitung" am Freitag berichtet.
Das Verfahren in München spiegelt einen Patentstreit zwischen Blackberry und Facebook in den USA. Dort verklagte Blackberry das Online-Netzwerk im März 2018 mit dem Vorwurf, sieben Patente zu verletzten. Darunter ist zum Beispiel die Idee, ein App-Symbol mit einem Zähler für die Anzahl ungelesener Nachrichten zu versehen. Oder auch, Leute in Fotos zu markieren und dabei in einer Suchzeile Namensvorschläge zu bekommen. Facebook warf Blackberry wenige Monate später in einer Gegenklage ebenfalls Patentverletzungen vor.
Auch im Verfahren in Deutschland seien nur "einige wenige spezifische Funktionen" der Apps betroffen, betonte Facebook. Das Online-Netzwerk prüfe eine Berufung.
"Durch die Urteile ist faktisch das Anbieten und Liefern der vorgenannten Anwendungen in der BRD zur Benutzung in der BRD verboten, soweit sie die klagegegenständlichen Patente nutzen", sagte eine Sprecherin des Gerichts der "Süddeutschen Zeitung". Facebook könne dem Verbot nachkommen, indem es Apps "überhaupt nicht mehr anbietet und liefert oder diese vorher so modifiziert, dass die konkret angegriffene Funktionalität abgeändert wird".
Blackberry war ein Vorreiter in den frühen Jahren des
Smartphone-Marktes, verlor aber den Anschluss, als
Touchscreen-Geräte wie Apples iPhone und Telefone mit dem Google
ISIN CA7609751028 US30303M1027 US02079K1079
AXC0009 2019-12-08/13:19