Bereits im März hatte die BaFin in einem Schreiben darauf hingewiesen, dass es unzulässig ist, wenn Versicherer bei einem gleichbleibenden Gesamtbeitrag erneute Abschluss- oder Vertriebskosten tragen müssen. Hintergrund war, dass zahlreiche Lebensversicherer bei einer Änderung der staatlichen Zulage ...Den vollständigen Artikel lesen ...